Sind Dämpfer eintragungsfrei?

  • Ich möchte ja MAX auf Winterräder stellen und habe, da es die Serienfelgen nicht gab, von ATH die Race 15 mit Contis geordert. Die sind direkt zum Händler geliefert worden - also sehr entspannt für mich.


    Habe die in schwarz glänzend geordert, gekommen sind sie in schwarz matt, was ich aber sogar eher besser finde. Die Felgen haben ein Teilegutachten und gemäß dem ATH-Telefonat vor 14 Tagen, dass ich für meinen G160 Felgen für Winterbetrieb suche, gar kein Problem, auch mit den Eibach-Federn alles easy.
    Heute also die Winterräder vom Händler auf MAX montieren lassen und der Händler meinte, der TÜVler sei grad vor Ort, da könnten wir auch gleich die Eintragung machen lassen. Klasse - fand ich echt nen Glückstreffer und hatte mich schon gefreut. Dann die Ernüchterung. Der TÜVler kam, wollte MAX noch schnell auf die Bühne zurück fahren und gucken. Als er auf die Bühne fuhr stellte er fest, dass der Wagen offenbar tiefer gelegt sei.
    Ja, klar, die Eibachs, die von Mazda angeboten werden. Kein Ding, ich könnte ihm direkt die ABE geben. ABE aus dem Auto geholt, ihm gegeben. Und dann sagt er, das sei keine ABE. Das ist nur ein Teilegutachten und da ich das nie hätte eintragen lassen, dürfe ich den Wagen gar nicht mehr fahren. Janeee, ist klar. Ich kurz auf die zusammengehefteten Papiere geguckt - Tatsache: Teilegutachten mit dem Erfordernis der sofortigen Vorführung und Eintragung. Hmpf. Die Werkstatt war auch irritiert und meinte, sonst würden sie von Mazda zu den Eibachs immer eine ABE bekommen. Dann stellte sich für mich erst heraus, dass der TÜVler vom GTü kam - also durfte er da eh nicht weiter machen. Teilegutachten Felge und Teilegutachten Federn - geht eh nur noch ne 21er Abnahme und die geht nur beim TÜV.
    Dann sollen ja nächste Woche noch die Bilstein-Dämpfer aus seinem Sportsline zusammen mit den Eibachs in den Wagen kommen - und da es von Mazda zu den Bilsteins gar nix gibt, ist fraglich, ob der TÜV die überhaupt durchgehen lässt. Denn ich dachte mir in meinem weiblichen Leichtsinn, dann wäre es ja sinnig, gleich alles mit einer einzigen Einzelabnahme machen zu lassen. Wobei sich natürlich die Frage stellt, wem überhaupt auffällt, dass MAX nen EL mit SL-Dämpfern ist. Aber nun denn.


    Naja, also mit MAX nach Hause - letztlich mit einem Wagen ohne Betriebserlaubnis.


    Erst zu Hause habe ich mir die beiden Teilegutachten nochmal genau angeschaut. Hinter dem Teilegutachten zu den Eibachs waren noch zwei Seiten mit einer ABE zu genau dieser Feder am ND. Also blöd zusammen geheftet worden und doch 'ne ABE, wenn ich das nicht ganz falsch gelesen habe. Ich also schon beruhigter, dass die Abnahme der Felgen mit den Federn sicher kein Problem sein wird... .
    Dann das Teilegutachten zu den Felgen gelesen und gesehen, dass es Mist ist. Der ND steht drin, mit 4 Reifengrößen auf der Felge - aber nur der ND mit 96kw ist gelistet. Demnach dürften die Felgen nur auf den G131. =O


    Freude über die neuen Winterräder ist derzeit nicht wirklich bei mir aufgetaucht.
    So sehen sie aus, wenn sie bleiben dürfen:


    ATH-Race-15.jpg


    War schon knapp dämmerig, von daher kein wirklich aussagekräftiges Bild.


    Bin sehr gespannt, ob ich die Felgen und die Bilsteins mit den Eibachs vom hiesigen TÜV abgenommen bekomme.... . :/

    Antje - mit MAX und dem Sonnengelben (93er MR2)
    G160, EZ 05/2016, saphirblau, EL und Gedöns

  • Ist doch alles kein Problem.
    Die Federn musst du in Kombination mit den Felgen eintragen lassen.
    Die ABE's sind vermutlich wertlos, weil in beiden Fällen vom Original Fahrzeug ausgegangen wird.
    Andere Felgen in Verbindung mit einer Tieferlegung müssen meines Wissens immer abgenommen werden.
    Stoßdämpfer sind hingegen immer eintragsungsfrei, genau wie (Dom)streben, sofern sie nicht im Innenraum/Personennähe ungünstig positioniert sind.

  • Danke @Emmix5!
    Dass Dämpfer grundsätzlich eintragungsfrei sind wusste ich nicht. Wundert mich in diesem unseren durchge-DIN-ten bürokratisierten Land jetzt echt... .


    Edit:
    Wenn ich das richtig recherchiert habe, gilt das nur, wenn das Fahrzeug keine veränderte Null-Lage hat. Aber durch die Tieferlegung ist die Null-Lage nicht mehr Serie.... .

    Antje - mit MAX und dem Sonnengelben (93er MR2)
    G160, EZ 05/2016, saphirblau, EL und Gedöns

    Einmal editiert, zuletzt von Highfidele ()

  • So, gerade noch ein nettes Gespräch mit Bilstein geführt.
    Die Dämpfer im SL sind natürlich keine B'xy'' sondern nach Vorgabe von Mazda von Bilstein gefertigte Dämpfer mit kleinen Unterschieden zu den sonst erhältlichen Bilsteins.


    Generell sind Dämpfer eintragungsfrei - so lange sie nicht im Rahmen eines Gewindefahrwerkes verbaut werden oder es verstellbare Dämpfer sind.
    Die Bilsteins im SL sind na klar nicht verstellbar und feste mit dem Federteller verbunden und von daher eintragungsfrei.


    Und auch aus Sicht des Bilsteintechnikers kein Problem mit den Eibach ProKit-Federn, die laut ABE die verbauten Tieferlegungsfedern sind, die Mazda anbietet.
    In der Feder-ABE steht zudem explizit drin, dass die Federn mit den Bilsteins der SL verwendet werden dürfen.


    Ich werde so langsam zuversichtlich...

    Antje - mit MAX und dem Sonnengelben (93er MR2)
    G160, EZ 05/2016, saphirblau, EL und Gedöns

  • Klar Gewindefahrwerke sind was anderes, da ist die Höhe verstellbar über den Dämpfer.
    Aber bei "normalen" Fahrwerken trägt man indirekt immer nur die Federn ein, auch wenns ein Komplettfahrwerk ist.
    Die geben ja die Höhe in dem Fall vor.

  • Highfidele, du hast oben geschrieben, dass im Gutachten nur die kleine Motorvariante aufgelistet ist, das könnte Probleme geben.


    Es wird oft gesagt, dass dann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöscht. Nun ja, so pauschal kann das nicht gesagt werden.


    2 Dinge sind für das Erlöschen der BE erforderlich.


    Es muss ein Umbau oder eine Veränderung gegenüber dem Serienmodell vorliegen. Das setzt also voraus, dass eine Änderung vorsätzlich erfolgte.*


    UND


    - der Umbau hat Einfluss auf die Emissionen (Lärm, Abgas),
    - die Fahrzeugart wird verändert,
    - eine Gefährdung ist nicht ausgeschlossen.


    Eine dieser drei Punkte reicht dann aus, damit die BE erlischt.


    Siehe hier, Absatz 2


    Interessant in dem Zusammenhang mit den Federn ist die "Gefährdung" und die kann in der Regel nur im Einzelfall geklärt werden. Ein mögliches Szenario wäre z. B., wenn ein Gutachter feststellt, dass die Federn zu kurz sind und das Fahrzeug bei einer Vollbremsung auf welliger Fahrbahn in der Fahrstabilität beeinträchtigt wird. Da gibt's mehrere denkbare Szenarien, muss jetzt nicht augebreitet werden.


    Das Erlöschen der BE heißt nicht automatisch, dass auch eine Betriebsuntersagung vorliegt, da das eine "Kann-Regel" ist, siehe § 5 Abs. 1 FZV


    Die Versicherungen werden im Falle eines Falles vor Gericht ziehen, da Fahrzeuge ohne BE grundsätzlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das kann dann alles sehr lange dauern bis abschließend geklärt ist, ob und inwieweit der Umbau für eine Unfallbeteiligung maßgeblich war. Unter Umständen geht's dann sogar um grobe Fahrlässigkeit, was bedeuten kann, dass die Versicherung zwar den gegnerischen Schaden erst einmal bezahlt, sich aber das Geld zurückholen will.




    *Verliert also jemand während der Fahrt den Auspuff auf Grund eines Montagefehlers, so erlischt in dem Falle nicht die BE, da keine vorsätzliche Änderung erfolgte.

  • Gut, dass wir d'rüber gesprochen haben :D


    Am Ende ist's aber wurscht, ob es um Federn, Felgen, Auspufftöppe oder sonst was geht. Das Verfahren ist eigentlich immer identisch.


    E-Nummer, Teilegutachten, ABE... man sollte IMMER VOR DEM KAUF ganz genau prüfen (lassen) ob Einzelteile oder in Kombination mit mehreren Teilen der Umbau rechtlich möglich ist. Verlasst euch dabei nicht nur auf mündliche Aussagen, es existiert oftmals ein divergierender Kenntnisstand.