1.Durchsicht / 20.000km Inspektion

  • Du hast doch bei der Abgabe des Wagens einen Auftrag unterschrieben, zumindest kenne ich das von allen Vertragswerkstätten bei allen Herstellern so.

    Hier kommt es jetzt drauf an, was genau auf diesem Auftrag steht.


    Variante A) es steht "Wartung laut Herstellervorgabe bei 80 000km oder 48 Monaten" - dann hat die Werkstatt exakt die Arbeiten, die Du mit Deiner Unterschrift in Auftrag gegeben hast, durchgeführt. Warum sollte man Dir hier für bestellte und geleistete Arbeit etwas erstatten?

    Variante B) es steht "Wartung laut Herstellervorgabe bei 20 000km oder 12 Monaten" - dann hat die Werkstatt entweder zu viel gemacht, oder aber die Rechnung wurde nur falsch ausgestellt. Hier stehen die Chancen auf Kulanz besser und ich persönlich würde auch darauf bestehen.


    Ob so oder so gilt dabei immer:

    Lesen was man unterschreiben soll. Spart meist Ärger, Rennereien und schont fast immer den Geldbeutel.

  • Variante A) es steht "Wartung laut Herstellervorgabe bei 80 000km oder 48 Monaten" - dann hat die Werkstatt exakt die Arbeiten, die Du mit Deiner Unterschrift in Auftrag gegeben hast, durchgeführt. Warum sollte man Dir hier für bestellte und geleistete Arbeit etwas erstatten?

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    Ob so oder so gilt dabei immer:

    Lesen was man unterschreiben soll. Spart meist Ärger, Rennereien und schont fast immer den Geldbeutel.

    Da hast Du vermutlich sogar Recht. Ich habe den Termin telefonisch gemacht, und natürlich eine 1. Wartung in Auftrag gegeben.

    Das Auto war ja schon bei diesem Mazda-Händler im System, also habe ich nicht mit gerechnet, dass da was anderes auf dem Auftrag stehen könnte ;(

  • Ich mache meine Werkstatttermine auch immer telefonisch, dennoch möchte man von mir eine Unterschrift bei der Fahrzeugabgabe über die anstehenden Arbeiten haben.

    Bei Mazda geht man mit mir sogar noch die einzelnen Positionen vor der Unterschrift durch...mag nicht überall so sein.


    Aber alles schreiben im Forum hilft ja nix. Nimm Deine Rechnung und fahr nochmal zum Händler. Lass Dir den unterschriebenen Auftrag nochmal zeigen und Du hast Gewissheit.

    Bei Variante A haben zwei Leute einen Fehler gemacht, derjenige der den Auftrag falsch elektronisch aufgenommen hat und Du, weil Du diesen falschen Auftrag per Unterschrift "bestellt" hast.

    Es kann jedoch genausogut Variante B passiert sein. Fehler passieren halt immer wieder.


    Klar ist sowas immer ärgerlich. Aber der ungewollte Mehrpreis ist ja jetzt auch nicht exorbitant hoch.

    Ein gutes hat das ganze aber: Ich bin mir sicher, das Du beim nächsten Mal genauer hinschauen wirst, was Du in Auftrag gibst ;)

  • :D


    man kann sich halt kein Hobby leisten, wenn man das Geld ausgibt, sondern wenn man es behält um es für ein Hobby ausgeben zu können (analog gilt das auch für Vermögen).


    Da geht kein Mechaniker in das Lager weil er gemerkt hat, dass er jetzt nen Dichtungsring braucht (außerdem ist Arbeitszeit durch AW geregelt und nicht durch Teilepreise). Die Teile für den Arbeitsauftrag werden vorkonfektioniert und die von dir, in der Tat sehr eindrucksvolle, Benennen von Maßen etc. ist in der Marge dieses Ersatzteiles schon berücksichtigt. Autohäuser und Werstätten rechnen gerne nochmals einen Teilaufschlag von ca. 10% bis 20% hinzu, aber auch dieses rechtfertigt keinen Preis von 2,11 für ne Dichtung.


    Wenn du das als Kleingeld-Dramaturgie hälst, dann bin ich auf deine Augen gespannt, wenn du beim Bäcker für ein 750 g. Brot, welches normalerweise 4,50 € kostet, 13,75€ aufgerufen wid, weil dir so ein Analytiker vorrechnet, dass der Lagerverbrauch für das Brot im Verkaufsraum, die Kosten für das Kassensystem angeblich noch nicht in der Marge inkludiert ist und die Verkäuferin das Teil aus dem Regal heben muss.

    MX-5 ND G184 Selection - Sport-Paket - i Activsense - Soul Red Chrystal - EZ 09/22

    3 Mal editiert, zuletzt von Bonc ()

  • Die Rechnung ist in sich schon nicht stimmig, EZ und KM-Stand sind doch ausgewiesen.

    Das passt mit den berechneten Positionen nicht zusammen.


    Fahr hin und lass die Sache klären. Hart sein!

  • Darf ich mal fragen, ob du einen Arbeitsauftrag unterschrieben hast?

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Völlig egal, was auf einem eventuell unterschriebenen Auftrag steht oder nicht: Eine Werkstatt, die dem Kunden mit bekannten Auto (EZ und Kilometerstand) einen falschen Arbeitsauftrag für eine offensichtlich falsche Leistung "unterschiebt" (egal ob aus Schusseligkeit oder mit Absicht) und hinterher auf Bezahlung der "beauftragten" Leistung besteht, stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus.


    Und daran glaube ich nicht.


    Vermutlich ein Versehen und vermutlich wird die Werkstatt gerne die überflüssigen Leistungen aus der Rechnung nehmen. Warten wir es ab.

    Roadster G 132, Quatrac Ganzjahresreifen

    Einmal editiert, zuletzt von harkpabst ()

  • Darauf wollte ich auch nicht raus. Ich wollte nur wissen, ob er einen unterschrieben hat, nicht mehr und nicht weniger. Den sollte er nämlich gelesen oder besser noch erklärt bekommen haben. Wenn also einer unterschrieben ist, wäre meine nächste Frage: Wieso ist das nicht schon da aufgefallen?


    Ich gehe auch von einem Versehen aus. Nur die Tatsache, dass es gar keinem aufgefallen ist, finde ich merkwürdig. :/



    Eine Werkstatt, die dem Kunden mir bekannten Auto (EZ und Kilometerstand) einen falschen Arbeitsauftrag für eine offensichtlich falsche Leistung "unterschiebt" (egal ob aus Schusseligkeit oder mit Absicht) und hinterher auf Bezahlung der "beauftragten" Leistung besteht

    Wird, wenn man es auf die Spitze treiben wollte, vor jedem Gericht Recht bekommen.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Wird, wenn man es auf die Spitze treiben wollte, vor jedem Gericht Recht bekommen.

    Bei nachweisbarer Absicht doch eher weniger. :) Bei Schusseligkeit vermutlich schon.


    Aber sich selbst ein Armutszeugnis auszustellen, ist natürlich nicht verboten. ;) Man verliert höchstens Kunden. Deshalb sind wir uns bei der Wahrscheinlichkeit ja einig. Die paar Euro Einkaufspreis für Bremsflüssigkeit und die paar Minuten Arbeit sind - flapsig gesagt - einen unzufriedenen Kunden nicht wert.


    Außer der eine oder andere erwiesene Wirtschaftsexperte weiß es besser.

    Roadster G 132, Quatrac Ganzjahresreifen