Getriebeschaden

  • Ihr verwechselt Garantie und Gewährleistung.

    Natürlich gibt es auf ein neu eingebautes Getriebe Gewährleistung. Diese ist im Gegensatz zur Garantie gesetzlich festgelegt. Eine Garantie ist nur eine freiwillige Willenserklärung von Hersteller oder Händler.

  • DIe Garantie erlischt zum Stichtag, das stimmt.


    Aber es gibt da ja noch was anderes, gefunden auf deurag.de:

    Zitat

    Eine Garantie auf eine Autoreparatur gibt es nicht, jedoch besteht für Kfz-Reparaturen eine Gewährleistung von 2 Jahren. Das bedeutet: Stellt der Halter innerhalb dieser Zeit fest, dass die Reparatur nicht ordnungsgemäß oder erfolgreich durchgeführt wurde, greifen die gesetzlichen Mängelrechte.

    [Blockierte Grafik: https://www.deurag.de/fileadmi…d_hellgrau_60df2193d9.png]

    Aufgepasst: Viele Kfz-Werkstätten verkürzen die Gewährleistung per Vertrag auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Dies ist zulässig.

    Auch bei der Gewährleistung von Kfz-Reparaturen gilt die sog. Beweislastumkehr (§ 477 BGB). Bei Mängeln, die innerhalb eines Jahres nach Abholung des Fahrzeugs auftreten, muss die Kfz-Werkstatt im Streitfall beweisen, dass diese Mängel nicht schon bei Fahrzeugübergabe vorlagen. Nach einem Jahr trifft diese Beweislast jedoch die Halter. Sie müssen nun nachweisen, dass die Mängel bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren – und nicht erst danach entstanden sind.

    In wie weit das dann greift :/


    Im Zweifel --> RA.

    (ber)ND gut ... ALLES gut!:thumbsup:

    2020er MX-5 ND ST G132 Sel +iAS (2017er MX-5 ND RF G160 SP+SL)

    2021er Suzuki Swift Sport 1.4 Boosterjet Hybrid (2020er CX-30 G150 Sel +Design +iAS)

    Wer mit mir nicht auskommt, muss einfach noch ein 'bisschen' an sich arbeiten! :D

    Einmal editiert, zuletzt von berND ()

  • Vielen Dank für die ausführliche Antworten.


    Hoffen wir mal, dass die Garantie greift, sonst muss ich nach Norddeutschland zum Vertragshändler bei dem ich es gekauft habe, um die Gewährleistung geltend zu machen.


    Ich hab jetzt am 14. mein Termin beim Mazda-Partner. Mal schauen wie es weiter geht 🤞🏻

    ´23 MX5 ND RF 2.0 - Kazari, Maschine Grey

  • Ganz kurz:

    Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers in beliebiger Länge.

    Gewährleistung: gesetzlich vorgeschriebene Leistung des Händlers, bei neuen Waren 2 Jahre, bei Gebrauchten 1 Jahr.

  • Wenn Du einen Garantieaustausch oder eine Garantiereperatur bekommst wird die Garantie nicht wieder erneuert. Auch nicht auf das nun neue Bauteil.

    Richtig, genau das hatten wir oben. Keine Garantie, aber gesetzliche Gewährleistung.