Die Domstrebe ist auch im G131 Sports-Line... Ebenso der Sound-Enhancer...
Ich muß es ja wissen
Veränderungen im Programm/Ausstattungslinie 2017 !?
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Domstreben sind immer legal, selbst selbstgebastelte. Ist keine bauartbedingte Änderung.
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Hier Beispiele. Preise musst Du selber raussuchen.
http://www.roadster-nc.com/201…ter-nd-front-bracing.html -
Die Domstrebe ist auch im G131 Sports-Line... Ebenso der Sound-Enhancer...
Ich muß es ja wissennicht nur DU
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Labaraber,
jetzt mal eine blondchen Frauenmeinung, diese ganzen Technikausstattungen keine Ahnung,
weiß nur der nächste ND für mich bekommt die stärkere Motorisierung, und ob was wieviel Gramm mehr wiegt ist mir nicht so wichtig und denen das so wichtig ist, hoffentlich gehen die dann persönlich immer brav auf die Waage, denn sie selber können das Gewicht ja auch verändern
Nein was mein Wunsch wäre, wären andere Farben, wer braucht drei verschiedene Weißtöne
Diese Farbe z.B. würde dem ND auch gut stehen.... Meine Meinung
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Ja, wenn man BonBon-Blau mag
Ich hätte gern das Matrix-Grau vom RF... *leider nicht zu haben*
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Gelb mit den Effekten von Rubinrot oder Mondsteinweiß käme bestimmt auch gut.
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Domstreben sind immer legal, selbst selbstgebastelte. Ist keine bauartbedingte Änderung.
Wo liegt dann hier das Problem? http://ilmotorsport.de/shop/ar…e93977862d17b67d07ae5d022
nicht nur DU
Ich wollte ich die Domstrebe auch nicht wegdiskutieren. Nur darauf hinweisen, dass es in allen Preislisten ausdrücklich anders stand.
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Da solltest Du mal IL befragen, denn das ist Unsinn.
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Hier mal eine DEKRA Stellungsnahme
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Im Fall einer Domstrebe ist die Frage zu klären, ob durch die Verwendung
der Strebe "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist".
(§19(2) StVZO)Dies ist nach sachverständiger Auffassung bei den im Zubehörhandel zu
erwerbenden Domstreben in der Regel nicht der Fall (es sei denn, der
Fz-Hersteller untersagt explizit die Verwendung von Domstreben). Daher
ist für eine handelsübliche geschraubte Domstrebe kein Prüfzeugnis
(ABE, Teilegutachten) erforderlich, die Notwendigkeit einer Abnahme
ist nicht gegeben.Wenn durch Umbauten oder durch Schweißarbeiten an der Karosserie
deren Strukturfestigkeit nachteilig verändert wird, kann man von der
o.g. Gefährdung ausgehen. Eine Abnahme kann dann nur durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.Es kommt bezüglich der Beurteilung der Zulässigkeit allerdings immer
auf den konkreten Einzelfall an.Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, vor der Änderung Rücksprache beim
Fahrzeughersteller oder mit einem "amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" zu halten.Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme