Hallo Zusammen,
als ich unseren Mixxer bei meinen freundlichen Reifenhändler zur Auswahl von Winterkompletträdern vorstellte, sagte er mir, die auf den Originalfelgen montierten Gummiventile sind zu lang (stehen ca. 1 cm über den Reifen hinaus) und Gummiventile seien für ein Fahrzeug, das schneller als 210 km/h fährt auch nicht erlaubt.
Der Antrag auf Tausch der Ventile bei meinem Mazda Händler wurde von Leverkusen abgelehnt. Mazda sieht in Gummiventilen - auch wenn sie noch dazu zu lang sind - kein Risiko.
Erst glaubte ich Gummiventile können nur bei Kontakt mit dem Bordstein abreissen, doch dann habe ich gelesen: "Ein Versuch an einem 6 J x 14 LM-Rad hat ergeben, dass sich das montierte Gummiventil TR 413 ab 150 km/h durch die Fliehkraft mehr als 25° neigte. Über 210 km/h war das Gummiventil zu mehr als 45° geneigt und lag ab 280 km/h an der Felge an. Fast alle Fahrzeugtypen, die dieses Rad verwenden dürfen, laufen schneller als 150 km/h. Von der ETRTO (European Tire and Rim Technical Organisation) ist zu diesem Thema folgendes festgelegt worden: "In Bezug auf schlauchlose Pkw-Reifen wird mit Nachdruck empfohlen, dass bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (V,W, VR oder ZR) und da wo unter Einfluss der Fliehkraft die Änderung des Ventilwinkels 25° überschreiten kann, entweder Metall-Clamp-In-Ventile oder Ventilhalterungen benutzt werden."
In der Reifenpresse wird über ein Urteil des Amtsgericht Schwandorf berichtet, dass einen Monteur zu einer Geldstrafe verurteilt hat, weil er auf einen Sportwagen Gummiventile montier hatte, Begründung: Laut ETRTO sind Snap-in-Ventile grundsätzlich bis zu 210 km/h zulässig. Sobald die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs darüber liegt, sind entweder Ventilabstützungen oder aber Metallschraubventile nötig; es gibt gewisse Ausnahmeregelungen.
Ein Prüfer beim hiesigen TÜV wollte keine schriftliche Stellungnahme abgeben. Er hielt die Ventile auch für Bedenklich, aber bei der HU wäre es kein Mangel. Dann habe ich mich noch einmal an den Reifenhändler meines Vertrauens gewandt. Gemeinsam haben wir mit einem Gutachter des BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.) telefoniert und ihm kurz den Sachverhalt geschildert. Er hält die gewählte Kombination Alufelge / Gummiventil für ein Fahrzeug, das schneller als 210 km/h fährt, für gefährlich und rät zum sofortigen Austausch der Ventile. Ob die gewählte Kombination so zulässig ist, kann er am Telefon nicht beurteilen. Sein schriftliches Gutachten kostet auf jeden Fall ein mehrfaches dessen, was ein Ventilwechsel kosten würde.
Ich kämpfe weiter für neue Ventile und halte euch informiert.
Gru0