Zur Verdeckproblematik generell: Sofern die die Bügel bei Öffnen am Verdeck scheuern ist dies kein Schönheitsfehler, da das Verdeck mittel- bis langfristig beschädigt würde. Es handelt sich insofern um einen Mangel, der im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung behoben werden muss. Der Gewährleistungsanspruch besteht gegenüber dem Händler, der für die Mängelbeseitigung verantwortlich ist. Wie er das macht, ist letztlich seine Sache.
Davon zu unterscheiden ist die Garantie des Herstellers, die nach dessen Bedingungen gefasst ist, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, diese aber nicht einschränken kann.
Es kann nun sinnvoll sein, auf eine technische Lösung von Mazda zu warten, bevor der Händler selbst Hand anlegt und eine Lösung improvisiert. Ablehnen kann der Händler die Mängelbeseitigung nicht, es sei denn, der Mangel wurde nicht rechtzeitig gerügt und die gesetzlichen Fristen sind verfallen.
Bei Dellen im Ledergestühl könnte es demgegenüber strittig sein, ob mehr oder minder leichte Verformungen einen Mangel darstellen oder nicht.
Grundsätzlich sollte man natürlich versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Und wenn die optimale Lösung durch Mazda etwas braucht, ist es vielleicht besser, noch abzuwarten.