Unfallwagen als Neuwagen verkauft? FIN: JMZND6E7640117563

  • Vorsicht bei der FIN: JMZND6E7640117563

    Wer dieses Fahrzeug kürzlich in Berlin gekauft hat, kann sich gerne bei mir über PN melden.



    Hintergrund:


    Anfang April 2016 bestelle ich bei einem großen Berliner Mazda-Händler einen rubinroten MX 5 Sportsline, 2,0 l.
    Zwei Tage vor dem vereinbarten Auslieferungsdatum Anfang August erhielt ich vom "fMH" die Info, dass der Wagen vor der Übergabeinspektion von einem Unbekannten am Stoßfänger beschädigt wurde. Auf dem beigefügten Foto war zu erkennen, dass der Stoßfänger zwischen Mazda-Logo und der Abdeckklappe für den Abschlepphaken eine rund 30 cm lange "Delle" hatte. Eine schöne Überraschung nach vier Monaten Wartezeit! :(


    Zunächst sollte ein neuer Stoßfänger beschafft, lackiert und montiert werden. Als ich dies u.a. unter Hinweis auf mögliche Farbunterschiede monierte, wurde mir eröffnet, das man den Stoßfänger von einem anderen Neuwagen abbauen und bei meinem nahezu vollständig bezahlten Mixxer montieren würde.
    Ich habe das freundlich zur Kenntnis genommen, denn ich hatte bereits vorher dem fMH mitgeteilt, dass ich mir vor einer Entscheidung den Wagen/Schaden erst einmal vor Ort anschauen wolle.


    Zwei Tage später war ich in Berlin. Da stand er, "mein" MX 5. Optisch prima heraus geputzt und ohne Delle, aber leider kein unfallfreier Neuwagen mehr.


    Auf meinen Hinweis, dass ich den Wagen daher nur mit einem Preisnachlass abnehmen würde (es stand noch eine Restzahlung von knapp über 900 EUR aus), telefonierte der Verkäufer mit dem Geschäftsführer und bot mir - sage und schreibe - zwei Jahre Garantieverlängerung an. Sonst nix!


    Da war ich platt! :cursing::!:


    Leicht auszumalen, dass ich mit dieser Regelung nicht einverstanden war. Ich habe ich das Fahrzeug daher nicht abgenommen und bin wieder nach Köln/Bonn geflogen (so 30 bis 40 x im Jahr muss ich beruflich nach Berlin...). Das fiel schwer! Aber durch eine Abnahme hätte ich einen Unfallwagen als Neuwagen gekauft, der ggf. nur mit Preisnachlass weiter zu veräußern ist.


    Im nachfolgenden Schriftwechsel mit dem Autohaus führte ich drei Lösungswege auf:


    • Nacherfüllung gem. § 434 BGB durch die zeitnahe Lieferung eines fabrikneuen und damit unfallfreien Fahrzeugs (einschließlich kostenfreie Ummeldung/Änderung des bereits zugelassenen Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt).
    • Preisnachlass auf das noch nicht abgenommene Fahrzeug in noch auszuhandelnder Höhe, mindestens jedoch 5 % - unter Verrechnung der noch ausstehenden Restzahlung.
    • Rechtsverbindliche Bestätigung vorab durch das Autohaus, dass das Fahrzeug mit der ID JMZND6E7640117563 „unfallfrei“ ist. Dabei habe ich auf das hohe Risiko einer juristischen Auseinandersetzung hingewiesen, in dessen Rahmen zeit- und kostenintensiv zu klären sei, ob und inwieweit die Behauptung eines unfallfreien Neuwagens im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung tatsächlich gegeben ist. (Wer sich etwas mit dem Thema beschäftigt, kennt schnell das wahrscheinliche Ergebnis eines solchen Rechtsstreites...)

    Statt eines konstruktiven Lösungsvorschlages des "fMH" erhielt ich ein anwaltliches Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass aufgrund des von "einem unbekannten Dritten" verursachten Schadens das Autohaus den geschlossenen Vertrag nicht erfüllen könne. Für diese "Unmöglichkeit" sei das Autohaus nicht verantwortlich zu machen, so dass es gemäß § 275 BGB die Leistung verweigere, den Kaufvertrag rückabwickle und den bezahlten Teilkaufpreis erstatte. Ich könne jedoch das Fahrzeug (bei dem zwischenzeitlich ein neuer Stoßfänger montiert worden sei) allerdings jetzt auch so übernehmen, denn es handle sich ja "um ein Neufahrzeug mit einem neuen und völlig unbeschädigten Stoßfänger"....


    Da war ich schon wieder platt und staunte über die juristische Spitzfindigkeit mit dem sich eines der großen Autohäuser in Berlin aus einem bestehenden Vertrag mogeln kann! :thumbdown::!:


    To make a long story short: Ich habe mein "zoom-zoom-Erlebnis" dem Geschäftsführer von Mazda Deutschland in einem kompakten Schreiben mit den entsprechenden Anlagenzur Kenntnis gebracht und nach erfolgter Rückabwicklung des Kaufvertrages mit Berlin um Unterstützung bei einem kurzfristigen Neuwagenkauf über einen anderen Mazda-Händler gebeten. Ich erhielt von Mazda ein nettes Schreiben, in dem der Vorfall bedauert, ich aber gleichzeitig auf die kaufmännische und juristische Eigenständigkeit von Mazda-Vertragspartner hingewiesen verwiesen wurde. Man könne daher keine Stellung nehmen, werde den Vorgang aber intern weiterverfolgen.


    Da ich nichts anderes erwartet hatte, konzentrierte ich mich auf die Suche nach einem Alternativfahrzeug und wurde beim fMH Draguhn in Wuppertal fündig. Der Kontakt mit dem Junior-Chef war gut, kompetent, freundlichen und verständig und so konnten wir uns auf einen nahezu identischen (guten) Preis einigen. Nach etwas Kommunikation mit der ebenfalls netten und verständigen Service-Leitung von Mazda-Deutschland wurde mir mein neuer Mixxer 14 Tage nach Bestellung vom Autohaus Draguhn übergeben. :thumbsup:


    Und was soll ich sagen: der Wagen macht einfach Spaß! Inzwischen ist er 3500 KM gelaufen, hat 2 x die Alpen überquert und bei mir viel breites Grinsen produziert, wenn bei Sonnenschein das Verdeck zurück geschoben werden konnte (und das war in diesem Herbst bei uns hier Gott sei Dank noch reichlich der Fall).


    IMG_9870-kl.jpg



    Fazit:
    Eine unschöne Erfahrung, wahrlich keine gute Referenz für einen der großen Mazda-Händler in Berlin, viel Lob an Mazda Deutschland und das Autohaus Dragun in Wuppertal.


    Und wer leider das Pech hat, dass ihm nach August 2016 in Berlin ein roter MX5 SL 2,0 l mit der FIN JMZND6E7640117563 als unfallfrei verkauft wurde, der kann sich gerne bei mir melden. Unterlagen für eine mögliche Schadenersatzforderung stelle ich dem Käufer gerne zur Verfügung.


    Besten Gruß,


    Uwe

  • Was ist ein Unfallwagen?
    Definition Fabrikneu und Neuwertig.


    Klar warst Du und wäre ich auch verärgert, aber rechtlich?
    Sind tragende Teile betroffen?, denn erst dann ist es wirklich ein Unfallwagen. Bei einer selbsttragenden Krosserie sind sehr viele tragende Teile, aber ein Stossfänger gehört nich dazu.

  • Also mir wurde in Wirtschaftsrecht gelehrt, dass ein Wagen als Unfallwagen gilt, sobald zB ein Karosserieteil ausgetauscht wird (zB Kotflügel, Schütze, etc). Ließe sich ein Mangel an Schürze mit einer Teillackierung beheben, sei es kein Unfallwagen.

  • Tja und dann wird es sehr spitzfindig, weil das nämlich ggf. ein Unfallwagen ohne Wertverlust ist, weil das defekte Teil ohne weitere Einschränkungen durch ein Neues ersetzt werden konnte.


    Nur damit ich das richtig verstehe, hier wurde ein maximaler Rabatt bei einem weit entfernten Händler ausgehandelt, es wurde ein Karosserieanbauteil beschädigt, dass in Folge durch ein gleichwertiges neues Ersatzteil getauscht wurde und es wurden zusätzlich vom Händler auch noch mehrere Möglichkeiten der Abwicklung inklusive eines weiteren Rabattes angeboten?


    Wie gemein ...


    P.S.: Es mag unvorstellbar klingen, aber ein Fahrzeug ist ein normales Wirtschaftsgut, dass für den Ge- und Verbrauch bestimmt ist, Kratzer bekommt und den Neuzustand verlässt, in dem Moment in dem der Händler das Kennzeichen anschraubt. Ich empfehle eine Entspannungstherapie.

  • Naja unabhängig davon ob es jetzt per Definition ein Unfallwagen ist oder nicht...
    Ich würde auch keinen Neuwagen wollen, an dem schon fröhlich Plastikteile getauscht wurden, bevor ich auch nur einmal drin gesessen habe.
    Man weiß ja leider allzugut wieviel in den Werkstätten gepfuscht wird, wie schnell gerade bei so einer Farbe wie dem Rot Farbunterschiede sichtbar sind etc. etc.
    Einen Neuwagen kauft man ja deswegen, weil er bei Abholung makellos sein soll.
    Wenn ich mir ein Auto nur als Gebrauchsgegenstand kaufe, muss es auch nicht neu sein.
    Ein Gebrauchter ist tausend mal wirtschaftlicher und dann kann man auch mal über kleine Fehler hinwegsehen.
    Aber neu ist neu.
    Und ich behaupte jetzt mal frech, gerade bei unserem Modell sehen es die aller wenigsten als reinen Gebrauchsgegenstand an.

  • Ich kaufe den Wagen neu, weil ich eine bestimmte Farbe und Ausstattung haben möchte und vielleicht noch, weil ich dann sicher sein kann dass keiner vorher die Mechanik gequält hat.
    Eine neuwertige Schürze gegen eine andere neuwertige Schürze zu tauschen, die durch exakt dasselbe Lackierstrasse gelaufen ist, sehe ich persönlich nicht als Problem an.


    Ist sicher dumm gelaufen, aber wenn man sich mal in die Situation des Händlers versetzt, kann man vielleicht verstehen, dass der eine vernünftige Lösung sucht und den Wagen nicht einfach für ein paar tausend Euro weniger mit den großen Schild "stark beschädigter Unfallwagen" an die Strasse stellt.


    Ich finde einfach man muss bzw. kann da ruhig ein bisschen vernünftig und realistisch sein.
    Jetzt ist das so ein großes Ding und zwei Tage nach der Abholung hat der Wagen dann den ersten Steinschlag, oder bekommt eine Macke auf dem Supermarktparkplatz.
    Sicher alles ärgerlich, aber das Auto bleibt benutzbar und die Welt geht auch nicht unter.


    Ich liebe meine Stereoanlage, meine Uhren und meine Autos. Und sie alle haben mittlerweile Gebrauchsspuren.
    Da habe uch mich anfangs auch jedesmal darüber geärgert, aber geändert und geholfen hat das erstens nichts und zweitens hat es mich wenige Wochen später gar nicht mehr gestört.


    Man kann sich aufregen, oder man kann es sich gelassen gut gehen lassen.

  • Kann den Ärger voll und ganz nachvollziehen, glaube aber auch, dass Du eigentlich froh sein kannst, dass der Händler Dich so aus dem Vertrag gelassen hat und Du nun einen Wagen ohne "Vorgeschichte" hast. Wenn der Händler auf die Abnahme bestanden hätte, mit dem Argument, dass eine entsprechende Nachbesserung erfolgte, bin mir nicht sicher, wie das ausgegangen wäre, wenn Du dagegen rechtlich vorgegangen wärst. Der größte Ärger ist Dir also erspart geblieben.


    Aber wie gesagt, kann das nachvollziehen, hätte den Wagen auch nicht haben wollen, bin aber in solchen Sachen auch extrem pingelig. Gibt wahrscheinlich genug Leute, die den Wagen genommen und sich über die Garantieverlängerung gefreut hätten.

    MX-5 ND 2.0 G-160 SL, EZ 12/2015 in 06/2019 verkauft,
    seit 06/2019 MX-5 ND G-184 SL -Totalschaden (Überschwemmung) in 08/2019-
    Neuer MX-5 ND G-184 SL in 10/2019 verkauft
    Seit 07/20 MX-5 ND G-184, Selection, Activsense, Design-Paket

  • Eine neuwertige Schürze gegen eine andere neuwertige Schürze zu tauschen, die durch exakt dasselbe Lackierstrasse gelaufen ist, sehe ich persönlich nicht als Problem an.

    :thumbup: Sehe ich auch so!


    Aber wie gesagt, kann das nachvollziehen, hätte den Wagen auch nicht haben wollen, bin aber in solchen Sachen auch extrem pingelig. Gibt wahrscheinlich genug Leute, die den Wagen genommen und sich über die Garantieverlängerung gefreut hätten.


    Ist ärgerlich, keine Frage, ab mit einer netten Garantieverlängerung hätte ich mir das auch versüssen lassen! :!:

  • Hallo Leute,
    schön, dass ich so einen "Aufreger" produziert habe.
    Ich war im Nachmittag unterwegs und lese gerade die diversen Kommentare... Reagieren werde ich darauf im einzelnen nicht, nur so viel: ich bin "juristisch vorbelastet", habe beruflich viel mit Verträgen zu tun und empfehle ein Blick in die letzten BGH-Urteile zu solchen Fällen..


    Wer betroffen ist, kann sich bei mir über PN melden ...


    Viele Grüße


    Uwe

  • Ändert die juristische Vorbelastung etwas an der Tatsache, das es sich hier um eine behebbare Bagatelle handelt?
    Nur so viel dazu: Ich bin fahrzeugtechnisch vorbelastet ;-).


    Ansonsten, wer sich zwingend streiten will, möge sich streiten. Alle anderen genießen das Leben.