...dem Hueni seine Tochter ihr "Ohnezahn"

  • Das ist echt ärgerlich, aber shit happens. Auf jeden Fall hast Du als Vater souverän reagiert.

    Der alte Herr hat sich aber auch fahrlässig verhalten. Sich derart dicht vorbeizuquetschen ist immer riskant, besonders wenn man gar nicht weiß, wo der andere Wagen hinfahren möchte.
    Ich denke, es wird hier auf eine Teilschuld hinauslaufen.

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  • Danke, ja, denke ich auch. Fraglich wäre dann, wie es geregelt wird. An dem Auto des älteren Herren wäre ein neuer Kotflügel fällig, an unserem die Lackierung des Stoßfängers und eine minimale Stelle am Kotflügel. Das ist mir auf jeden Fall zu riskant ohne Anwalt. Die HUK hatte und gestern schon drauf hingewiesen zu das wir im Rahmen Vollkasko den Schaden beseitigen lassen könnten. Haben auch den Rabattschutz, ich würde aber erstmal schauen, ob ich es überhaupt sofort machen lassen würde und wie teuer es ist.

    Seit gerade sind übrigens Sommerreifen montiert. Mit den schwarz glänzenden Felgen gefällt mir das Auto besser 👍

  • Ich denke, es wird hier auf eine Teilschuld hinauslaufen.

    Das wäre ganz im Sinne der Versicherungen, da beide Parteien die SF-Klasse und somit die Beiträge erhöhen können.

    Da wird gerne von "höherer Macht" oder "keine eindeutige Schuldfrage" gesprochen.

    Da freut sich der Geschädigte im ersten Moment, letztlich ist es aber kein Vorteil, eher das Abkassieren bei allen Beteiligten.

    ND G184 SL + SP | H&R Monotube | VA30 HA36

  • Das mit dem Widerspruch würde ich mir gut überlegen.

    An sich ist ein Verkehrsunfall mit Fahrlässigkeit afaik ein 35€ Bußgeld und alles, was keine Punkte bringt, hat auch keinen Einfluss auf den Führerschein auf Probe.

    Wenn du widersprichst, wird aber ein "richtiges" Verfahren auf gemacht, d.h. das schaut sich nochmal jemand genauer an. Zunächst einmal kommt dafür noch eine Bearbeitungsgebühr oben drauf, die leicht nochmal so hoch sein kann. Außerdem kann es sein, dass der Sachbearbeiter dabei noch ein "neues" Vergehen entdeckt, das dann doch mit Punkten behaftet ist und damit zu einer Verlängerung der Probezeit führt. Sowas wie Vorfahrt missachtet oder so. Mir fällt da gerade kein passendes Vergehen ein, aber das könnte theoretisch passieren.

    Da sie noch unter 21 ist, wäre die Verhandlung, sofern es zu einer kommt, auch nicht vor einem Richter, der auf Verkehrsdelikte spezialisiert ist, sondern vor einem, der auf Jugenddelikte spezialisiert ist. Verkehrsrichter stellen Bagatellfälle eher mal ein, Jugendrichter haben dagegen nicht selten mit schwerer Kriminalität zu tun und tendieren deswegen dazu, Verfahren bis zum Ende aufzuklären, was dann leicht auch hohe Anwalts- und Verfahrenskosten nach sich ziehen kann. Ich hatte mal eine simple zu schnell Fahrung (60 in einer 50er), die schlussendlich im Verlauf von 4 Jahren 3 mal vor Gericht gegangen ist, auch wegen einem Meineid von einem der beteiligten Polizisten und am Ende habe ich nur deshalb recht bekommen, weil mein Anwalt eine Rechnung vorzeigen konnte, von deren Echtheit ich persönlich nicht überzeugt war.


    Dieses Bußgeld hat auch absolut keinen Einfluss auf die Klärung der Schuldfrage bei der Versicherung, das sind jetzt komplett separate Vorgänge. Auf dem Initialen Unfallbogen steht sie als Verursacherin drauf und damit gilt das erstmal so. Du brauchst dir auch keine großen Hoffnungen zu machen, dass da nochmal jemand von der Versicherung drauf schaut. Wenn der Schaden am anderen Auto auch nur so eine Kleinigkeit ist, die für ein paar hundert € behoben werden kann, würde es die Versicherung mehr kosten, einen Gutachter dran zu setzen, als die Regulierung des eigentlichen Schadens kostet. Daher regulieren sie dann einfach.


    Auch da hatte ich einen ganz ähnlichen Fall mal. Ich habe auf einer 30er Straße innerorts gewendet, weil auf der anderen Seite eine Parklücke war. Dabei ist mir ein Motorrad mit ordentlich Karacho hinten rein geknallt. Die Motorradfahrerin hat mich überholt und in ihrer Aussage gesagt, dass sie auf die Uhr geschaut hat und ich dann plötzlich auf der Straße "aufgetaucht" wäre. Ein befreundeter Gutachter hat vom Schaden an meinem Auto und der Strecke, die sie über den Asphalt geschliddert ist, geschätzt, dass sie mit ca. 50-60 eingeschlagen sein muss (davor hat sie ja noch gebremst und das war in einer 30er!). Ich war zum Zeitpunkt des Einschlags schon vollständig in der Gegenspur. Das war eine Fahrlässige Körperverletzung, daher direkt Strafverfahren. Die Schuldfrage war dabei gar keine. Ich habe die Fahrtrichtung gewechselt und dabei jemand anderen getroffen, der/die in gleicher Richtung weiter gefahren ist. Damit bin ich schuld. Ihre Geschwindigkeit (über 50 in einer 30er) und ihr Überholvorgang in einer unübersichtlichen Verkehrssituation (das ganze war auf einer kleinen und nicht weit von einer großen Krezung weg) sind separate Vergehen, die separat geahndet werden müssten. Die haben mit der Schuldfrage des Unfalls in der Situation erstmal nichts zu tun. Ich durfte damals 700€ an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. „Nur“ 700€, weil ich mich reumütig gezeigt habe. Außerdem war mein Auto mehr oder weniger Totalschaden.


    So ärgerlich die Sache auch ist und so fragwürdig der Überholvorgang des anderen aus deiner Perspektive klingt, sind die Fakten erstmal (wenn ich den Unfall richtig verstanden habe), dass sie aus der „linken Spur“ (rechts war ja offenbar noch Platz für ein zusätzliches Auto) auf einmal nach rechts abgebogen ist, dabei mit ihrer Front ein vorbeifahrendes Auto angeditscht hat und zum Zeitpunkt des „Einschlags“ dessen Front schon auf Höhe ihrer Front war, d.h. gerade aus einem so tiefen Auto wie dem Mazda hätte sie den anderen Wagen beim losfahren eigentlich schon aus dem Seitenfenster sehen müssen.

    Ich würde mich da jetzt nicht großartig wehren, sondern das als Lehrgeld verbuchen. Ein paar kleinere Unfällchen hatten wir glaube ich alle in jungen Jahren mal. Meine 2,5 waren alle vor meinem 23. Geburtstag. Man braucht einfach ein wenig Erfahrung, um einen besseren Überblick zu entwickeln (und in meinem Fall dann noch ein paar Jahre für die geistige Reife). Auspolierbare Lackkratzer sind die Arbeit und das Risiko nicht wert.

  • ja, klar. wenn ihr eine Rechtsschutz habt und einen Anwalt, dem ihr Vertrauen könnt, dann ruhig erstmal mit dem besprechen. Das kostet ja dann erstmal nichts.

    Denk aber daran, dass der Anwalt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bezahlt wird und sein Honorar vom Aufwand abhängt. Es ist also nicht zwingend in seinem Interesse, das ganze zügig und für dich günstig abzuschließen. Dabei möchte ich keinem etwas konkretes unterstellen. Das hat mir nur mein damaliger Anwalt (Schulfreund meines Vaters) mal gesagt, als ich ihn gefragt habe, warum die Gegenseite krampfhaft versucht, Geld aus meiner längst verarmten und schwer kranken Oma raus zu quetschen (ging um einen Erbschaftsstreit in einer "Patchwork"-Familie..ganz eklige Sache)


    ich bin auch kein Anwalt und habe keine dahin gehende Vorbildung. Ich habe aber in jungen Jahren unangenehm viel Erfahrung mit Gerichtsverfahren gesammelt. Insgesamt 8 Verhandlungen, bei denen ich zwischen 16 und 23 anwesend war, davon die Hälfte als Beschuldigter und die andere Hälfte als Zeuge / Geschädigter (bei Straftaten ist ja der Kläger die Staatsanwaltschaft, man selbst ist nur Zeuge)

  • Ich habe gerade mal mit meinem besten Kumpel und Arbeitskollegen über die Situation gesprochen, mit ihm die Unfallskizze der Polizei und den Unfallort per Streetview angeschaut. Er würde sogar behaupten, meine Tochter trifft keine Schuld, weil der ältere Herr sich grob fahrlässig verhalten hat, weil dort die Straße so schmal ist und auch Radfahrer queren. Ich fahr da gleich mal mit meiner Frau und versuche ein paar aussagekräftige Fotos zu machen.

  • Wenn an Kreuzungen nicht explizit zwei Fahrspuren markiert sind, es aber breit genug wäre für zwei Autos, stelle ich mich mittig an die Haltelinie. Ich weiß nicht ob das richtig ist und es hat auch sicher schon den ein oder anderen genervt, aber ich denke wenn da zwei Autos nebeneinander warten sollten, wären auch zwei Spuren markiert ;)

  • Nö, kann ich dir dieses Mal nicht zustimmen. Ich hatte ja hier im Forum schon von ersten Fahrten berichtet. Der alte, blöde und eigentlich bekannte Spruch lautet doch, "man ist erst ein richtiger Autofahrer, wenn man schon mal einen Unfall hatte" 😏 So war das gemeint 😉

    Diesen Spruch kannte ich bislang nicht!

    Rheinländer aus Leidenschaft!


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