nach "verbindlicher Bestellung" Probleme mit Vertragshändler

  • Liebe Forengemeinde,


    ich bin momentan ratlos, wie ich mich weiter verhalten soll, um nächstes Jahr meinen MX-5 wie bestellt zu erhalten.


    Das Problem:
    Anfang September bestellte ich per "verbindliche Bestellung" einen MX-5 ND Neuwagen und erhielt dazu auch eine Auftragsbestätigung.
    Ende Oktober erhielt ich eine zweite Auftragsbestätigung und die Bruttosumme ist um 790 euro gestiegen. Dafür ist kein voraussichtlicher Liefertermin mehr eingetragen. Beide Auftragsbestätigungen enthalten keine FIN.


    Die Geschichte:
    Ich bin der Depp vom Dorf und wohne in der weiten Prärie von D. Normalerweise bestelle ich im Internet und lasse an die Haustür liefern, da nach meiner Arbeitszeit alle schon schlafen und Geschäfte weit entfernt liegen. Von Versicherungsmaklern und Staubsaugervertretern wurde ich bislang immer betrogen.
    Für meinen ersten Neuwagenkauf wollte ich alles richtig machen. Die Internetvermittler erschienen mir zu virtuell, deshalb wollte ich meine Bestellung bei einem echten Mazda-Vertragshändler abschließen.
    Ein Vertragshändler in einer großen Hafenstadt behauptete am Telefon, er könne bei den von mir angefragten Preisen locker mithalten und sogar günstiger sein. Wir trafen uns zu einem Verkaufsgespräch.
    Sein Angebot: Fahrzeugrabatt 1% weniger als bei den Internetpreisen dafür keine zusätzlichen Kosten = bester Bruttopreis.
    Ich bekam die verbindliche Bestellung zur Unterschrift zugesendet.
    Es fehlten in den Zeilen "Überführungskosten", "Zulassung" und "Briefkosten" die Einträge. Die Zeilen waren leer. Die AGBs waren nicht dabei, aber der Erhalt musste mit unterschrieben werden. Ich fragte nach. AGBs kommen später nach. Unterschriften nur eine Formsache für schnelle Bestellung. Leere Zeilen gleich keine Kosten wie besprochen.
    Einvernehmlich vereinbarten wir, dass ich folgende Angaben ergänze: Überführungskosten inclusive = 0 Euro, Zulassung durch Käufer = 0 Euro, Briefkosten inclusive = 0 Euro, Übergabeort des Fahrzeuges: das Autohaus. Von mir unterschrieben und kopiert und abgeschickt. Dazu erhielt ich eine Auftragsbestätigung mit der passenden Bruttosumme und dem voraussichtlichen Liefertermin 01.02.2017


    Dann die Überraschung: Ende Oktober erhielt ich eine weitere Auftragsbestätigung mit anderem Auftragsdatum, neuer Auftragsnummer aber meiner Kundennummer. Die Fahrzeugdaten und Käuferdaten stimmen, aber der Bruttopreis hat sich um 790 euro durch jetzt eingetragene Überführungskosten erhöht.


    Ich habe per mail nachgefragt, ob es sich um ein Mißverständnis handelt. Es kam eine Lesebestätigung, keine Antwort. Heute war der Verkäufer telefonisch zu erreichen, hat aber keine Zeit, zu telefonieren.


    Die Fragen:
    Wurde ich wieder verars..t ?
    Was ist der verbindliche Kaufvertrag? Die verbindliche Bestellung mit meiner einseitigen Unterschrift?
    Gibt es versteckte Stornokosten in den AGBs bei anderen Händlern? Meine AGBs habe ich noch nicht erhalten.
    Soll ich einfach wieder draufzahlen und alles hinnehmen?

    Mazda MX5 ND center line metallic anthrazit, bestellt 01.09.2017, bereit gestellt 18.01.2017

  • Ich kann dir (evtl.) sagen, warum das so ist...



    Mir ging´s so ähnlich...


    ... aber MIT meinem Einverständnis... Nur, dass der Händler beim alten Preis bleibt...


    Ich sag nur 1.10. ;)Veränderungen in der Ausstattungslinie beim Mixxer


    Da mein Händler mir preislich entgegen gekommen war... (im September war ich da)
    ...und ich meinen Mixxer nicht unbedingt noch im Januar/Febrauar wollte...



    fragte er mich, ob er die Bestellung ein, zwei Wochen nach hinten schieben könne,
    da er auf irgendeine Sonderaktion von Mazda warten wollte..


    "Vorteilswochendende-blablabla"


    war mir ja egal... Blieb also erstmal liegen...
    Dann bekam ich die erschreckende Info, dass zwar bestellt wurde, aber kein Domstrebe mehr
    Bestandteil der "normalen" Sportline-Grundausstattung wäre... usw..
    siehe Link oben...


    So ähnlich wird´s bei Dir auch gewesen sein...
    NUR mein Händler hat sich gemeldet und gefragt was er nun machen solle...
    Und nicht einfach so getan, als sei nix passiert...
    Geordert was ich wollte und den "aktuellen" Preis einfach weitergegeben..
    Ich zahle nach, wie vor das, was auch auf der verbindlichen Bestellung an Betrag errechnet wurde...




    Und die Fehler, die der Händler macht... sind seine... Wenn er keine Überführungskosten bei der verbindlichen Bestellung aufführt
    kann er die auch nicht hinterher verlangen...


    Zumindest muss er mit dir darüber sprechen...


    So verbindlich, wie Du bestellt hast, hat er ja auch die Zusage gemacht...
    Frechheit, einfach noch mal ´ne "neue" Auftragsbestätigung zu schicken...



    Anwalt und fertig...

    Blue Sky :thumbup:


    2.0 SL ST ohne SP, upgrade auf "Modell 2016" mittels DS, Bilstein & OEM Eibach, I.L.M(VA30/HA40), Graphitgrau
    Dotz Kendo dark 7x17 ET35 mit 205/45/17 Dunlop Wintersport 4D, für die kalte Zeit
    (Signing 3.9.16 {Order out 2.10.16} - Produktion 28.11.16 - Übergabe 14.2.2017)


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    2 Mal editiert, zuletzt von Trimmi ()

  • Hallo,


    durch das fehlen der Händler AGB kannst du sofort vom Kauf zurück treten, da erst mit vorlage der AGB ein tatsächlicher Vertragsbestand entsteht.
    Jedenfalls hat man mir das mal in Wirtschaftsrecht beigebracht.


    Hoffe ich konnte damit etwas helfen.


    MFG Karly

  • Die hat er ja blind unterschrieben....
    Da steht nachher vermutlich Aussage gegen Aussage...

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  • Hmm.. das machts schwierig, Anderenfalls bedarf es bei den AGB's eine unterschrifft auf dem Blatt der AGB's... jedenfalls habe ich beim Händler das so gemacht.
    Nichts desto trotz... ich belese mich mal in den Schulbüchern und melde mich wieder (nen Jura Kumpel frag ich auch mal)

  • Wir trafen uns zu einem Verkaufsgespräch.
    Sein Angebot: Fahrzeugrabatt 1% weniger als bei den Internetpreisen dafür keine zusätzlichen Kosten = bester Bruttopreis.
    Ich bekam die verbindliche Bestellung zur Unterschrift zugesendet.

    Das verstehe ich schon nicht. Wenn man sich bei dem Termin bereits einig war, warum wurde dann nicht gleich vor Ort der Vertrag gemacht, mit allem was dazu gehört, statt ihn sich hin- und her zuschicken?

    MX-5 ND 2.0 G-160 SL, EZ 12/2015 in 06/2019 verkauft,
    seit 06/2019 MX-5 ND G-184 SL -Totalschaden (Überschwemmung) in 08/2019-
    Neuer MX-5 ND G-184 SL in 10/2019 verkauft
    Seit 07/20 MX-5 ND G-184, Selection, Activsense, Design-Paket

  • Hallo und guten Abend,
    das wäre mir alles ein wenig Unseriös, ich würde aufgrund der Vertragsänderung vom Kauf zurück treten und mir einen anderen Händler suchen ;)

    MlG,
    Heike

    Ein kluge Frau macht nicht alle Fehler selbst. Sie gibt auch anderen eine Chance.
    EL Rubinrot Metallic. Mein Bobbycar seit dem 29.4.16.
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