http://www.reifen.com/de/RimAL…uctId=15081989&kwNr=91707
habe ich Ahnung
Welche Felgen stehen bei euch nächsten Sommer an?
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Das was mich an den Brock-Felgen stört ist, das die "Speichen" aus der Felge rauskommen. Also wird man damit zuerst den Borgstein berühren.
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Darf der G131 jetzt mit 17´ern fahren oder nicht?
Irgenwo hatte ich hier vor kurzen aufgeschnappt, dass es da Problem wegen dem Tacho gibt...
Oder habe ich das irgendwie - geträumt/falsch verstanden? -
Das was mich an den Brock-Felgen stört ist, das die "Speichen" aus der Felge rauskommen. Also wird man damit zuerst den Borgstein berühren.
Ich weiß ja nicht wie Du fährst, aber solche Argumente kann ich absolut nicht nachvollziehen. Als ob da etwas einen halben Meter überstehen würde
[Blockierte Grafik: http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/b3o8-5k-5719.jpg] -
Ich weiß ja nicht wie Du fährst, aber solche Argumente kann ich absolut nicht nachvollziehen. Als ob da etwas einen halben Meter überstehen würde [Blockierte Grafik: http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/b3o8-5k-5719.jpg]
Was gibt es denn da nicht nachzuvollziehen? Ganz sachlich gesehen wird die Felge am Bordstein leiden, ohne dass der Reifen etwas dagegen tun kann. Zumindest aus der Perspektive kannst du das nicht widerlegen. Vielleicht rettet es ja eine ultra-dicke Scheuerleiste (die dann aber auch wieder keiner haben will).
Wenn du jetzt gesagt hättest "Mir doch ega, sieht geil aus", dann hätte ich es ja verstanden.
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Darf der G131 jetzt mit 17´ern fahren oder nicht?
Irgenwo hatte ich hier vor kurzen aufgeschnappt, dass es da Problem wegen dem Tacho gibt...
Oder habe ich das irgendwie - geträumt/falsch verstanden?Geht ohne Probleme
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Darf der G131 jetzt mit 17´ern fahren oder nicht?
Im CoC ist die Radgröße 205/45R17 ET45 nicht eingetragen und die 17" Felgen von Mazda haben keine ABE für den G 131.
Das heißt, man braucht eine 17"-Felge mit ABE und nach der Montage muss das Fahrzeug "unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme" vorgeführt werden.
Wenn man die Mazda 17"-Felgen benutzen will, muss man die ABE einer vergleichbaren Felge vorliegen und eine Einzelabnahme machen lassen.
Ein - wie ich finde sehr schönes - Beispiel für eine 17"-Felge, die auf beiden Motorisierungen gefahren werden darf, ist die Autec Wizard in 7,5x17 ET38. Esliegt eine ABE für 1.5 Liter und 2.0 Liter vor. Die dort genannten Auflagen unterscheiden sich zwar minimal für beide Autos, erfordern aber in keinem Fall eine Korrektur der Tachoabweichung. Man darf also mit Fug und Recht davon ausgehen, dass der Tacho bei bei G 131 und G 160 exakt gleich läuft.
Das bedeutet natürlich auch: Die Anzeige im G 131 ist mit Serienbreifung noch etwas "optimistischer" als beim G 160. Gut für die Psyche ...
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Gibt auch 17"-Zubehörfelgen mit Et45, bei denen der 205-45/R17 für den 1.5er erlaubt ist. Da kann der Prüfer dann genau den Vergleich sehen.
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Wozu ist zum Eintragen eine ABE zwingend nötig?
Zum - Gutachten bzw. Bestätigung der Traglast der Felge besorgen (für OE Felgen gibt es selten Gutachten) und damit zum Prüfer. Dieser checkt ob Freigängigkeit und Radabdeckung gegeben ist und will ev. noch wissen, ob es Probleme mit dem Abrollumfang/Tachoabweichung gibt.
Dann wird das anstandslos gemacht. Kostet dann auch nicht mehr als bei jeder anderen Einzelabnahme auch.So meiner - mehr als einmal gemachten - Erfahrungen.
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Wenn der Prüfer aber ein Vergleichsdokument einer gleich großen Zubehörfelge hat ist es wesentlich einfacher mit der Eintragung. Das die Felge des G160 mehr aushalten muss als die des G131 ist ja klar.