Unfallwagen als Neuwagen verkauft? FIN: JMZND6E7640117563

  • Als ich meinen mx5 beim Händler in der Ausstellungshalle das erstemal sah, ist mir beim Rundgang sofort aufgefallen, das die Felge vorne rechts eine Macke hatte. Der Händler wie auch sein Verkäufer waren nach meinem Hinweis sehr geschockt darüber - ob gespielt oder ehrlich, kann ich nicht nachvollziehen - sie haben mir aber sofort angeboten, die Felge beim Felgendoktor reparieren zu lassen.


    Als ich ihnen mitteilte, ich muß den Wagen unbedingt am Freitag fertig zugelassen vom Hof abholen, da ich Samstag zum Mazda Stammtisch muß, in den Club eintreten will und meine Partnerin für die Woche darauf das Auto für den Weg zur Arbeit benötigt, haben sie mir sofort zugesichert, alles zu machen, um den Termin einzuhalten. Bis jetzt bin ich mit dem Händler sehr zufrieden.


    Als ich letzte Woche den mx5 zum Fetten brachte, durfte ich sogar zusehen.

    Grüße vom wolkenfan (Jörg) und seinem Phantom



    Mein mx5: graphitgrau metallic, 2,0 L, SKYACTIV-G 160 i-ELOOP, Sports-Line, silberne Designbügelverkleidungen, Stubby-Antenne, schwarze Blinkerkappen und Lenkrad Z#2 von Zymexx


    Nette Leute findest Du hier:



    https://www.mx5-nd-forum.de/ :):):)

  • @Wolli_Cologne er schreibt aber: "..vor der Übergabeinspektion von einem Unbekannten am Stoßfänger beschädigt wurde.".
    Also kein Transportschaden, sondern durch einen "Unfall" vor Ort.


    "Definition: Unfallwagen


    Bei kleineren Schäden, Kratzern oder Beulen deren Beseitigungskosten
    nicht mehr als 500 Euro betragen, spricht man von Bagatellschäden. Der
    Wagen muss daher nicht extra als Unfallfahrzeug deklariert werden. Wenn
    allerdings an Originalteilen ein Mehraufwand, sprich eine Reparatur
    notwendig war oder ist, die 500 Euro übersteigt um die Mängel zu
    beseitigen, fällt das Fahrzeug in die Unfallwagen Kategorie. Ebenso,
    wenn Teile ausgetauscht werden müssen oder Reparaturen stattfinden um
    die Fahrsicherheit wieder herzustellen. Diese Definition ist allerdings
    nicht gesetzlich geregelt, sondern wurde von Autohändlern und
    Werkstätten bisher so angewandt."


    Neue Stoßstange und neu lackiert? Ich sag mal locker über 500 € und deshalb auch ein Unfallwagen. Und es wurde eben nicht nur die Stoßstange aus Langeweile ausgetauscht, der Vergleich hinkt, sondern weil diese beschädigt wurde und eine 30cm lange Spur hinterlassen hat.


    Aber ich möchte jetzt auch keine Diskussion auslösen :D

  • Sollte es einen "Roten" auf dem Transportweg oder beim Händler treffen und es muss nachlakiert werden (da die Teile unlakiert angeliefert werden) sieht man diesen "Unterschied" in 99% der Fälle mit einem geschulten Auge. Diese Farbe ist für jeden Lakierer "Pain in the Ass"... da es 7 Sichten Lack sind.... ich hatte vor ein paar Tagen einen unverschuldeten Schaden an meinem roten M6 (6.000,- Euro... Kotflügel, Frontspoiler, Lampe, etc.) und diesen Farbton genau zu treffen ist (fast) unmöglich das es wieder zum Rest passt ;)

    Mazda Wins 1991 Le Mans 24 Hours - RENOWN Mazda 787B - Never Stop Challenging!
    MX-5 ND RF 30th Anniversary 0692/3000 & Mazda CX-60
    e-SKYACTIV PEHV HOMURA

  • Ich sehe das anders, sorry.

    Ich eigentlich auch, aber nach etwas nachforschen im Netz ist die Aktion, so wie sie abgelaufen ist, rechtlich vollkommen korrekt!


    1. Wagen wird geringfügig beschädigt und ist im Sinne der Gesetzgebung nicht mehr unfallfrei - was mit Unfallwagen (erhebliche Beschädigung) gar nichts zu tun hat, aber gemeldet werden muss, da ein Neufahrzeug als unfallfrei gilt.


    2a. Händler sagt nix, tauscht die Stossstange, Kunde holt Auto ab: alle zufrieden, Ende der Geschichte. Nur halt rechtlich nicht korrekt.
    2b. Wie im vorliegenden Fall informiert der Händler den Kunden rechtskonform was passiert ist.


    3a. Man einigt sich gütlich, sprich Preisnachlass, Sachleistungen, etc.. Alle zufrieden, Ende der Geschichte.
    3b. Man kann sich nicht einigen, der Händler muß den Wagen zurücknehmen. So sieht es das Gesetz vor. Für den potenziellen Käufer endet die Geschichte dann hier.


    4a. Der Händler bietet das Fahrzeug erneut an und verschweigt den Austausch der Stossstange. Kann gut gehen, aber wenn es mal rauskommt, ist es Betrug gewesen.
    4b. Der Händler bietet das Auto unter Erwähnung des Vorfalls günstiger an. Jemand kauft ihn unter diesen Umständen. Endgültiges Ende der Geschichte.



    Merke: Gesunder Menschenverstand deckt sich oftmals nicht mit der Gesetzgebung! ;)

    Viele Grüße,
    Elmar / Sunracer


    +++ ND 2018 - Tangerine Dream +++ ND-RF 2018 - Lemon Stick +++
    +++ VW Multivan 2023 +++ Kia Picanto 2008 +++


    +++ www.sunracer.de +++

  • Warum beendest du dein BGB-Zitat genau an dieser Stelle? ;) Interessant wird es nämlich gerade erst im nächsten Absatz:


    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


    Ich glaube nicht, dass du auch nur die geringste juristische Handhabe gehabt hättest, den Händler zur Lieferung eines identischen Neufahrzeugs (am besten sofort) zu zwingen. Würdest du ihm zusätzlich noch gerne vorschreiben, um wieviel billiger er den von dir nicht abgenommenen Wagen verkaufen muss?


    Die Auffassung davon, was ein "unfallfreier" Wagen ist und was nicht hat sich - wie jede kurze Internetrecherche zeigt - im Laufe der Zeit verändert. Und grundsätzlich hast du Recht, die von den Gerichten angelegten Maßstäbe sind heute strenger als früher. Worin sich aber nach wie vor alle einig sind ist die Tatsache, dass das Gegenteil von "unfallfrei" nicht "Unfallwagen" ist. Genau das hast du hier aber wiederholt unterstellt.


    Ich will nicht mit Spitzfindigkeiten kommen (z.B. was am Importhafen und beim Händler so alles mit den Autos gemacht wird, nachdem sie das Werk verlassen haben) denn das sind eben geplante Umbauarbeiten und nicht, wie in deinem Fall, ein "Unfall", über den dich der Händler (sogar mit Bild!) informiert hat. Die angebotene Garantieverlängerung steht immerhin mit einem Kurs von 353 € in der aktuellen Preisliste. Klingt für mich nach einer großzügigen Entschädigung für einen Schaden, den du gar nicht zu tragen hast. Jedes Nachlackieren eines Karosserieteils ist ein gravierenderer Eingriff, als dieser vollkommen problemlose Teiletausch.


    Wenn es nur um die Farbabweichung geht: Die ist auch ab Werk gegeben. Vielleicht passte der neue Stoßfänger farblich besser als der alte. Wenn nicht, hätte man immer noch auf einem besser passenden Teil bestehen können. Eine Wertminderung beim späteren Wiederverkauf sehe ich auch nicht.

  • Ohne jetzt auf der Sache rumreiten zu wollen, aber ohne Kommentar zum BGB wird die Paragraphenzitiererei müssig. Also hol mal einer Schnell nen MüKo oder wenigstens einen Palandt.
    Die Weigerung des Verkäufers auf Nacherfüllung trift hier nicht zu, da der Käufer ja eben keine Nacherfüllung haben wollte, sondern Nacherfüllung und Schadensersatz bzw. schlussendlich den Kaufvertrag gewandelt hat, was auch rechtens ist.
    Desweiteren ist der Sinn des $439 III der, dass der Kunde eine Nacherfüllung verlangt, die dem Verkäufer nicht möglich ist, ohne dass das gesammte Geschäft zur "Nullnummer" oder zum Verlustgeschäft wird.
    Beispiel: Da lässt sich einer aus irgendnem Kometensteinscheißkiesel die Visage seiner Omma kloppen vom Steinmetz. Jetzt ist halt die Nase nicht genau getroffen, oder von mir aus, dat Ohrläpchen abgebrochen.


    Jetzt will der Kunde aber statt ner Plastischen an Ommas Steinzinken ne komplett neue Reproduktion der Büste. Blöd nur, dat der seltene Mondsteinkiesel komplett für die erste Büste draufgegangen ist (Omma hat halt bisserl Doppelkinn).
    Nun ist es dem Verkäufer aber nicht zu zumuten, 3 Jahre lang durch die Pampa zu stiefeln und nen neuen Kometensteinscheißkiesel zu suchen und auf'n Mond kann er auch schlecht mal eben fliegen um so nen Klunker zu holen.
    Ergo ist die Nacherfüllung für den Verkäufer nicht zumutbar und es wird doch noch Hand an Ommas Nase angelegt.

  • Schon komisch wie das Leben manchmal so spielt...


    Ein Kumpel von mir konnte heute seinen Rubinroten abholen und hat mir davon berichtet, bzw. habe mir den Wagen auch schon angesehen.


    Schon als er auf seinen MX-5 zuging, sah er etwas an der Stoßstange. Nach genauer Betrachtung ein etwa 10 cm bis auf die Grundierung tiefer Kratzer, direkt im Sichtfeld neben dem Mazda-Emblem. Außerdem etwa 5 Kratzer im unteren Bereich der Motorhaube, einer im vorderen linken Kotflügel. Diese Kratzer sind allerdings nicht sehr tief, eher im Klarlack, aber sicht- und fühlbar. Es fand wohl ein "intensives" Gespräch mit dem Verkäufer statt. Ergebnis: Nachdem er eine Neulackierung ablehnte, wurde ihm angeboten die Stoßstange gegen die eines anderen neuen Mixxers zu tauschen und man werde versuchen die anderen Kratzer ´rauszupolieren, alles allerdings in einem separaten Termin. Er war erstmal bedient, hat den Wagen aber mitgenommen. Allerdings hadert er gerade mit dem Ärgernis, wie ich es vermutlich auch tun würde. In diesem Fall dürfte es sich allerdings nicht um einen Unfall, sondern um einen Transportschaden o.Ä. handeln. Ist aber schon ärgerlich, wenn man den Wagen so hingestellt bekommt, das darf m.E nicht passieren.


    Fazit: Ärgerlich, kommt aber leider immer wieder mal vor. So ein Neuwagen geht eben durch viele Hände, bevor er vor einem steht.

    MX-5 ND 2.0 G-160 SL, EZ 12/2015 in 06/2019 verkauft,
    seit 06/2019 MX-5 ND G-184 SL -Totalschaden (Überschwemmung) in 08/2019-
    Neuer MX-5 ND G-184 SL in 10/2019 verkauft
    Seit 07/20 MX-5 ND G-184, Selection, Activsense, Design-Paket

  • Ich hätte ihn stehen gelassen und natürlich noch nicht bezahlt. Erfahrungsgemäß geht dann sowas viel schneller.


    Hatte mal bei Abholung eines Opel Astra eine fette Macke im Beifahrersitz. Reparatur sollte wegen schlechter Verfügbarkeit ein paar Wochen dauern.
    Habe dann abgelehnt ihn mitzunehmen. Nächster Tag ein Anruf wann ich den Wagen abholen will, wieder abgelehnt.
    Drei Tage später Anruf der Wagen sei fertig. :D