Veränderungen der Rad/Reifen Kombination plus Tieferlegungsfedern müssen doch eingetragen werden
Torsten
Veränderungen der Rad/Reifen Kombination plus Tieferlegungsfedern müssen doch eingetragen werden
Torsten
Veränderungen der Rad/Reifen Kombination plus Tieferlegungsfedern müssen doch eingetragen werden
Torsten
Einzeln mag es gehen, aber in Kombination müsste es §21 eingetragen werden . Ich hatte da selbe Problem, Fahrwerk und Spurplatten hatten jeweils Gutachten, aber in Kombi musste es nach $21 abgenommen werden
Einzeln mag es gehen, aber in Kombination müsste es §21 eingetragen werden . Ich hatte da selbe Problem, Fahrwerk und Spurplatten hatten jeweils Gutachten, aber in Kombi musste es nach $21 abgenommen werden
Tieferlegung mit Federn und Spurplatten. Aus der Erinnerung meine ich es war §19.
§21 war Umbau Gewindefahrwerk mit Spurplatten.
Wenn die Eibach Federn die original Mazda-Tieferlegung ist, ist es evtl. OEM genug für eine 19.3 statt 19.2/21.
Damit kommen wir aber schon vom Thema ab: Übersicht Rad-/Reifenkombination - bitte KEINE Diskussion
Die Eintragerei kann ja hier weiter bequatscht werden - da passt's mMn besser hin:
TüV ohne Probleme: Änderungsabnahme der Räder ohne Eintragung im Fahrzeugschein, 77 Euro.
225/35 wäre auch ohne Probleme möglich gewesen, habe extra nach gefragt.
Vl. kann das jemand in den Post #109 hinzufügen!
Oha, dann müßte ich wohl auch mal ran oder?
Eibach pro kit und OZ Ultraleggera in 17 Zoll Seriengröße aber mit 37 ET. Serie ist ja 45 ET.
ABE gibt es für beides und Federn stehen sogar in den Papieren drin.
Regulärer TÜV hatte vor zwei Jahren nichts dazu gesagt..
Wie schon gesagt: Könnte sein, dass die Einfach Pro Kit Tieferlegungsfedern zum OEM-Zubehör zählen.
Dann wäre die ABE der Felgen weiterhin gültig. Sollte Mazda wissen.
Andernfalls müsste es korrekterweise eine Einzelabnahme sein - selbst, wenn der TÜV bisher nicht drüber gestolpert ist.
Eventuell ist es beim Eibach Pro Kit (-> Mazda OEM Tieferlegungsfedern) etwas besonders, denn diese enthalten in der ABE folgende Klausel:
Somit bleiben ABEs von Aftermarket Felgen gültig (solange die sonstigen in der Felgen-ABE genannten Auflagen erfüllt werden).
Die OZ Ultraleggera in 7x17 ET37 müssten in den meisten Kombinationen (z. B. 205/45/R17 auf dem 2.0l mit Serienfahrwerk) laut ABE komplett ohne Vorführen montierbar sein (soweit ich mich erinnere). Dies ist möglich durch die ABE, ohne Eintragung. Wenn man nun die Eibach Pro Kit Federn zusätzlich montiert, dann bleibt dies soweit gültig, weil die Eibach Pro Kit ABE pauschal einräumt, dass keine technischen Bedenken herrschen, wenn alle Auflagen der Felgen eingehalten sind. Somit weiterhin keine Eintragung oder Vorführen nötig.
Die ABE der OZ Ultraleggera 7x17 ET30 fordert für die reinen Felgen als Auflage eine Änderungsabnahme (Auflage A01). Dann muss aufgrund der Felgen eine §19.3 durchgeführt werden. Auch hier haben die Tieferlegungsfedern wieder keinen Einfluss. (Auch mit Federn reicht hier dann eine §19.3).
Das waren damals die Infos, auf welche ich gestoßen bin (und teils auch mit TÜV besprochen), als ich damals selbst auf Felgensuche war
Gerne korrigieren, falls ich mich wo irre. Wann und wie eingetragen werden muss, ist leider ieider immer sehr schwer herauszufinden in unserem Bürokratiedschungel
Hier ist die entsprechende Passage aus dem Teilegutachten - also alles klar.
Danke nochmal Lufthaken27 !