Getriebeschaden

  • „Bisher konnte das noch keiner von uns rechtssicher beantworten und wir hoffen, dass noch jemand dazu kommt, der das kann“

    Ich frage mich eher, wieso das hier immer weiter und weiter zerkaut wird, wenn es doch eigentlich längst beantwortet ist.

    Ja hier sind jetzt keine Gesetze und Garantie AGB's reingepostet worden, aber das Forum ist dafür meiner Meinung nach die falsche Stelle.

    Aber wer eine rechtssichere Antwort haben will, soll halt zum Anwalt gehen oder die Gesetzestexte und Geschäftsbedingungen studieren.


    Hier die Antwort der Fragen von der Person, dessen Aussage die Disskussion entfacht hat:

    Innerhalb der Garantie natürlich nicht. Ende der Garantie ist ende der Garantie. Egal wann wad ausgetauscht wurde.

    Jain,


    Der Händler muss natürlich seine Gewährleistung einhalten was die Qualität der Reparatur angeht.


    Nehmen wir aber mal den Fall an, die Reparatur findet 2 Wochen vor Garantieende statt und es passiert dann nochmal was. Bewegt man sich Mazda gegenüber im Rahmen der Kulanz.


    Oder anders ausgedrückt: Während der Herstellergarantie gibt es keine Ersatzteilgarantie auf Teile / Baugruppen, deren Reparatur / Ersatz vom Hrrsteller bezahlt wurde.


    TLDR:

    Garantie läuft -> Mazda verantwortlich

    Garantie vorbei -> Mazda kann auf Kulanz helfen, muss aber nicht

    Probleme mit Reparatur -> Werkstatt verantwortlich (Gewährleistung)

  • Hoffentlich ist mein Herstellungsdatum kein schlechtes Omen ;( zum Glück aber in 2024.

    Gruß Mike

    Zumindest hier im Forum ist (mir) noch kein Fall aus dem MY24 bekannt. Bei den Amis im Forum sind es immerhin schon 7 Fälle (der achte Fall war ein Irrtum), allerdings schreiben da auch Leute aus anderen Ländern rein. Mal schauen, wie sich das diesen Sommer weiterentwickelt, wenn die Laufleistungen wieder raufgehen.

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  • Ok - ich kann mich irren - aber ich denke das ist nicht so. Das Austauschteil hat solange Garantie/Gewährleistung wie das alte. Außer Du kauft Dir ein neues Teil - dann gilt das wieder.


    Aber ich bin kein Experte.

    Sorry, du irrst dich. Die Durchführung der Nachbesserung, also der Einbau eines Ersatzteils, ist ein Anerkenntnis der diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Ausnahme könnte sein, wenn der Händler es ausdrücklich aus Kulanz gemacht hätte. Ein solches Anerkenntnis lässt die 2 Jahre Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche neu beginnen - jedenfalls für diesen konkreten Mangel.

  • Sorry, du irrst dich. Die Durchführung der Nachbesserung, also der Einbau eines Ersatzteils, ist ein Anerkenntnis der diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Ausnahme könnte sein, wenn der Händler es ausdrücklich aus Kulanz gemacht hätte. Ein solches Anerkenntnis lässt die 2 Jahre Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche neu beginnen - jedenfalls für diesen konkreten Mangel.


    Na schau - wieder was gelernt. DANKE!

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