1.Durchsicht / 20.000km Inspektion

  • @Taxidriver@Ulli


    Jetzt möchte ich auch mal mein gesundes Halbwissen zum Besten geben. Es handelt sich hier nicht um eine Garantie, sondern um eine Gewährleistung, oder auch Sachmängelhaftung genannt. Diese gilt 24 Monate ab dem Kauf eines Produktes, allerdings ist hierbei eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu beachten, d. h. nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits innerhalb der ersten 6 Monate vorhanden war. Das ist natürlich bei der Durchführung der Wartungen bei einer Nichtvertragswerkstatt umso schwieriger, insofern hat @Taxidriver schon recht.


    @Ulli hat natürlich auch recht mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), allerdings wird das schwer zu beweisen sein. Außerdem ist Kulanz natürlich eine freiwillige Leistung des Autoherstellers und schwerlich einklagbar.


    Aus diesem Grunde würde ich auf Nummer sicher gehen und die Wartungen innerhalb der Garantie bei einme fMH durchführen lassen. Natürlich würde ich dabei immer vorher die Preise vergleichen.


    Aber jeder wie er möchte!

  • Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass man alle drei Begriffe ganz sauber trennt,
    - Sachmängelhaftung/Gewährleistung (gesetzlich geregelt)
    - Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers für einen gewissen Zeitraum, der Hersteller darf die Konditionen festlegen)
    - Kulanz (freiwillige Leistung des Herstellers im einzelnen Schadensfall).


    Ggf. findet man mit Google mehr zu den Themen, so dass ich es dabei belassen möchte. Wichtig ist, dass man das gedanklich sauber trennt.


    Bei den freiwilligen Leistungen tun sich die Händler und Hersteller definitiv leichter, wenn das Auto dort gekauft und gewartet wurde, da es insbesondere ein Instrument der Kundenbindung und -zufriedenheit ist.
    Daher handhabe ich das auch wie @Ronotto und lasse mein Auto in der Vertragswerkstatt warten, insbesondere da so teure Dinge wie Dach und Getriebe auf Kulanz laufen.

  • Theorie und Praxis sind leider zwei paar Schuhe.


    Was schreibt Mazda in seinen Garantiebedingungen und nicht was ist Gesetz, hatte ich im Beitrag 443 gefragt. Mazda ist ja mein erster Ansprechpartner im Garantiefall.



    Erster Ansprechpartner nach der Gesetzlichen Gewährleistung (2Jahre) im 3ten Jahr der Hersteller Garantie ist ja der "Freundliche" im Falle eines Falles. Der schaut sich das Auto an, zb Getriebe defekt. Der "Freundliche" stellt den Antrag an Mazda. Mazda schaut die Wartungshistorie nach und lehnt vermutlich erst mal ab und verweist auf die Herstellerbedingungen und prüft und prüft...............


    Ich muß jetzt auf mein "Recht" bestehen und klagen.


    Das Auto steht defekt in der Werkstatt ;( . Seitens Mazda wird vermutlich erst mal nichts gemacht. Der Rechtsstreit dauert und das Auto steht und steht. Für 70€ :thumbup: .


    So muß es nicht laufen, aber kann. Es gibt genügend Beispiele dafür.

  • So ist es. Ich würde aus den genannten Gründen in der Garantiezeit ohne Not auch nicht zur freien Werkstatt gehen. Aber grundsätzlich hat eine Wartung in der freien Werkstatt keinen Einfluss auf die Hersteller-Garantie, wenn sie nach Herstellervorschriften ausgeführt und das in der Rechnung vermerkt wird. Das ist so Gesetz hier.


    Bei der Garantie müssen wir zwischen Neuwagen- und Anschlussgarantie unterscheiden. In den 3 Jahren Neuwagengarantie ist natürlich auch Getriebe und Dach enthalten.


    Bei der Anschlussgarantie durch die CG Car-Garantie Versicherungs-AG ist auch das Getriebe, Manuell und Automat, in der Garantie mit drin. Das Soft Top ist definitiv nicht drin.


    Beim Hardtop des RF ist das so eine Sache. Vor etwa einem Monat habe ich mit einem Mazda Verkäufer darüber gesprochen. In den Garantieunterlagen die wir durchgegangen sind, ist vom Hardtop nicht die Rede, nur von einem Schiebedach, dem Schiebedachmotor und so weiter. Er hat dann großzügig gefolgert, ja Hardtop ist enthalten. Ich glaube da noch nicht dran. Unter M) Komfortelektronik ist alles einzeln aufgeführt, was Versichert ist und keine Rede vom Verdeck.



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.

  • Ist doch so groß wie ein Schiebedach und öffnet sich nur anders, daher greift die Anschlussgarantie!


    Duck und weg ;):D:saint:

    ND 2,0 Sports-Line, ST mit SP, Soul Red Crystal, BBS, SPS Street, I.L. Spurplatten, Lenkrad Zymexx ZStyle#1 Performance, Fox ESD re. mit Zymexx Diffusor, Mesh Grill „s“ , sequentielle Blinker h. u. The Cone

  • BTT:
    Meine Vergleichsangebote für die 1. Inspektion liegen bei 282,-- und 234,-- jeweils inkl. Öl
    (Letzterer nimmt aber "wegen der ganzen Plagiate im Netz" kein mitgebrachtes Öl an, er will pro Liter 20,-- brutto, 0w20, ob 5w30 zugelassen ist, müssen sie prüfen... Witzig)

  • Die Plagiatsaussage wird immer gern angeführt... ;)


    Und scheinbar sorgt es häufig dafür, "richtiges" Öl beim freundlichen zu ordern :D

    Blue Sky :thumbup:


    2.0 SL ST ohne SP, upgrade auf "Modell 2016" mittels DS, Bilstein & OEM Eibach, I.L.M(VA30/HA40), Graphitgrau
    Dotz Kendo dark 7x17 ET35 mit 205/45/17 Dunlop Wintersport 4D, für die kalte Zeit
    (Signing 3.9.16 {Order out 2.10.16} - Produktion 28.11.16 - Übergabe 14.2.2017)


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  • Gott, wie lebt ihr denn. Über 200€ mit Öl ist pure Abzocke. Kann nicht verstehen, das so etwas noch unterstützt wird :( . Ich habe drauf gewartet, das Auto war nach einer halben Stunde wieder aus der Werkstatt raus.


    Letztes Jahr in Hannover hab ich 115,06€ bezahlt. Das mitgebrachte Öl Shell Helix Ultra 5W-30 nochmal 20€.



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.