Du hast immer noch nicht den Nachweis angetreten, das der Tacho des G131 geeicht ist und somit bei der Geschwindigkeit von 100km/h wirklich auch 100km/h anzeigt.
Erst wenn diese Information vorliegt, bzw. Wie groß die angezeigte Abweichung ist, kann man wirklich entscheiden, ob die Tachoanzeige bei Verwendung des 210-45/R17 noch innerhalb der gesetzlichen Toleranzen liegt oder nicht. Also ob der Tacho dann immer noch weniger anzeigt als man real fährt. Und das zählt beim TÜV, nicht ob die Anzeige durch einen größeren Reifen evtl. genauer wird.
Und warum ist der 205-45/R17 wohl bei Zubehörfelgen ohne die Auflage einer Tachoneujustierung erlaubt?