Probleme beim Verdeck

  • Korrekt, das ist eine Frechheit.


    Die Videos zum Öffnen von innen sind, wie bereits oben erwähnt, auf der Internetseite und können auch über die My Mazda App abgerufen werden.


    Ich würde den Händler bzw. im Zweifel den Chef darauf hinweisen und ganz direkt fragen, ob er auf seinem Standpunkt beharrt. Du kannst das Geld für Wartungen auch anderswo ausgeben. Das Beste ist, dass er die Kosten der Aktion ja von Mazda bezahlt bekommt, nur eben nach vorher festgesetztem Aufwand, nicht danach, wie lange er tatsächlich gebraucht hat. Im Umkehrschluss traut die Werkstatt also ihrer eigenen Kompetenz nicht.

    Roadster G 132, Quatrac Ganzjahresreifen

    Einmal editiert, zuletzt von harkpabst ()

  • ich denke ob eine garantie berechtigt ist entscheidet nicht der händler sondern mazda.der händler stellt doch einen antrag an mazda. und die lehnen es bisher nicht ab. der garantieantrag kostet dir ja nix. würde mich von deinem händler nicht abspeisen lassen sondern darauf bestehen einen garantieantrag zu stellen oder anderen händler suchen der den antrag stellt.

  • Klugscheißermode:


    Noch ist es bei jedem (zumindest in DE) Gewährleistung, nicht Garantie.


    Die steht dir zu und da kann der Händler auf und abspringen.


    Weiterhin: doch, es ist prinzipiell der Händler, bei dem du die Gewährleistung einforderst. Wie er dieser nach kommt (üblicherweise logischerweise über den Hersteller) ist ihm überlassen.
    Lange Rede kurzer Sinn: der Händler im hiesigen Fall hätte sich meinen üblichen: wie du mir, so ich dir/wie man in den Wald hinein ruft.... -Bonus verspielt.
    Einfach kacken dreist hier gar noch mit Fehlbedienung zu kommen.

  • Moment, gesetzliche Gewährleistung (immer durch den Verkäufer, zieht also nur, wenn der Wagen auch bei genau diesem Händler gekauft wurde) und freiwillige Garantie (durch den Hersteller, kann man über jeden Händler beantragen) schließen sich nicht gegenseitig aus, sie ergänzen sich.


    Selbst wenn Mazda einen Garantieantrag ablehnt, kann man.immer noch (versuchen) den Händler in Regress (zu) nehmen.


    Nur dass sich hier einer weigert, überhaupt den Garantieantrag zu stellen, und das bei einem durchaus häufiger auftretenden Problem, das spricht schon sehr gegen diesen Händler.

  • eigentlich geben Sie dir damit nur 1 Jahr Garantie zusätzlich. Für die ersten zwei Jahre sind sie (wie jeder andere Hersteller von Technik) in Deutschland verpflichtet Gewährleistung zu geben ;)

    Aufgrund der Beweislastumkehr sind Gewährleistungsansprüche nach 6 Monaten deutlich schwieriger durchzusetzen, da der Nachweis, das der Fehler zum Kaufzeitpunkt bereits bestand, dann beim Kunden liegt. Deshalb ist die Garantie aus meiner Sicht wertvoller als die Gewährleistungsansprüche. Auch und gerade weil sich Garantieansprüche gegen den Hersteller richten, wie @Harkpabst angemerkt hat.