Das mit H&R und ILM habe ich schon gefunden. Bereits bei Post 63 rum ging es schon darum.
Die H&R haben deswegen anscheinend kein gültiges Gutachten mehr.
Eibach verkauft nach wie vor die 15er Platten mit zu langen Muttern mit gültigem Gutachten. Warum geht das, wenn die das gleiche Problem wie H&R haben?
Entschuldige, wenn ich das nicht deutlich genug ausgedrückt habe, aber mir geht es um die Eibach mit dem mitgelieferten Zubehör.
Das ich besser gleich die ILM gekauft hätte ist mir nun auch klar.
Spurverbreiterung G 160
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Du wirst das gleiche Problem wie mit den H&R Spurplatten haben.
Und wenn du die Eibach Spurplatten gebraucht gekauft hast, musst du auch hinterfragen, wann dein Vorbesitzer die gekauft hat und warum er die jetzt verkauft. Vermutlich, als die noch mit Gutachten auf dem Markt verkauft wurden.Daher hab ich die von ILM, die passen perfekt.
Montage hab ich hier mal mit mehreren Detailfotos gepostet. -
Das befürchte ich auch. Naja, müssen die 15er wohl weg.
Hatte den Verkäufer gefragt, der meinte ja, dass es mit seinen Winterreifen laut Werkstatt nicht klappt. Kann ja sein.
Und in diversen Shops werden die Platten auch jetzt noch angeboten, das ist das was ich nicht verstehe.
Interessehalber werde ich mal Eibach direkt kontaktieren, was die sagen.
Werde mir die ILM bestellen, die funktionieren wenigstens. -
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Ich hab auch noch was
DEKRA hat meine IL 15/30 mm Spurplatten vorne
beim G160 17Zoll Serienfelge nicht abgenommen,
weil keine 5 mm Randabdeckung montiert war.
Das wird so im Teilegutachten verlangt und dann muß das auch ,laut Prüfer.
Diskussion Zwecklos,er hat sich noch nicht mal den Wagen persönlich angesehen
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Ich kauf dir die ILM ab
Bei uns gehe ich zum TÜV, vielleicht klappt da -
Ich war in Worms beim TÜV Süd.
Junger Prüfer, Eintragung kein Problem. Im Gegenteil, er hat gesagt, 5mm wären noch gegangen. -
ich hab auch die 15er Platten von IL mit 17" Original drauf .... war kein Problem.
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Ich hab auch noch was
DEKRA hat meine IL 15/30 mm Spurplatten vorne
beim G160 17Zoll Serienfelge nicht abgenommen,
weil keine 5 mm Randabdeckung montiert war.
Das wird so im Teilegutachten verlangt und dann muß das auch ,laut Prüfer.
Diskussion Zwecklos,er hat sich noch nicht mal den Wagen persönlich angesehen
Nicht verzagen, einfach zum nächsten Prüfer gehen. Sich das Auto nicht einmal ansehen zu wollen, ist schon eine bodenlose Frechheit. Ich hoffe, für diese "Dienstleistung" hat er zumindest kein Geld bekommen.
Auch in TGA und ABEsen steht manchmal ziemlicher Unsinn. Muss ich in meinen ND wohl einen Dieselmotor einbauen lassen, wenn es so in der ABE des Endschalldämpfers steht?
Ein Sach-Verständiger wird die Radabdeckung prüfen (was ja nun wirklich kein Hexenwerk ist) und entsprechend die Abnahmeerklärung ausstellen. Oder natürlich auch nicht. Aber das hast du ja wahrscheinlich schon selbst geprüft.
Notfalls lässt sich mit mehr Sturz auch noch etwas machen, allerdings sollten dann natürlich beide Achsen mit zueinander passenden Werten eingestellt werden.
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kurz die neuesten Erkenntnisse zu den Eibach Spurverbreiterungen 15 mm.
Es gibt eine Serviceinformation S9 auf der Eibach-Seite, die war mir bisher unbekannt.
https://media.carparts-cat.com…inbau/2019.4.0/112/S9.pdf
Da sind die 15er Platten am Ende explizit erwähnt. Das mit dem absägen der Muttern finde ich allerdings etwas merkwürdigZitat aus der Serviceinformation S9:
Bei Verwendung der Distanzscheiben ist darauf zu achten, dass die verwendeten Felgen über geeigneteGießtaschen / Aussparungen zur Aufnahme der überstehenden Originalradbolzen verfügen, da ohnediese Aussparungen ein Verbau der Felgen bzw. Verwendung der Distanzscheiben nicht möglich ist.Bitte insbesondere die überstehende Länge des Originalstehbolzens beachten. (Beispiel:Stehbolzenlänge 25mm - Scheibenbreite 15mm = 10mm Überstand des Originalbolzens. Also sollte dieTiefe der Aussparung mindestens 11mm betragen. Ferner muss die Höhe/Breite der Aussparungmindestens 22mm betragen, um die überstehende Anschraubmutter aufnehmen zu können.) Ferner istes erlaubt, überstehende Radbolzen mit einer Säge entsprechend zu kürzen. (Maximal bis zum Anfangder Mutter. - Wir empfehlen, nur die notwendige Länge zu kürzen.) Dabei bitte die Verwendbarkeit alleram Fahrzeug verwendeten Felgen (z.B. Sommer-/Winterräder) berücksichtigen! ACHTUNG: bei 15 mmScheiben ist immer eine Aussparung von mindestens 7 mm Tiefe notwendig, da die Anschraub-Mutternüber die Scheibenanlagefläche überstehen!Vielleicht hilft es dem nächsten.