Rad, Reifen und Spurplatten auf jeweiliger ABE? Eine ABE gilt normalerweise für eine einzelne Änderung. In Kombination mit anderen Änderungen ist eine Abnahme notwendig.
Welche Felgen stehen bei euch nächsten Sommer an?
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Danke und Ja @driver, das dachte ich eigentlich auch und bin verwundert.
Wollte die VA 18 nach hinten satteln fürn Sommer. Macht mein fMH nicht mit. ??? Muss ich dann wohl woanders machen lassen. Sonst steht er mit den OEMs deutlich breiter und stimmiger auf der Straße mit hinten 36 mm.Falls irgendjemand ne gute Werkstatt Inn Berlin empfehlen kann, die Spurplatten montieren und eintragen lassen: gerne her damit.
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Wenn das vom Platz her passt kannst du das auch bei jeder Stelle die Eintragungen vornimmt (TÜV, DEKRA, KÜS) selber eintragen lassen.
Eine Werkstatt ist da nicht nötig. -
Heute kamen auch endlich meine Felgen zurück, hier ein kleines Vorher/Nachher
Rota Grid 17x8 ET35 mit AD08R 215/45 -
Rad, Reifen und Spurplatten auf jeweiliger ABE? Eine ABE gilt normalerweise für eine einzelne Änderung. In Kombination mit anderen Änderungen ist eine Abnahme notwendig.
Hi Sven,
von Spurplatte war bei mir nicht die Rede:
"Bei meiner Kombi:
Größe: 7,0 X 17 ET 40
Reifengröße: 215/40R17
war nicht einmal Tüv Vorfahrt notwendig, alles auf ABE."Geb dir aber Recht, das eine Reifengröße in der Felgen ABE freigegeben ist, die ohne Auflagen (vor allem der Freibrief -> A01 = Einzelabnahme) "über" der im COC oder Schein liegt (also quasi doch 2 Änderungen ) fand ich und der fMH/Tüv auch ungewöhnlich. Hab es mir beim Felgenhersteller aber noch einmal ausdrücklich für den evtl. supergenauen Freund und Helfer bestätigen lassen.
Grüße Kai
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Heute kamen auch endlich meine Felgen zurück, hier ein kleines Vorher/Nachher
Rota Grid 17x8 ET35 mit AD08R 215/45Alles richtig gemacht
Schaut klasse aus
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Hi Sven,
von Spurplatte war bei mir nicht die Rede:"Bei meiner Kombi:
Größe: 7,0 X 17 ET 40
Reifengröße: 215/40R17
war nicht einmal Tüv Vorfahrt notwendig, alles auf ABE."Geb dir aber Recht, das eine Reifengröße in der Felgen ABE freigegeben ist, die ohne Auflagen (vor allem der Freibrief -> A01 = Einzelabnahme) "über" der im COC oder Schein liegt (also quasi doch 2 Änderungen ) fand ich und der fMH/Tüv auch ungewöhnlich. Hab es mir beim Felgenhersteller aber noch einmal ausdrücklich für den evtl. supergenauen Freund und Helfer bestätigen lassen.
Grüße Kai
Gibt es für 215 er Reifen tatsächlich ABE?? Dachte die muss man grundsätzlich eintragen lassen.
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Gibt es für 215 er Reifen tatsächlich ABE?? Dachte die muss man grundsätzlich eintragen lassen.
Wie gesagt, da haben mehr rumgerätselt ob die ABE so sein kann. Keine A01, keine K (Karosserie) Auflagen. Anhang -> vgl. zum Justy
Daher noch einmal audrücklich mit Hinweis auf die COC/Schein Freigabe der "nur" 205er nachgefragt:
"Guten Tag Herr ...,
diese Radausführung in Kombination mit Ihrem Fahrzeug ist freigegeben. Es ist daher keine Eintragung erforderlich.
freundliche Grüße aus St. Leon Rot"Ich verlass mich da mal drauf. Darum sind es die Felgen geworden (auch wenn ich ursprünglich eher ET35 haben wollte
Aber sind wir mal ehrlich, ... da ist genug Platz. Könnte Mazda auch so direkt (als upgrade) anbieten. -
Das bezieht sich eher auf die Felge, auf die man dann Reifen in unterschiedlichen Größen aufziehen kann, sofern vom Fahrzeughersteller genehmigt. Da 215 er nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen, sind sie eintragungspflichtig! Da bin ich mir ziemlich sicher.
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In dem Gutachten (zur ABE) für deine Felgen steht bei der Reifengröße 215/40 kein "A01" unter Auflagen - daher alles gut (ohne Gewähr; & nat. soweit keine Spurplatten etc dazukommen).
http://gutachten.bmf-applicati…2/55071612-3N-1-3-001.pdf
Nur A12 = keine SchneekettenHier bspw. steht bei anderer (meiner) Felge (mit anderer ET und J Zahl) "A01" unter Auflagen bei 215/40 =
"A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für denKraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."
https://felgen.jfnet.de/pdf/00249667/00249667.pdf