Die Nordschleife ist eine mautpflichtige Einbahnstraße und gehört damit zum Geltungsbereich der StVO. Wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist und eben, wie mein Vorredner schon geschrieben hat kein Rennen gefahren wird sehe ich hier kein Argument, Verschicherungsleistungen auszuschließen.
Et jet doch net jerannt auf dem Ring!
Sind doch alles nur Touris.😉