Was zahlt ihr für eure Garagen & Winterstellplätze ?

  • Die ausschließlich private, hobbymäßige und nichtgewerbliche Nutzung einer Hebebühne soll verboten sein?

    Aber Wagenheber und Schlagschrauber darf ich schon noch benutzen? Oder erfüllt das dann auch schon die Definition einer "Werkstatt" nach Ansicht der Kommune?

    Wäre mir ehrlich gesagt neu.

    Ist zwar schon so gut wie alles gesagt worden aber ein- zwei Punkte habe ich auch noch.


    Bei meinem Elternhaus gibt es einen Nachbarn, der früher als ich noch dort wohnte, u. A. an Bergrennen mit seinen Mopeds teilgenommen hatte und auch so noch ein sehr aktiver Schrauber war.

    Die Garage war also jeden Tag bis in die Nacht in Beschlag mit teilweise ohrenbetäubenden Gasstößen der doch sagen wir mal "etwas" lauteren Mopeds, da diese keine Straßenzulassung hatten.

    Es wurde von allen Nachbarn so lange geduldet, bis es irgendwann zur Regel wurde, das so gut wie jeden Tag bis in die Nacht zu machen.

    Zuerst wurde selbstverständlich miteinander gesprochen. Aber ab dem Zeitpunkt, wo das nicht mehr fruchtete, standen die Cops dort in regelmäßigen Abständen auf der Matte.

    Am Ende war das Verhältnis zu dem Nachbar dann leider nicht mehr ganz so gut.

    Kann aber muss also nicht immer gut enden so etwas, leider.


    Des weiteren sind wir hier in unserer Gegend eine der Wenigen, die in der Garage tatsächlich Fahrzeuge abgestellt haben.

    Für die Meisten scheint das mehr als ein Lager- und-/oder Messieraum zu sein, da diese dermaßen zugestellt/zugemüllt sind und die teilweise nicht wenigen Fahrzeuge, stehen davor und die von den Kindern, auf der Straße.

    Auch sehr unschön, da dadurch teilweise ziemlich Slalom gefahren werden muss.

    Falls so eine Nutzung der Garage dem Ordnungsamt auffallen sollte, kann das wohl auch mit einer Strafe von um die 200 Euro geahndet werden, da die Garage eigentlich und hauptsächlich für motorbetriebene Fahrzeuge gedacht ist.

    Das wusste ich im Vorfeld allerdings auch nicht. Aber deswegen kackt man sich im Normalfall auch nicht gegenseitig an.

    Ähnlich bis gleich verhält es sich bei den kleineren Basteleien an meinen Fahrzeugen zu Hause nebst Wechseln der Räder. Da sagt niemand etwas, warum auch.


    Denke mal, so lange es niemand auf irgendeine Art und Weise übertreibt, sei es mit der Häufigkeit, dem Lärmpegel oder ähnlichem, sollte das einem guten Miteinander in der Nachbarschaft nicht wirklich schaden.

    Fahrzeug: MX-5 Selection, EZ:09/21, G184, Poly Grau Metallic, i-active Sense Paket, Sportpaket mit Recaros, HR-Monotube Fahrwerk, Glas-Windschott und HR-Spurplatten von ATH, GEN4 Tenshi inkl. Diffusor und Stubby von Zymexx

  • Genaueres regelt, wie sollte es in unserem Staat auch anders sein, eine Garagenverordnung, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen kann.

    Wer auf Krawall mit seinen Nachbarn aus ist, hat da gute Ansatzpunkte für "Stimmung"... :evil:

    seit 3/24 ein Kinenbi von 12/22 mit K-Tec Street, 30mm/40mm Spurplatten und Domstreben v+h - Getriebetod bei 4.500km :rolleyes: Tauschgetriebe bei 8.500km :)

  • Ich hätte gedacht, dass auf jedem Dorf jeder diverse Sachen hat, für die man ihn ankacken könnte.. Und deshalb niemand niemanden ankackt. Derjenige könnte nämlich zurück kacken.

    Da sind so viele Garagen, die als Nebengebäude genutzt werden, Nebengebäude, die eigentlich bewohnt werden, Sprit im Keller oder Werkstatt in der Garage, Zäune und Hecken, die großzügig verschoben wurden, Häuser, die beim renovieren zufällig um einen Raum erweitert werden, Hecken, die im Sommer gestutzt werden, Autos, die gewaschen werden und Bäume, die ohne Fällgenehmigung gefällt werden. Ungenehmigte Pools, Schuppen und sonstige Anbauten, Solaranlagen und Kamine. Das sind nur die Sachen, von denen ich auf meinem Dorf schon weiß. Und ich wohne gerade mal 3 Jahre hier.


    Das mit der Werkstatt ist auch so ein Thema. Selbst, wenn eine Hebebühne drin ist.. Solange man immernoch so viele Autos drin parken kann, wie ursprünglich mal gedacht waren, ist das nicht zwingend eine Werkstatt, keine Garage mehr. Hebebühne wäre vermutlich das größere Thema, dass man für eine Hebebühne eine gewisse Fundamentstärke haben muss, die eine Garage oftmals gar nicht hat. Das stand ja auch im ADAC Artikel, dass das dann eine Einzelfallentscheidung vor Gericht wäre. Dafür müsste es aber erstmal dorthin kommen, was für sich schon mal unwahrscheinlich ist.