Es gab neulich eine Artikel in dem stand, was so in eine Garage darf und eine Hebebühne gehört nicht dazu.
Soll wohl Kommunen geben, die sowas prüfen.
Ich habe in Bielefeld City übrigens 50 Euro für eine Garage genommen.
Die ausschließlich private, hobbymäßige und nichtgewerbliche Nutzung einer Hebebühne soll verboten sein?
Aber Wagenheber und Schlagschrauber darf ich schon noch benutzen? Oder erfüllt das dann auch schon die Definition einer "Werkstatt" nach Ansicht der Kommune?
Wäre mir ehrlich gesagt neu.