bei einem Wildunfall wird die Polizei verständigt, die muss den zuständigen Jagdausübungsberechtigen benachrichtigen, der eine Wildunfallbescheinigung ausstellt " Kostenpflichtig wird von der Kasko erstattet " mit dieser kann nach Untersuchung durch einen Sachverständigen der Unfallschaden aber nur bei Haarwild geltend gemacht werden. Höhe der Kosten werden über die Voll - oder Teilkasko erstattet bei einer Reparatur in der Werkstatt.
Gruß
Jörg
Moin Jörg,
wenn ich eine Werkstattbindung für die Kaskoversicherung vereinbart habe, muss ich das auch so akzeptieren oder wenn nicht, dann eben zuzahlen. Für die Versicherung zählt ein Wildschaden doch als Kaskoschaden, oder gibt es für Wildunfälle eine Sonderregelung, von der ich nichts weiß.
Gruß Ulli