Bitte noch daran denken: Den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch (die 24 Monate mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) hat der Käufer ausschließlich gegenüber dem Verkäufer. Und das ist nicht Mazda, sondern der Freundliche! Geht der Pleite, ist der gesetzliche Gewährleistungsanspruch futsch.
Darüber hinaus bezieht sich die gesetzliche Gewährleistung ausschließlich darauf, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs einwandfrei war, nicht aber, dass in 24 Monaten keine Fehler auftreten. Wenn nun innerhalb der ersten 6 Monate ein Defekt auftritt, muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ursache für den Defekt zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht bestand. Das ist meistens quasi unmöglich. Nach Ablauf der 6 Monate muss hingegen der Käufer nachweisen, dass die Ursache für den Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Und das ist in aller Regel genauso unmöglich.
Grundsätzlich deckt auch die Herstellergarantie "nur" Material- und Herstellungsfehler ab, insbesondere keinen Verschleiß. Es gibt aber keine Umkehrung der Beweislast. Damit wird alles, was nicht offenkundig durch Unfall oder unsachgemäße Nutzung entstanden ist, erst einmal ein Garantiefall. Und den wiederum kann man nur beim Vertragshändler bzw. Servicepartner geltend machen und reparieren lassen.
Deshalb (und weil die Hersteller aufgrund der Konkurrenz am Markt Garantien anbieten) spielt die gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln an Kraftfahrzeugen selten eine Rolle. Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf die gesetzliche Gewährleistung, sondern auch auf Garantieleistungen der Hersteller. Aber Fallstricke gibt es reichlich. Die Verwendung von Nicht-Original-Teilen ist nur ein Beispiel. Die Mobilitätsgarantie (der Mazda Europe Service) verlängert sich nach der 1. Wartung auch nur dann, wenn sie von einem teilnehmenden (!) Vertragshändler bzw. Servicepartner durchgeführt wurde. Für mich durchaus nachvollziehbar, wenn ein Hersteller mit freiwilligen Zuckerlis lockt, aber nur, wenn man auch sein Servicenetz nutzt.
Ich habe keine absoluten Grenzwerte für angemessene oder unangemessene Wartungskosten. Ich habe nur Vergleichswerte, wie sie z.B. hier gepostet werden und ich habe das Vertrauen in meine Werkstatt. Ich muss zugegebenermaßen auch nicht auf den letzten Cent gucken, aber ich lasse mich auch nicht so gern über den Tisch ziehen. Solange das Preis-Leistungs-Verhältnis für mich passt und das Vertrauen da ist, suche ich daher erst gar nicht nach einer anderen Werkstatt sondern lasse die Wartung bei meinem Händler machen.
Ich habe jetzt auch eine Menge Dinge wiederholt, die andere schon geschrieben hatten, weil ich sie wichtig fand. Wichtig ist eben, dass sich der mündige Verbraucher über alle Aspekte im Klaren ist. Ja, grundsätzlich verliert man "den Garantieanspruch" gegen den Hersteller des eigenen Autos nicht, wenn man eine Wartung bei einer unabhängigen Werkstatt vornehmen lässt. Die Durchsetzung eventueller Ansprüche kann aber schwieriger werden, auf Kulanz darf man vermutlich nicht hoffen und bestimmte Leistungen des Herstellers können auch ganz entfallen. Bei Freien durchgeführte Reparaturen können weitere Probleme nach sie ziehen.
Ach ja:
Auch unabhängige Werkstätten können übrigens Zugriff auf den Digitalen Servicenachweis bekommen. So steht es ausdrücklich in den Garantiebedingungen. Dieser Zugang ist vermutlich - genau wie der Zugriff auf Reparatur- und Wartungsinformationen - nicht kostenlos. Aber es macht auf den Kunden sicher einen guten Eindruck, wenn eine Werkstatt das anbieten kann.