Hallo Andi und alle anderen,
als erstes ist es ein Sicherheitsrelevantes Problem.
Es gibt keinen Bestandsschutz dafür, so ein Schmarrn. Wenn die Felgen Während der Fahrt sich lockern kannst Du ja mal sagen...
Das 2. Gutachten hebt das erste auf sagt der Tüv der solche Sachen abnimmt. Beide Gutachten stammen vom TÜV reihnland.
Das Problem ist wenn eine Außenkante der Schrauben welche die Spurplatten halten, in einer bestimmten Position steht kann es zur Verkantung der Felge auf dieser Ecke kommen. Deine Felge kannst Du schon richtig anziehen, aber Sie liegt auf der einen Stelle nicht richtig an, was man nicht gleich bemerken muss. Es kann sich einfach während der Fahrt ändern und dann wird es Flattern. Hat hier wohl einen Fall gegeben, sonnst währe das ganze nicht erneut untersucht worden und geändert worden.
Meine Frage an den TÜV war wer haftet bei UNfällen nach erscheinen des neuen Gutachten wenn trotzdem das alte angezogen wurde.
Wenn es bewiesen wird, der welcher es freigegeben hat nach dem das neue Gutachten auf dem Markt ist.
Wenn ein Fehler passiert ist wird er durch ein neues Gutachten gerichtet da gibt es keinen Bestandsschutz, es ist aus Sicherheitsgründen geändert und nicht mal eine Einzellabnahme ist erlaubt.
Andi Deine Frage kann nur IL Beantworten, der Fall bezog sich auf eine HR Spurplattenbreite von15mm, wobei die Spurplatte nicht das Problem war sondern die Verschraubung an der Achse und es gilt auch nur für17ner Orginal Felgen von Mazda.
gruß ronald