Stimmt. Selbst wenn man nachweisen kann das die Dinger geprüft und somit eintragungsfähig sind, stellt sich immernoch die Frage ob sie richtig eingegbaut wurden. Das bestätigt nunmal der TÜV mit seiner Eintragung. Ist das nicht der Fall gewesen hat die Versicherung bestimmt einen Ansatzpunkt um Zahlungen zu verweigern oder mächtig hinauszuzögern.
Kann/darf man die Alu-Pedalabdeckungen selbst montieren?
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und da macht es dann einen Unterschied ob das Bauteil vom Tüv in die Papiere eingetragen wurden oder nicht?
Wir reden vom selben Bauteil mit dem selben Teilegutachten und der selben Qualität des Einbaus. Unterschied ist nur, ob es auch eingetragen wurde.
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Stempel oder kein Stempel,
das ist hier die FrageDu bist doch eh nur ´ne Nummer....
So wird das auch abgearbeitet.... -
und da macht es dann einen Unterschied ob das Bauteil vom Tüv in die Papiere eingetragen wurden oder nicht?
Ja sicher, weil der TÜV formal auch den korrekten Verbau bestätigt.
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Der Tüv klärt den sachgemäßen Einbau wenn du vorführst. Nur ist das auch der Stand der bei einem Unfall 5Jahre später vorherrschte?
Dafür sind Gutachter da, die das feststellen sollen. Kausalität zum Unfallzeitpunkt und nicht was vor 10Jahren mal war.
Denn was vor 10Jahren mal eingetragen wurde, gibt dir keinen generellen Freifahrtschein in diesem Bereich.
Sieht man ja oft bei Abgasanlagen. Bei Abnahme Tüv konform. Und später wirst auf der Straße trotzdem stillgelegt, wenn du die gesetzlichen Bestimmungen übertrittst.
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Die fehlende Eintragung macht es aber auch nicht gerade besser ...
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Genau, im Falle eines Falles...
Prüft der Gutachter, ob abgenommen wurde...
Und der vorgeschriebene Zustand auch noch eingehalten wurde...Stellt der aber fest, auch wenn die Teile korrekt eingebaut wurden, dass das nicht eingetragen wurde...
Wird das auch so "verbrieft"...
Und dann geht das Rechtsspielchen trotzdem los... Wetten?Das hat am Ende für den Versicherer rein gar nichts mit technischen Aspekten zu tun... Aber das hatten wir ja schon...
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Wurde nie bezweifelt. WETTEN?
Besser ist immer sich an die Bürokratie zu halten, nur ist es schlichtweg Hysterie wegen jeder Kleinigkeit ein Fass auf zu machen.
zB.kann sich die Versicherung bei einem Auffahrunfall auf deinen nicht eigetragenen Endtopf berufen? Antwort: Nein?
Kann Mazda sich bei einem Motorschaden zu 100% frei sprechen? Nein, aber sie können dir eine Teilschuld geben.
Können sie das auch bei den Alupedalen oder Stunbyantenne? Nein, da keine Kausalität besteht.Baust du einen Auffahrunfall und deine Pedale waren nicht eingetragen, wird das ein Gutachter feststellen. Waren diese zum Unfallzeitpunkt aber tüvkonform (hätten so also auch abgenommen werden können) dann können sie sich darauf nicht raus reden.
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Also ich würde für die "paar Euro" Prüfgebühren das Risiko nicht eingehen.
Ich will ja, das bei einem Schaden alles korrekt abläuft und deshalb verhalte ich mich auch korrekt und lasse alles eintragen.
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Gähhnnn... wie man sich doch wieder an so einer Sache schön aufziehen kann
Bei meinem NC-Coupe mussten die Pedale nicht eingetragen werden und ich musste auch kein Schreiben mitführen vom TÜV.
Beim ND sowie beim jetzigen Mazda 6 Kombi habe ich sie nicht in den Papieren eintragen lassen, muss aber das Schreiben vom TÜV (Abnahme) mitführen und da bin ich nicht der einzige...