NC Bilstein B14 einstellen und Abnahme

  • Hallo,
    in der Hoffnung dass auch einen paar erfahrene NC-Fahrer hier mitlesen habe ich ich mich mal angemeldet. Zu meinem Problem:
    Vorletzte Woche habe ich zusammen mit einem Freund (KFZ-Meister) dem MX ein Bilstein B14 GWF verpasst. Letzten Samstag dann die Höhe eingestellt (2 x jedes Rad ab und wieder drangebaut), Freitag abends dann noch die Original-Mazda Felgen montiert und gestern gut gelaunt zur GTÜ-Stelle zur Abnahme + HU + ASU.


    Der Prüfer hat mir das Fahrwerk doch glatt nicht abgenommen (und damit natürlich auch keine HU). Begründung: die Abstände zwischen Oberkante Federteller und Mitte Befestigungsschraube des Federbeins müssen jeweils gleich sein. Und die Abstände Kotenflügelunterkante und Radnabenmitte müssen auch gleich sein?! Ähm, ich meine, dasss das technisch gar nicht möglich ist. Zum meinem Entsetzen war der Wagen hinten links bei denen auf der Auffahrbühne dann auch nach 1 cm höher als bei mir in der Garage?!


    Ich habe dann in der Garage nochmals nachgemessen und nochmal nachgemessen mit Wagen rückwärts in die Garage eingeparkt, keine Unterschied.


    Folgende Werte sind eingestellt (1. Wert: Oberkante Federteller - Mitte Befestigungsshraube Federbein in mm, 2. Wert: Abstand Kotflügelunterkante - Radnabenmitte in cm , Tank etwas mehr als 1/2 voll)


    VR 263 / 34,4
    VL 265 / 34,4
    HR 117 / 34,5
    HL 120 / 34,4


    Also ich finde der Wagen ist so gut eingestellt, mein Garageneboden hat auch kein Gefälle.


    Kann das sein, dass a) der Prüfer keine Ahnung hat und b) die Bühne bei denen auch noch schief steht?


    Die im TÜV-Gutachen zu dem B14 aufgeführten Werte sind: Hinterachse: 105 - 120 mm, Vorderachse: 255 - 275 mm. Da liege ich innerhalb.Ich bin etwas ratlos?!


    Gruß


    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von teefax () aus folgendem Grund: Wert HR muss 34,5 nicht 35,5 lauten, hatte mich vertippt

  • Hallo Jürgen


    Der Prüfer hat schlichtweg keine Ahnung. Seiner Aussage zu folge würde dann jedes über Federn tiefergelegte Fahrzeug keinen TÜV mehr bekommen wenn sich die Federn unterschiedlich gesetzt haben.


    Es ist durchaus möglich das die Bühne oder Rampe schief stand. Andererseits kann das Fahrwerk auch unterschiedlich eingefedert gewesen sein und noch nicht in die Ausgangslage zurück gegangen sein. Einmal Vorder-und Hinterachse durchwippen hätte ggf gereicht.

  • Hallo Markus,


    ja sehe ich auch so. Dann fahre ich morgen früh mal zur DEKRA. Hoffentlich haben die mehr Ahnung.


    Im Übrigen ist der Wert HR 34,5 , nicht 35,5 cm, hatte mich eben vertippt (habs oben im Beitrag geändert). Ich finde das so absolut ok und der Wagen fährt sich auch ohne neue Fahrwerkseinstellung echt klasse. Wir haben beim Einbau hinten nur die Federbeinschrauben und den Stabi demontiert, vorne die oberen Querlenker und am untereren Querlenker das Kugelgelenk radseitig. Keine Einstellschraube gelöst. FW-Einstellung kann ich dann irgendwann nach Weihnachten machen lassen.


    Ach ja: die Eibachfedern mit den Seriendämpfern kann man nur als güsntige Übergangslösung ansehen, nach 50000 km war das echt Müll. Aber das ist ja allgemein bekannt.


    Gruß
    Jürgen

  • Das ist nicht ganz korrekt. Einzelabnahmen darf nur der Tüv vornehmen. Das bedeutet,wenn noch die Serienbereifung drauf ist kann das Fahrwerk von allen abgenommen werden, solange ein Gutachten dabei ist. Bei Zubehörfelgen mit anderer Reifengröße gilt das Gutachten so nicht mehr und der Tüv muß eine Einzelabnahme vornehmen. Diese Info hab ich von einem Freund der leider vom Tüv zum GTÜ gewechselt ist.