KFZ Versicherungsbedingungen 2025

  • Hallo ramm


    ich habe von meiner KFZ Versicherung die Rechnung für 2025 bekommen. Dabei war noch eine zusätzliche Seite, die mich auf eine Änderung der Bedingungen hinweisen soll. Die meisten Fahrer dürften mit den Schultern zucken (ok, vielleicht nicht wenn man nur die Foren-Member betrachtet ;)), für mich ist es jedenfalls ein relevanter Punkt.

    Bisher durfte ich an Motorsport-Events teilnehmen, wenn es dabei nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Podiumsplätzen ging:

    Zwischenablage01.jpg


    Also waren z.B. Fahrertrainings am Bilster Berg, Fahrsicherheitstrainings auf ADAC-Plätzen oder Drift-Trainings versichert. Das hatte ich seinerzeit extra bei der Versicherung nachgefragt. Nichteinmal Touristenfahrten auf der NOS waren ausgeschlossen.


    Nun die neuen Bedingungen:
        Zwischenablage02.jpg


    Mit den neuen Bedingungen (besonders der 2. Absatz) darf ich außer auf der Straße zu fahren eigentlich nichts mehr. Sehe ich das richtig?

    Laut dem Schreiben der Versicherung resultiert die Änderung Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie im April 2024. Das interpretiere ich nun so, daß es keinen Sinn macht, sich eine andere Versicherung zu suchen, da es von allen so umgesetzt werden muß. Oder liege ich da falsch?


    Das können die doch nicht ernst meinen! Nicht mal Fahrsicherheitstrainings sind abgedeckt? Ich hoffe, daß ich die Texte als Laie falsch interpretiere. Kannst Du vielleicht etwas Klarheit in die Sache bringen?

    Ein schönes Restwochenende

  • In dem Schrieb, den ich bekommen habe, ist auch eher die "kurze" Version enthalten. Der längere Text mit dem 2. Absatz kommt aus den AGBs (Stand 09-2024), die ich dann geladen habe.

  • Kein Schutz bei Fahrsicherheitstrainings ist dagegen schon bedenklich.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Der längere Text mit dem 2. Absatz kommt aus den AGBs (Stand 09-2024), die ich dann geladen habe.

    In meinem Screenshot oben ist das Delta zwischen den AKB-Ständen (alt und neu) gelistet. Die neuen AKBs habe ich noch nicht, da diese erst einen Monat nach Rechnungsstellung gültig werden. Ich erwarte da aber nur genau diese Umstellung.


    Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer

    Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität,

    einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests

    und Demonstrationen, wenn

    - das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit

    Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und

    - für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine

    Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des

    § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.


    Ich denke, dass "Und" macht hier den Unterschied. Trackdays (im Rahmen der StVO als Fahrsicherheitstraining), Touristenfahrten und reguläre Trainings dürften davon nicht betroffen sein, da hier keine Motorsporthaftpflichtversicherung besteht. Das gilt natürlich erstmal nur für die Haftpflicht, bei der Kasko ist man den Bedingungen des Versicherers natürlich ausgesetzt.


    Also kein Schutz bei Spass(Rennen) auf zum Beispiel Nürburgring kann ich verstehen

    Gab es auch vorher schon nicht... :rolleyes:

  • Gelten diese Änderungen wirklich automatisch für bestehende Verträge? Ich frage, weil ich bei der HUK24 in der Vergangenheit mal im Online-Kundenportal einen Hinweis gesehen habe, dass mein Vertrag damals noch die AKB von 2019 hatte und ich für etwas weniger Jahresbeitrag auf die 2021 AKB hätte umstellen können. Da wurden die Änderungen offensichtlich nicht automatisch übernommen.

    2018 RF G184 Magmarot Sportsline + Sportpaket

    k-tec Street Fahrwerk (Zymexx), I.L. Streben

    Tarox F2000, EBC YellowStuff, ATE Typ 200, Stahlflex

    Motec Ultralight mit Bridgestone Potenza Sport in 205/45/17

    Yokohama Advan A052 in 205/45/17 für Rennstrecke

  • Ich denke, dass "Und" macht hier den Unterschied. Trackdays (im Rahmen der StVO als Fahrsicherheitstraining), Touristenfahrten und reguläre Trainings dürften davon nicht betroffen sein, da hier keine Motorsporthaftpflichtversicherung besteht. Das gilt natürlich erstmal nur für die Haftpflicht, bei der Kasko ist man den Bedingungen des Versicherers natürlich ausgesetzt.

    Das hoffe ich auch, denn in meinem Bekanntenkreis gab es bereits zwei selbstverschuldete Kontakte mit der Leitplanke, die von der HUK24 anstandslos als Kaskoschäden reguliert wurden. Und ob die HUK das auch in Zukunft so locker handhabt, jetzt wo sie den entsprechenden Paragraphen in den AKB zumindest angepasst haben, ist die Preisfrage für regelmäßige Touristen- und Trackday-Fahrer ^^

    2018 RF G184 Magmarot Sportsline + Sportpaket

    k-tec Street Fahrwerk (Zymexx), I.L. Streben

    Tarox F2000, EBC YellowStuff, ATE Typ 200, Stahlflex

    Motec Ultralight mit Bridgestone Potenza Sport in 205/45/17

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  • Für die NOS sehe ich es auch noch ein. Aber wenn ich in die aktuelle AGB bei meiner Versicherung sehe, sind halt auch Fahrsicherheitstrainings etc. aufgelistet. Und z.B. am Bilster Berg fährt man einem Instruktor hinterher. Kein Überholen, der Instruktor gibt die Geschwindigkeit vor. Das ist auch nicht gefährlicher als im allg. städtischen Straßenverkehr. Nur übe ich da eben Bremspunkte und Ideallinie, statt wie im ADAC-Fahrsicherheitstraining Vollbremsung und Schleuderplatte.


    Bin gespannt, was ramm hierzu sagt. Ich werde auf jeden Fall einen Termin mit dem Versicherungsvertreter machen und es mir von ihm darlegen lassen. Aus dem Text alleine werde ich als Laie nicht 100%tig schlau.

  • Das hier ist die EU-Richtlinie welche der Auslöser für die Umsetzung in nationales Recht war:


    Richtlinie - 2021/2118 - EN - EUR-Lex


    Deutscher Bundestag - Ja zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht­versicherung
    Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, den Weg frei gemacht, die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der…
    www.bundestag.de


    In der EU-Richtlinie ist die Änderung von Artikel 3 interessant:


    „Diese Richtlinie gilt nicht für die Verwendung eines Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen in einem Mitgliedstaat, wenn der Mitgliedstaat sicherstellt, dass der Veranstalter der Aktivität oder eine andere Partei eine alternative Versicherung oder Garantie abgeschlossen hat, die den Schaden für Dritte, einschließlich Zuschauern und anderen Umstehenden, aber nicht notwendigerweise den Schaden für die teilnehmenden Fahrer und ihre Fahrzeuge abdeckt.“


    Heißt in meinen Augen, dass die Kfz-Haftpflicht eher mehr regulieren muss und am Beispiel Motorsport nur bei Existenz einer gesonderten Versicherung raus ist.


    Die Haftpflichtdeckung bei Touris/Trackdays finde ich tatsächlich deutlich wichtiger als die Kasko. Wenn ich mein eigenes Auto kaputt fahre, muss bzw. kann ich die Reparatur voraussichtlich bezahlen. Schlage ich in etwas Hochpreisiges ein (womöglich mit Personenschaden), geht das über meine finanziellen Möglichkeiten hinaus.


    Für die Kasko gilt: "Don't race it if you cannot afford to wreck it."