Wie auch immer, ich zitiere nur den TÜVler... ist auch egal, denn so,oder so sagt die e-Nummer alleine nichts über den zugelassenen Verwendungszweck aus, sondern nur über das Land in dem geprüft wurde. Was bei EDS an zus. Nummern stehen muss, kA. Hab ich mich nie mit beschäftigt.
Bei Blinkern wusste ich aus leidvoller Erfahrung noch vom Motorradfahren vor viiiiielen Jahren noch, dass das (eX) alleine nicht reicht um als Blinker zu gelten... gewisse Versandhäuser verkauften nämlich „Blinker“, die nur als „Zusatzbeleuchtung“ zugelassen waren... ergo fahren ohne Fahrtrichtungsanzeiger...ohne Zulassung...ohne Versicherung...
Hier steht ja die gleiche Nummer drauf, und zumindest lt. Wikipedia ist die 5 die richtige Kennung.
Also alles gut mit den Teilen.