Jetzt möchte ich auch mal mein gesundes Halbwissen zum Besten geben. Es handelt sich hier nicht um eine Garantie, sondern um eine Gewährleistung, oder auch Sachmängelhaftung genannt. Diese gilt 24 Monate ab dem Kauf eines Produktes, allerdings ist hierbei eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu beachten, d. h. nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits innerhalb der ersten 6 Monate vorhanden war. Das ist natürlich bei der Durchführung der Wartungen bei einer Nichtvertragswerkstatt umso schwieriger, insofern hat @Taxidriver schon recht.
@Ulli hat natürlich auch recht mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), allerdings wird das schwer zu beweisen sein. Außerdem ist Kulanz natürlich eine freiwillige Leistung des Autoherstellers und schwerlich einklagbar.
Aus diesem Grunde würde ich auf Nummer sicher gehen und die Wartungen innerhalb der Garantie bei einme fMH durchführen lassen. Natürlich würde ich dabei immer vorher die Preise vergleichen.
Aber jeder wie er möchte!