Gummiventile zu lang und nicht zulässig?

  • Hallo Zusammen,


    als ich unseren Mixxer bei meinen freundlichen Reifenhändler zur Auswahl von Winterkompletträdern vorstellte, sagte er mir, die auf den Originalfelgen montierten Gummiventile sind zu lang (stehen ca. 1 cm über den Reifen hinaus) und Gummiventile seien für ein Fahrzeug, das schneller als 210 km/h fährt auch nicht erlaubt.


    Der Antrag auf Tausch der Ventile bei meinem Mazda Händler wurde von Leverkusen abgelehnt. Mazda sieht in Gummiventilen - auch wenn sie noch dazu zu lang sind - kein Risiko.


    Erst glaubte ich Gummiventile können nur bei Kontakt mit dem Bordstein abreissen, doch dann habe ich gelesen: "Ein Versuch an einem 6 J x 14 LM-Rad hat ergeben, dass sich das montierte Gummiventil TR 413 ab 150 km/h durch die Fliehkraft mehr als 25° neigte. Über 210 km/h war das Gummiventil zu mehr als 45° geneigt und lag ab 280 km/h an der Felge an. Fast alle Fahrzeugtypen, die dieses Rad verwenden dürfen, laufen schneller als 150 km/h. Von der ETRTO (European Tire and Rim Technical Organisation) ist zu diesem Thema folgendes festgelegt worden: "In Bezug auf schlauchlose Pkw-Reifen wird mit Nachdruck empfohlen, dass bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (V,W, VR oder ZR) und da wo unter Einfluss der Fliehkraft die Änderung des Ventilwinkels 25° überschreiten kann, entweder Metall-Clamp-In-Ventile oder Ventilhalterungen benutzt werden."


    In der Reifenpresse wird über ein Urteil des Amtsgericht Schwandorf berichtet, dass einen Monteur zu einer Geldstrafe verurteilt hat, weil er auf einen Sportwagen Gummiventile montier hatte, Begründung: Laut ETRTO sind Snap-in-Ventile grundsätzlich bis zu 210 km/h zulässig. Sobald die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs darüber liegt, sind entweder Ventilabstützungen oder aber Metallschraubventile nötig; es gibt gewisse Ausnahmeregelungen.


    Ein Prüfer beim hiesigen TÜV wollte keine schriftliche Stellungnahme abgeben. Er hielt die Ventile auch für Bedenklich, aber bei der HU wäre es kein Mangel. Dann habe ich mich noch einmal an den Reifenhändler meines Vertrauens gewandt. Gemeinsam haben wir mit einem Gutachter des BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.) telefoniert und ihm kurz den Sachverhalt geschildert. Er hält die gewählte Kombination Alufelge / Gummiventil für ein Fahrzeug, das schneller als 210 km/h fährt, für gefährlich und rät zum sofortigen Austausch der Ventile. Ob die gewählte Kombination so zulässig ist, kann er am Telefon nicht beurteilen. Sein schriftliches Gutachten kostet auf jeden Fall ein mehrfaches dessen, was ein Ventilwechsel kosten würde.


    Ich kämpfe weiter für neue Ventile und halte euch informiert.


    Gru0


    Joamart
    20160801_162800.jpg20160801_162846.jpg

  • @joamart: Du hast vollkommen recht.
    Ich kenne es genau so, dass Gummiventile nicht über den Felgenrand hinaus ragen dürfen. Deshalb gibt es die Gummiventile auch in verschiedenen Längen.


    Die Sache mit den Metallventilen erinnere ich ähnlich. Zusätzlich zu der Sache mit der Höchstgeschwindigkeit kommt es auf die Felge an. Bei Zubehörfelgen
    steht es in dem Teilegutachten, welche Art von Ventilen verwendet werden müssen (Unter Auflagen).


    Bin mal gespannt was bei dir rauskommt.

  • Hoppla - das ist aber ne spanende Sache... =O


    Ich kenne es auch nur, dass die Ventile nicht überstehen dürfen. Habe, als ich sah, dass die Originalräder überstehende Ventile haben, mir aber gedacht, das wird wohl innerhalb irgendwelcher Toleranzen sein, sonst hätte der ND ja die Abnahme als zulässiges Neufahrzeug nicht bestanden. :/


    Halte uns bitte auf dem Laufenden!

    Antje - mit MAX und dem Sonnengelben (93er MR2)
    G160, EZ 05/2016, saphirblau, EL und Gedöns

  • Ich verstehe das schon richtig, wir sprechen über die original von Mazda ausgelieferten Ventile?

    Genau die.


    Hatte mich mein Fahrwerkeinsteller auch schon drauf angesprochen. Sollte ich meinen fMH auch mal mit nerven...

  • Ich persönlich finde die original Ventile auch zu lang und zu flexibel.
    Kann nur von der 17“ Felge reden weil ich die 16ner nicht kenne.
    Deswegen hab ich mir kurze Metallventile in schwarz besorgt, bzw. hab sie geschenkt bekommen. Werde die aber erst montieren wenn die original Bereifung runter ist.
    Mazda hat aber doch für dieses Auto so wie es da steht eine Bauartgenehmigung vom KBA. In deren Augen ist somit alles ok.
    Da sind jetzt mehrere Verbände und Organisationen unterschiedlicher Meinung.
    Da keine Lösung dieses Sicherheitsproblems in Sicht ist, sollte jeder für sich entscheiden wie er damit umgeht.
    Zumindest sollte man mal drüber nachdenken die zu langen Ventile gegen ganz kurze aus Gummi auszutauschen, wenn's schon keine Metallventile werden.
    Aber das bleibt wohl dem Endverbraucher überlassen.
    Es sei denn jemand möchte sich gerichtlich mit Mazda auseinander setzen, dann jagt ein Gutachten das nächste Gegengutachten und so weiter...

    G160 SL Rubin Rot, Eibach Pro-Kit, Zymexx/Foxx Lemming Auspuff mit Heckblende von ATH, Zymexx Lenkrad


    Beschleunigung ist wenn die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.

  • Der G160 hat ja auch nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 214km/h. Wegen der 4km/h hat man kein drastisch höheres Risiko - zumal das auch keine üblichen Geschwindigkeiten sind, die man oft fährt.


    Weiterhin ist im verlinkten Artikel auch die Rede davon dass es Ausnahmen gibt, nämlich (das steht da dann nicht mehr) dann wenn die Felge eine Abstützung für das Ventil hat, dann sind die auch bei höheren Geschwindigkeiten zugelassen, weil damit ein abknicken/abreißen verhindert wird.


    Hier ist ein Artikel der ein bisschen mehr ins Detail geht (auch wenn es eher um Transporter/Wohnmobile geht, ist die Problematik genau beschrieben, und am Ende wird auch auf PKW eingegangen). Da steht auch, dass man das Risiko runtergestuft hat nach einer Aufregung Anfang der 2000er:
    https://www.krafthand.de/filea…nlasser_09_2008_30_33.pdf


    Ich sehe da ehrlich gesagt kein großes Thema, eher eine optische Sache. Am besten bespricht man das wohl vor der Montage - habe ich bei meinen aber auch verpennt.

    If you can't handle me at my fastest,
    you don't deserve me at my furiousest.


  • Mazda hat aber doch für dieses Auto so wie es da steht eine Bauartgenehmigung vom KBA. In deren Augen ist somit alles ok.
    Da sind jetzt mehrere Verbände und Organisationen unterschiedlicher Meinung.

    Ja, und die Jungs sind relativ pingelig. Für die Typgenehmigung werden alle Unterlagen gesichtet und das Auto abgenommen.
    Ich kenne das auch nur als relativ alten Aufreger Anfang der 2000er Jahre und danach hat sich das dann wieder gelegt.


    Ein echtes Sicherheitsrisiko sehe ich hier auch nicht. Wenn man sich daran stark stört, lässt sich doch ggf. mit dem Händler eine einfache und kostengünstige Lösung durch Tausch der Ventile finden.