Auch nicht ganz richtig, die Angaben der StVO bzw. EG-Richtlinie gelten für jede Rad-Reifen-Kombination, die auf dem Fahrzeug ist. Egal wann und warum sie dran gekommen ist. Die 17zölligen beim 2.0 sind ja z.B. auch nicht Serie, wie man den Zulassungspapieren entnehmen kann und die Reifen haben ca. 2% mehr Umfang als die vom 16zölligen.
Wenn man den Nachweis Antritt, das der Tacho mit irgendwelchen Rad-Reifen-Kombinationen außerhalb der Norm innerhalb der vorgeschriebenen Abweichung liegt bekommt man das eingetragen. Dann kommt man aber eben u.U. nicht mit den normalen Prüfungsentgelten hin, weil eine anerkannte Tachoprüfung auch wieder kostet.
Habe ich in den 90ern mal machen lassen um einen Fahrrad-Tacho alleinig am Motorrad eingetragen zu bekommen. Seitdem sind mittlerweile auch 3 verschiedene Rad-Reifen-Kombinationen eingetragen worden, die mit der Serie nichts mehr zu tun haben. Waren alles Einzelabnahmen.