Wenn der Hersteller bzw. dessen Handelsorganisation das Auto selbst mit einer Bereifung in Verkehr bringt (und sei es als Winterrad), dann kann man sich schon darauf verlassen, dass die Kombination eine Betriebserlaubnis besitzt. Es ist nur recht unschön, dass man das als Kunde nicht mehr so einfach sehen kann, wie früher.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, selbst wenn viele etwas nicht erlaubtes machen wird es damit nicht legal.
Wenn die Rad-Reifen-Größe wirklich nirgendwo dokumentiert sollte man mit seinem TÜV-Prüfer sprechen, ob der die Kombination einträgt. Wenn er es tut ist man auf der sicheren Seite. Kann mir vorstellen, das ansonsten die ABE erlöschen könnte und z.B. im Schadensfall die Versicherung sich vor dem Zahlen drückt.