Hallöle,
habe in der Suche nichts gefunden, vorab ich will mich jetzt nicht wieder auf mein blond sein berufen,
aber ich habe davon wirklich keine Ahnung
weiß nur das ich wohl Serienmäßig 195/50 R16 drauf habe und möchte auf jeden Fall spätestens zum neuen Sommerreifen größer
werden. Winterreifen dann wohl auf die 16 und für die Sommerreifen dann neue Felgen ergo auch neue Reifen
ergo was geht ohne neu eintragen zu lassen und was ist zu empfehlen.
Wenne das Thema schon besprochen ist reicht mir auch der Link
Bis zu welcher Felgengröße und Reifengrößeist ist für den Exlusivline erlaubt
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Wenn du nach den Begriffen:
e11*2007/46*2661*
ABE
pdfsuchst, dann findest du schonmal einige mögliche Kandidaten - schön die Fußnoten lesen. Wenn du 17" willst, dann ist glaube ich nur 205/40R17 oder 195/45R17 (je nach Felge) eintragungsfrei.
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Ich würde anders herum vorgehen .
Such dir eine Felge für den ND aus die dir gefällt und wir sagen dir ob es passt und was zu beachten ist. So lassen sich ggf auch ähnliche Modelle finden die man selber nicht auf dem "Schirm " hat. -
So würde ich's auch machen.
Mittlerweile ist die Situation ja schon recht entspannt, die meisten Konfiguratoren bei Felgenvertrieben und Online-Reifenhändlern kennen den ND mittlerweile. Wenn du einfach ein paar davon durchnudeltst, findest du auf jeden Fall direkt eine gute Anzahl Felgen, von denen du dir dann eine schöne aussuchen kannst.
Wenn ich dich richtig verstehe, geht es dir auch darum, möglichst keinen bürokratischen Aufwand zu haben. Das bedeutet schon einmal, dass du nur nach Felgen mit ABE suchen solltest. Das ist in vielen Konfiguratoren eine Suchoption, die ausdrücklich selektiert werden muss.
Aber auch wenn es eine ABE gibt, heißt das nicht, dass du alle darin genannten Reifengrößen einfach montieren und vom Hof fahren darfst. Sobald für eine bestimmte Reifengröße irgendeine Auflage in der ABE genannt ist, bedeutet das normalerweise zwangsläufig, dass ein Sachverständiger/Prüfer/Prüfingenieur die Durchführung der Änderungen gemäß ABE bestätigen muss. Nur die Korrektur der Fahrzeugpapiere ist danach nicht erforderlich (so verstehe ich das zumindest ...).
Ich nehme als Beispiel mal die Autec Wizard, weil die mir ganz gut gefällt, in 7,5x17 ET 38 eine ABE für dein Auto hat und nicht (oder kaum) schwerer ist, als die 17" Originalfelge (Design 159). Für andere Felgen gilt das Folgende aber sinngemäß ganz genauso.
autec-typ-w-wizard-gunmetal-matt.jpgDie zugehörige ABE mitsamt der Gutachten findet man hier (solange Autec die Seite nicht ändert ...). Aus der Anlage 1 zum Gutachten
55091112 (2. Ausfertigung) zur ABE Nr. 49133 (ja, Bürokratie können wir ganz gut) geht dann hervor, welche Reifengrößen du einfach so ohne Einsatz eines Prüfers aufziehen lassen darfst (und das sind genau die von @Sencer schon genannten):
195/45R17
205/40R17(Würde ich beides nicht unbedingt wollen, meiner Meinung nach zu wenig Gummi, aber das ist ein anderes Thema). Selbst die Dimension 205/45R17, die beim G 160 ohne Weiteres montiert werden darf, ist beim G 131 leider mit Auflagen verbunden, nämlich K3u und A01.
Die Auflagen sind am Ende der Anlage erklärt, A01 bedeutet einfach nur, dass ein Prüfer die Durchführung von K3u bestätigen muss (siehe oben). K3u wiederum heißt im Wortlaut:
"An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen."Hier wird es jetzt zum ersten Mal etwas seltsam und durchaus schwammig. Seltsam: Sind die Radhausinnernverkleidungen beim G 131 wirklich anders, als beim G 160? Ich hab's selbst nicht verglichen, aber ich habe auch noch mit niemandem gesprochen, der das so gesehen hätte. Die Auflage steht aber nun einmal in der Anlage zur ABE. Schwammig: Leider gibt es anscheinend Prüfer, deren Urteil von der Realität ungetrübt auf der buchstabengetreuen Umsetzung basiert, wenn nichts getan wurde, gibt es auch keine Abnahme. Aber es gibt auch solche, die nach eigener fachmännischer Prüfung entscheiden. Und die kann dann eben durchaus lauten: Die Innenverkleidung ist bereits - wie und warum auch immer - ausreichend bearbeitet, um ein Schleifen des Rades auszuschließen.
Ärger gibt es meist vor allem bei Auflagen, die den "Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen" (also das Ankleben von zusätzlichen Leisten am Radausschnitt, was natürlich kein Mensch will) oder das "Ausstellen von Kotflügeln" bzw. das "Umlegen von Radhausausschnittkanten" (also Bördeln am Blech) betrifft. Beides verursacht im Zweifelsfall zusätzliche Kosten und macht das Auto hässlich oder (potenziell) rostanfälliger. Wenn die Freigängigkeit des Rades oder die Abdeckung der Lauffläche tatsächlich nicht mehr gewährleistet sind, dann soll natürlich etwas unternommen werden. In vielen Fällen sind die Auflagen aber im Hinblick auf mögliche Toleranzen so übervorsichtig formuliert, dass tatsächlich gar kein Handlungsbedarf besteht.
Dagegen hilft am besten, sich erst mit dem Reifenhändler/der Werkstatt des Vertrauens abzustimmen und konkret nachzufragen, wie man dort mit welchem Prüfer auskommt.
Ich hoffe, das klingt jetzt nicht zu abschreckend, das sollte es nämlich gar nicht. Vielmehr will auch ich (wie @Taxidriver es schon getan hat) zum Ausdruck bringen: Such dir erst einmal eine Felge aus, die dir gefällt. Dann kannst du hier mit Hilfe des Forums weitersehen. Schlussendlich würde ich aber immer vorher noch einmal mit der Werkstatt über alles sprechen.
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ich habe bei der Felgenwahl -für den Winter- auch in erster Linie erstmal nach der richtigen Grösse gesehen und denn das ausgesucht, was mir gefiel.
Den Händler vorher gefragt und der macht das mit der Eintragung -irgendwas um 100€- Das fand ich denn schon recht bequemTJ
kann Dir den Händler hier bei uns nenne, bin aber sicher, dass das jeder macht