Muss man dan die Spureinstellung nach dem Einbau noch vornehmen und die Platten noch beim Tüv eintragen lassen, falls ABE noch die nächsten Tage freigegeben wird.
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Wenn es eine ABE gibt, dann brauchst Du nichts eintragen lassen...
Bei einem Gutachten sieht es anders aus...
Wie das mit der Spur ist, weiß ich jetzt auch nicht... Habe ich mich auch noch garnicht gefragt, wenn ich ehrlich sein soll... Aber ich glaube nicht... -
Wenn es eine ABE gibt, dann brauchst Du nichts eintragen lassen...
Bei einem Gutachten sieht es anders aus...
Wie das mit der Spur ist, weiß ich jetzt auch nicht... Habe ich mich auch noch garnicht gefragt, wenn ich ehrlich sein soll... Aber ich glaube nicht...Ich glaube auch nicht, das man nur bei Spurplatten die Spur neu stellen muß. Da ich sowieso noch 3 cm tiefer legen werde ist es bei mir egal, dann muß sowieso noch neu eingestellt werden.
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Spurplatten müssen eingetragen werden. Spur vermessen, nein.
Spurvermessung und Lichteistellung nur bei Tieferlegung, hat aber nichts mit der Spurverbreiterung zu tun. -
Habe heute eine Antwort von Speedtek bekommen... Ich hatte schon ganz vergessen, daß ich denen geschrieben hatte...
Jedenfalls...
wir empfehlen Ihnen die Spurverbreiterung auf der V.A. von 30 mm und auf der H.A. von 40mm pro Achse.
Die Teilegutachten werden mitgeliefert. Beim MX5 bestehen mit den Serienrädern keinerlei Umbaumaßnahmen.
Die Spurverbreiterung von 30mm p. Achse wird ab erste Februar Woche wieder verfügbar sein! -
Hatte Speedtek vor einiger Zeit angeschrieben, ob sie mir das Gutachten schicken könnnen, aber überhaupt keine Reaktion, das nenne ich Service für einen potentiellen Kunden.
Würdet ihr nach deren Empfehlung, aus welchem Grund auch immer, 30 + 40 draufmachen oder sogar 40 + 40? -
IL hatte mir auch die Empfehlung (VA = 30 / HA = 40) gegeben. Speedtek auch...
Aber solange ich kein Gutachten gesehen habe, bestell ich nicht... Hinterher hab ich gekauft, soll laut Gutachten irgendwelche Änderungen machen, die ich nicht möchte und sitz dann auf den Platten...
Aber bei IL sind die eh günstiger, meine ich... -
Aber solange ich kein Gutachten gesehen habe, bestell ich nicht... Hinterher hab ich gekauft, soll laut Gutachten irgendwelche Änderungen machadn, die ich nicht möchte und sitz dann auf den Platten...
genau so sehe ich das auch!
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Hab heute von H+R das Teilegutachten Nr.: 162XT0010-00 TGA-Art 6.2 bekommen, bis insgesamt 40 mm je Achse, bei meinen Center-Line mit 195 er Reifen, muss nichts gebördelt oder geweitet werden, darüber hinaus schon.
Als Auflage steht dort: Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von 10 mm aufregenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten herzustellen.Das ist doch Bullshit.
Ich hätte das Gutachten hier eingestellt, darf aber nicht mal Auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung vervielfälltigt werden.
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Hab heute von H+R das Teilegutachten Nr.: 162XT0010-00 TGA-Art 6.2 bekommen, bis insgesamt 40 mm je Achse, bei meinen Center-Line mit 195 er Reifen, muss nichts gebördelt oder geweitet werden, darüber hinaus schon.
Als Auflage steht dort: Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von 10 mm aufregenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten herzustellen.Das ist doch Bullshit.
Ich hätte das Gutachten hier eingestellt, darf aber nicht mal Auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung vervielfälltigt werden.
Dann werden die wohl ihre Spurverbreiterungen behalten können. Mal abwarten was für ein Gutachten IL Motorsports rausbringt. Normalerweise müsste da ja sowas ähnliches auch stehen. Warten wir mal ab.