ABE kombinierbar?

  • Hi
    habe die Antwort auf die Frage noch in keinem Thread finden können, daher nochmal hier:
    Wenn ich zwei Teile, bspw. Eibach Federn (ABE) und Zubehörfelgen (ABE) kombiniere, muss ich dass dann trotzdem dem freundlichen Herren vom TÜV vorführen oder sind die ABE's kombinierbar?


    Danke &a schönen Abend

  • Du musst für jedes verbaute Zubehörteil eine ABE haben. Dann musst Du den Wagen nicht vorführen.
    Wichtig ist, dass du sozusagen pro Einbaustelle nur ein Zubehörteil einbaust.
    D.h. Eibach mit Serienfahrwerk ist i.O. Eibach Federn und andere Dämpfer müssten aber vorgeführt werden, weil die Einzelteile nicht in dem Umfeld arbeiten, für das die ABE gilt.


    Federn und Räder sollten in dem Zusammenhang kein Problem sein.

  • In der Regel steht aber im Gutachten, dass das Fahtzeug ansonsten Serie sein muss...

    So war es bei den Vorgänger auch immer, wurden Federn mit ABE verbaut mußte der Rest des Fahrwerks Serie sein. Also keine Spurplatten, andere Felgen-Reifenkombinationen.


    Wer sicher gehen will sollte kurz beim TÜV anfragen ;)

  • Ich kenne es auch nur mit Abnahme.


    Ein “Kombinieren“ der ABEs macht hier auch inhaltlich keinen Sinn. Wie soll der Anbieter des Sonderrads (mit eventuell abweichender Einpresstiefe und womöglich anderen Reifendimensionen) vorab gewährleisten können, dass beim Verschränkungstest auch dann nichts schleift, wenn plötzlich viel kürzere Federn (oder ein tief eingestelltes Gewindefahrwerk) verbaut sind?

    Roadster G 132, Quatrac Ganzjahresreifen

  • Sehe ich auch so, wie @Harkpabst Aus diesem Grund steht in den meisten ABEs auch drin, dass sie für serienmäßige Fahrzeuge gilt (sinngemäß). Somit schließt die eine ABE die andere aus und es muss eine Abnahme erfolgen. Das gilt natürlich nur für zusammenhängende Komponenten. Die ABE für einen Sportauspuff gilt auch dann, wenn man tiefere Federn einbaut und umgekehrt (als Beispiel).

  • Stimme Euch zu mit einer technischen Korrektur.
    Prinzipiell steht unabhängig von der Federrate der volle Radhub in Ein- und Ausfederrichtung zur Verfügung. Ein anderer Dämpfer oder eine andere Feder oder allgemein eine andere Standhöhe ändern nichts an der Radhüllkurve bzw. dem Radfreigang.
    Kritisch könnte es dann werden, wenn die Achseinstellwerte nach Tieferlegung nicht mehr in den Toleranzen liegen, die ohne Tieferlegung erreicht werden können.


    Es sollte dann genau die Aufgabe des Prüfers sein zu erkennen, ob sich Teile bzw. ABEs gegenseitig beeinflussen oder nicht.

  • Gleiche Problemfrage versuche ich im Moment zu klären. Für die Eibach Tiefer bei meinem ND besteht eine Änderungsabnahme. So weit, so gut.
    Jetzt: Distanzplatten mit vorhandenem Teilegutachten. Einzelabnahme nach 21 StVZO? oder lediglich nach §19 eine erneute Änderungsabnahme unter Einbeziehung der bereits erfolgten Änderungsabnahme. Den TÜV vor Ort kann man nicht (mehr) fragen. Hier landet man telefonisch in Dortmund (wohl die Zentrale für NRW) und die nicht netten Damen dort sagen regelmässig, dass kein Dipl Ing Prüfer sprechbar sei. Man solle einen Termin beim örtlichen TÜV online machen und dann würde man ja feststellen was zu machen sei.
    DEKRA sagt, es erfolgt eine erneute Änderungsabnahme unter Einbeziehung der schon vorliegenden.
    Hab dann aus Neugier bei GTÜ angerufen. Antwort ich solle mal vorbeikommen.
    Bei mir bzw. bei meinem Auto kommt jetzt noch hinzu, dass meine Sommerfelge die EP 40 hat (ABE vorhanden), Serie mit Winterreifen ist jedoch EP45. Also erfolgt dann im Frühjahr eine Änderungsbnahme zur Änderungsabnahme zur Änderugsabnahme? Verlässlich hat mir das noch keiner sagen können. Werde jetzt (im Winter) die Sommerfelgen zu den Spurplatten anbauen (erl) und mich, nee das Auto, der DEKRA vorstellen. Wäre Très Chic wenn hier im Forum jemand mit tatsächlich vorhandenem Wissen vorher hier Rat geben könnte. Hätte dann schon einen Wissensvorsprung ^^ Tks

    von ? >1989 Mazda 626 Sport Coupe, weiß mit schwarzen Streifen :S
    1989> Sonstige Neuwagen
    neu 99 > 05 Fiat Barchetta, irgendein SilberMet, dieser Fiat=Fehler in allen Teilen :thumbdown:
    neu 05 > 09 MGTF160, Mittelmotor, British Racing Green, Bastuck ansonsten pur british, sehr geiles Auto :thumbup:
    neu 09 > 15 MX5 NC Niseko, tiefer, breiter und viel Extra :) Mephistograu
    11/2015>, ND, RobinrotMet. , ExclusiveLine, H&R Tiefer, Bastuck, H&R Spur 30/30, Sommerfelge ET40 :thumbsup:

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  • Gleiche Problemfrage versuche ich im Moment zu klären. Für die Eibach Tiefer bei meinem ND besteht eine Änderungsabnahme. So weit, so gut.
    Jetzt: Distanzplatten mit vorhandenem Teilegutachten. Einzelabnahme nach 21 StVZO? oder lediglich nach §19 eine erneute Änderungsabnahme unter Einbeziehung der bereits erfolgten Änderungsabnahme. Den TÜV vor Ort kann man nicht (mehr) fragen. Hier landet man telefonisch in Dortmund (wohl die Zentrale für NRW) und die nicht netten Damen dort sagen regelmässig, dass kein Dipl Ing Prüfer sprechbar sei. Man solle einen Termin beim örtlichen TÜV online machen und dann würde man ja feststellen was zu machen sei.
    DEKRA sagt, es erfolgt eine erneute Änderungsabnahme unter Einbeziehung der schon vorliegenden.
    Hab dann aus Neugier bei GTÜ angerufen. Antwort ich solle mal vorbeikommen.
    Bei mir bzw. bei meinem Auto kommt jetzt noch hinzu, dass meine Sommerfelge die EP 40 hat (ABE vorhanden), Serie mit Winterreifen ist jedoch EP45. Also erfolgt dann im Frühjahr eine Änderungsbnahme zur Änderungsabnahme zur Änderugsabnahme? Verlässlich hat mir das noch keiner sagen können. Werde jetzt (im Winter) die Sommerfelgen zu den Spurplatten anbauen (erl) und mich, nee das Auto, der DEKRA vorstellen. Wäre Très Chic wenn hier im Forum jemand mit tatsächlich vorhandenem Wissen vorher hier Rat geben könnte. Hätte dann schon einen Wissensvorsprung ^^ Tks

    DEKRA darf nicht, ebenso GTÜ, identische Aussagen : Die Zuständigkeit in diesem Fall liegt beim beim TÜV, weil sich die ABE`s und das Teilegutachten auf den Originalzustand des Fahrzeuges beziehen. Bereits nach der 1. Änderung, in meinem Fall die Tieferlegung, befindet sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand. Deshalb, Abnahme nach § 21 StvZO. Habe heute beim TÜV alles abnehmen lassen. Jetzt sind sowohl meine Sommerfelge mit ET40, als auch die Distanzringe/Spurverbreiterung in Verbindung mit der Tieferlegung abgenommen. Hab mir auch noch die Originalfelge ET45, die ich als Winterrad benutze eintragen lassen. Jetzt noch das Straßenverkehrsamt und damit es hat sich.

    von ? >1989 Mazda 626 Sport Coupe, weiß mit schwarzen Streifen :S
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    neu 09 > 15 MX5 NC Niseko, tiefer, breiter und viel Extra :) Mephistograu
    11/2015>, ND, RobinrotMet. , ExclusiveLine, H&R Tiefer, Bastuck, H&R Spur 30/30, Sommerfelge ET40 :thumbsup:

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