Ich hab's zum ersten Mal live bei einem Mini gesehen. Und fand es total scharf. Finde ich immer noch ...
Begrüßungsbeleuchtung von Mazda
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meine A-Klasse auch,selbst die Kopfstützen sind von unten
beleuchtet -
Ich will ja keinem den Spass verderben (bastle selbst gerne), aber das die Fussraumbeleuchtung auch beim fahren leuchtet ist illegal
Überlegt Euch am besten noch einen Geheimschalter den Ihr kurz vor der Polizeikontrolle betätigen könnt.Also meines Wissens nach ist es nicht illegal, solange niemand aus dem Innenraum heraus geblendet wird.
Und das halte ich bei einer Fußraumbeleuchtung doch sehr abwägig.
Wenn du dir jetzt dein Amaturenbrett mit weißen LEDs vollknallst die rausleuchten, dann ist das wieder ne andere Geschichte.
Sonst dürfte BMW ja auch keine ambiente Beleuchtung verbauen.
[Blockierte Grafik: http://cdn.bimmertoday.de/wp-content/uploads/2015/06/BMW-7er-2015-Ambiente-Licht-Innenraum-G11-G12-02.jpg] -
Also wenn es vom Werk aus drin ist, oder eine ABE dabei ist, ist es ja OK.
Aber eigene basteleien sehe ich kritisch.
Wie ich schon sagte bastle ich auch gerne, hab mal in einem Yaris eine Fussraumbeleuchtung verbaut mit Geheimschalter -
Also ich hab jetzt ne ganze Weile im Internet danach gesucht
Bin auf folgendes gestoßenInnenbeleuchtungen
Es gibt aber auch in den Fahrerkabinen (Lkw) oder Fahrgasträumen von Pkw angebrachte Zierleuchten, deren Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen gerichtet sind. Solche sind dann den Innenbeleuchtungen zuzuordnen, da sie nur die Fahrerkabine ausleuchten bzw. verzieren sollen. Diese, zumeist farbigen Lämpchen, bleiben während der Fahrt oftmals eingeschaltet, um ein heimisches Ambiente zu erzeugen oder weil es einfach gefällt. In diesem Zusammenhang kommt es dann immer wieder zu Anzeigenfertigungen oder Verwarnungsgeldangeboten wegen eines Verstoßes gegen § 49 a StVZO, da hierin eine unzulässige lichttechnische Einrichtung erkannt wird. Leider ist festzustellen, dass diesbezügliche Anzeigen auf Grund der wirklich komplizierten Rechtslage auf Fehlinterpretationen der gesetzlichen Vorschriften beruhen und somit oftmals rechtsfehlerhaft oder sogar ungerechtfertigt sind. Einschlägige Vorschrift ist dann § 30 StVZO. Tatbestandlich wäre hier nämlich nachzuweisen, dass durch den Anbau und die Verwendung der Innenbeleuchtung zu Zeiten, in denen Beleuchtung erforderlich ist (§ 17 StVO), die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr, beispielsweise durch Blendungen oder Spiegelungen erhöht ist (Gefahrenerhöhung). Wobei dann auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO vorliegt. Tatbestandsmäßig wäre auch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Hier läge dann ein einschlägiger Verstoß gegen § 1 StVO vor.Im Gegensatz zu denen in § 49 a StVZO genannten lichttechnischen Einrichtungen, dienen Innenbeleuchtungen der Beleuchtung der Fahrerkabine und sind somit nicht für das Signalbild verantwortlich. Hierbei dürfen die Lichtaustrittsöffnungen jedoch nicht unmittelbar nach Außen gerichtet sein, da dadurch das Signalbild beeinträchtigt werden kann und nach allgemeiner Rechtsmeinung damit eine unzulässige lichttechnische Einrichtung i. S. d. § 49 a StVZO vorliegt.
Da, wie bereits festgestellt, bezüglich der Innenbeleuchtungen an anderen Kfz als KOM keine expliziten Vorschriften erlassen wurden, sind für Innenbeleuchtungen weder bestimmte Farben, noch eine Mindest- oder Maximalleuchtkraft oder bestimmte Arten der Leuchtmittel vorgeschrieben. Ebenso ist nicht vorgeschrieben, dass Innenbeleuchtungen während der Fahrt auszuschalten sind. Der Kraftfahrer darf jedoch durch eingeschaltete Innenbeleuchtungen in seiner Sicht, beispielsweise durch Blendungen oder Spiegelungen, nicht beeinträchtigt werden und die Leuchtkraft darf das Signalbild des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Die Zulässigkeit der Innenbeleuchtung lässt sich somit nur aus § 30 StVZO ableiten. Als Auffangtatbestand kann nur § 23 StVO herangezogen werden. Wenn auf eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erkannt wird, dann liegt neben einen tateinheitlichen Verstoß gegen § 30 StVZO, ebenfalls ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Rechtsfolge ist dann ein Bußgeld von 50 € und 3 Punkte. Die Gefahrenerhöhung ist jedoch anhand des bestimmten Einzelfalls zu begründen.
Fazit:
Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen.Nachlesbar hier im vierten Post unten.
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist es wie ichs bereits in #133 gesagt habe. -
OK. überzeugt - hast Dir so viel Mühe gegeben
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Hat mich jetzt nur einfach auch interessiert, weil ich auch mit dem Gedanken spiele mir nen Schalter einzubauen damit das Licht während der Fahrt leuchtet.
Finde es sinnfrei es immer leuchten zu lassen, da es bei Sonnenschein wirklich nicht sichtbar ist.
Und die Rennleitung muss man ja nicht verärgern, wenns nicht sein muss -
Mahlzeit zusammen!
Ich habe mich jetzt entschlossen die Geschichte mit der Fußraumbeleuchtung während der Fahrt so umzusetzen wie in Post 122 besprochen. Also mit Relais.
Jetzt müsste ich nur noch wissen welche der zahlreichen Kabel im Fußraum Dauerplus und Zündplus sind...
Hat jemand evtl ein Diagram oder eine Übersicht welches Kabel welche Funktion hat?
Mit freundlichen Grüßen
Sven
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Heute mal weiter gebastelt und angeschlossen.
Also es ist dieser Stecker:
20151209_150724.jpgAn dem Stecker C-13 ( 16 polig ) ist es der B/L schwarz/blau
und an dem Stecker C-!4 ( 32 polig ) ist es der G also grün
dort die 2 Krokodilklemmen setzen und schon ist es fertig. Ist bisschen fummelig, weil die Kabel doch sehr kurz sind, aber es geht recht gut.
So sieht es aus dann aus.Wochenende versuche ich noch die Einbauanleitung einzuscannen.
So jetzt viel Spaß beim Basteln.Gruß Michael
Mahlzeit zusammen!
Ich habe mich jetzt entschlossen die Geschichte mit der Fußraumbeleuchtung während der Fahrt so umzusetzen wie in Post 122 besprochen. Also mit Relais.
Jetzt müsste ich nur noch wissen welche der zahlreichen Kabel im Fußraum Dauerplus und Zündplus sind...
Hat jemand evtl ein Diagram oder eine Übersicht welches Kabel welche Funktion hat?
Mit freundlichen Grüßen
Sven
Mit den beiden oberen Zitaten solltest du zum rausfinden können was Dauerplus und Zündplus ist.
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Danke schon mal!
Also Dauerplus ist ja anscheinend das rote Kabel aus der englischen Anleitung (Hotwire) aber mir erschließt sich leider noch nicht welches nun Zündplus ist... Das grüne Kabel an das man mit der Beleuchtung ja ohnehin dran geht ist doch der Türkontakt oder nicht?