Alles anzeigenIst lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt.
Es wird zudem empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern und in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.
Die staatliche rumänische Versicherungsaufsicht soll lokalen Kfz-Versicherern Dumpingpreise ermöglicht haben. Ein Sittenbild von Vetternwirtschaft Auf dem rumänischen Kfz-Versicherungsmarkt herrscht nicht nur seit Jahren das, was die vor Ort vertretene Vienna Insurance Group (VIG) als "irrationale Konkurrenz" kritisierte: Die Aufsichtsbehörde (ASF) ist gleich in mehrere Korruptionsskandale verwickelt. - derstandard.at/1389860595537/Korruptes-System-mit-Versicherungen
Na da hätte ich ja voll Bock drauf, erst mit dem Rumänen verhandeln ob er zustimmt das er schuldig ist, und wenn nicht dann zusammen mit ihm innerhalb von 24h bei der Polizei vortanzen? Und was wenn man an der Unfallstelle es so versteht das er die Schuld auf sich nimmt und nachher das Gegenteil behauptet?
Und die Versicherungen scheinen gerne nur 20-40% des Schadens zu begleichen und darauf zu setzen das der andere sie nicht verklagt. Aber das dürfte uns ja egal sein weil sich da die eigene Versicherung dann drum kümmern müsste, richtig?