„Bisher konnte das noch keiner von uns rechtssicher beantworten und wir hoffen, dass noch jemand dazu kommt, der das kann“
Ich frage mich eher, wieso das hier immer weiter und weiter zerkaut wird, wenn es doch eigentlich längst beantwortet ist.
Ja hier sind jetzt keine Gesetze und Garantie AGB's reingepostet worden, aber das Forum ist dafür meiner Meinung nach die falsche Stelle.
Aber wer eine rechtssichere Antwort haben will, soll halt zum Anwalt gehen oder die Gesetzestexte und Geschäftsbedingungen studieren.
Hier die Antwort der Fragen von der Person, dessen Aussage die Disskussion entfacht hat:
Innerhalb der Garantie natürlich nicht. Ende der Garantie ist ende der Garantie. Egal wann wad ausgetauscht wurde.
Jain,
Der Händler muss natürlich seine Gewährleistung einhalten was die Qualität der Reparatur angeht.
Nehmen wir aber mal den Fall an, die Reparatur findet 2 Wochen vor Garantieende statt und es passiert dann nochmal was. Bewegt man sich Mazda gegenüber im Rahmen der Kulanz.
Oder anders ausgedrückt: Während der Herstellergarantie gibt es keine Ersatzteilgarantie auf Teile / Baugruppen, deren Reparatur / Ersatz vom Hrrsteller bezahlt wurde.
TLDR:
Garantie läuft -> Mazda verantwortlich
Garantie vorbei -> Mazda kann auf Kulanz helfen, muss aber nicht
Probleme mit Reparatur -> Werkstatt verantwortlich (Gewährleistung)