Du hast doch bei der Abgabe des Wagens einen Auftrag unterschrieben, zumindest kenne ich das von allen Vertragswerkstätten bei allen Herstellern so.
Hier kommt es jetzt drauf an, was genau auf diesem Auftrag steht.
Variante A) es steht "Wartung laut Herstellervorgabe bei 80 000km oder 48 Monaten" - dann hat die Werkstatt exakt die Arbeiten, die Du mit Deiner Unterschrift in Auftrag gegeben hast, durchgeführt. Warum sollte man Dir hier für bestellte und geleistete Arbeit etwas erstatten?
Variante B) es steht "Wartung laut Herstellervorgabe bei 20 000km oder 12 Monaten" - dann hat die Werkstatt entweder zu viel gemacht, oder aber die Rechnung wurde nur falsch ausgestellt. Hier stehen die Chancen auf Kulanz besser und ich persönlich würde auch darauf bestehen.
Ob so oder so gilt dabei immer:
Lesen was man unterschreiben soll. Spart meist Ärger, Rennereien und schont fast immer den Geldbeutel.