Mal unabhängig davon, dass er einen Vorführwagen gekauft hat, wäre eine Haftung durch den Händler schwierig durchzusetzen. Der Neuwagenkäufer beauftragt den Händler in der Regel mit der Überführung und Zulasssung und zahlt dafür auch noch eine Menge Geld. Zur Zulassung gehört aber auch die Montage der Nummernschilder. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes wünscht, geht der Händlermitarbeiter dabei nach Schema F vor!
Wenn der Neuwagenkäufer dies tut, so gibt es keine Haftung durch den Händler. Klar.
Daher weiter oben meine Frage: "Hast Du.... beauftragt"? Falls nicht, dann Haftung des Händlers.
Ich nehme bei Neuwagenkäufen daher schriftlich auf, dass NIX montiert werden soll.