Gummiventile zu lang und nicht zulässig?

  • Ich habe nun eine Antwort von Mazda Motors Deutschland erhalten und telefonisch Rücksprache gehalten:
    Die Gummiventile sind in der gewählten Länge vom KBA für den ND mit 160 PS genehmigt, da sich das Ventil bei hohen Geschwindigkeiten an der Felge abstützt. Ein Abreißen an der Bordsteinkante sei nicht zu befürchten, da der Überstand nicht so groß ist, dass ein kritischer Winkel möglich ist. Eine Begründung für den langen Ventiltyp konnte/wollte man mir nicht geben (lange Ventile sind für den Roboter beim Befüllen der Räder leichter zu greifen). Meinem Wunsch nach einem Auszug der Unterlagen für das KBA mit dem verbauten Ventiltyp könne man nicht entsprechen.


    Das KBA prüft die Unterlagen bei OEMs nur sehr oberflächlich und gibt sich in der Regel mit der Aussage zufrieden, dass alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Entsprechend erfüllen alle Pkw die gesetzlichen Abgasvorschriften nur bei den speziellen Prüfbedingungen. Das gleiche gilt auch Geräuschmessung bei PKW und Motorrädern: zahlreiche Sportwagen und Motorräder erfüllen die Grenzwerte nur in dem Testfenster (Software erkennt Testzyklus und Klappe im Auspuff wird nicht geöffnet - :) - kommt bekannt vor).


    Mein Reifenhändler will mir die Ventile jetzt kostenlos wechseln, wenn ich im Frühjahr von den Winterrädern wieder auf die Sommerräder wechsele.


    Gruß JM



    PS: ich habe beruflich mit der Automobilindustrie zu tun und Familienmitglieder arbeiten in der Entwicklungsabteilung eines namhaften Sportwagenherstellers.