ND 2.0l 160er gekauft - brauche Hilfe/Einschätzung

  • Reifen frisst der MX5, die rubbeln sich hinten so ab... keine Ahnung warum :thumbsup:


    Ich möchte behaupten die Fahrwerksteile verschließen schneller, aber wegen dem von ihm verlangten Fahrverhalten.


    Ich hatte meinen Schrauben gefragt was er von Mazda hält und er meinte... kann ich nicht sagen kommt keiner in die Werkstatt 8o

  • Wahrscheinlich unterscheiden sich unsere Ansichten durch diesen Punkt. Bei einem Auto, das 8 oder 10 Jahre alt ist, gehe ich grundsätzlich davon aus, dass man jährlich ein paar Hundert Euro bereithalten sollte. Die Erfahrungen beziehen sich aber auf andere Autos und wenn euer Grundtenor ist, dass das beim Mx-5 nicht zutrifft, habe ich mich in dem Punkt wohl getäuscht bzw. das Auto mal wieder unterschätzt :)

    Es schadet sicherlich nicht, ein paar hundert Euro in der Hinterhand zu halten. Aber das sind dann eben auch ein paar hundert Euro und nicht mehrere tausend.

    Und wie Asumag schon andeutete, sind viele Dinge natürlich auch laufleistungsabhängig.

  • Link1600

    Irgendwie verstehe ich deine negative Einstellung nicht. Im Prinzip müßtest Du alle 2 Jahre einen Neuwagen kaufen, aus Angst es könnte etwas kaputt gehen, was nicht in die Garantie fällt.


    Ja, der Wagen hat in der Anfangszeit keine Inspektion gehabt. Na und. Kein Problem bei der Laufleitung. Nur ein Problem der eigenen Psyche.

    Getriebeöl/Differenzialöl. Wenn alles gut schaltet bei 80.000 wechseln und hier geht es nicht um Baujahr sondern km.

    Zündkerzen bei 120.000 km. Auch hier spielt das Bj. keine Rolle.


    Bremsen hätten bei mir 80.000 km gehalten. Habe aber nach 60.000 km gewechselt (Beläge, Scheiben noch Top). Kann jeder Schrauber selber machen für unter 100€.


    Was die Reifen angeht: Die Brückensteine sind bei mir nach ca. 1000 km vom Neuwagen runtergeflogen.


    Und ich persönlich würde mir niemals anmaßen zu entscheiden ob ein neueres Fahrzeug immer besser ist als ein Älteres. ;)


    Was für mich ganz persönlich ganz wichtig bei einem Gebraucht-MX5 wäre, ist, dass er keine Start/Stop, I-eloop und den ganzen Mist hat.


    Ab Modelljahr 2018 (ND2) wäre ich raus.

  • D4YW4LK3R da du das immer so betonst: doch, Gewährleistung hast du auch und die ist im Allgemeinen besser als eine Garantie.


    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die er nach belieben einschränken und an Bedingungen knüpfen kann. Theoretisch könnte in den Garantiebedingungen drin stehen, dass du das Auto täglich durch eine Mazda Werkstatt durchchecken lassen musst, um die Garantie zu erhalten. Das ist jetzt sehr unrealistisch, aber was tatsächlich häufig gemacht wird ist, dass bestimmte Teile (z.B. alles an der Elektrik / Elektronik) oder bestimmte Schadensbilder (Rost) von vornherein und komplett ausgeschlossen werden.


    Die Gewährleistung dagegen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die nicht modifiziert / eingeschränkt werden darf. In der Theorie ist die schwächer: bei der Gewährleistung geht es darum, dass das Gerät bei Übergabe mängelfrei war. Bei einem so komplexen Gerät wie einem Auto kann es ja aber versteckte Ursachen geben. Wenn du einen Kolbenfresser hast, ist der erstmal nur das Symptom, nicht die Ursache. Ursache könnte zum Beispiel eine Ölpumpe sein, die schon seit 10.000km nicht mehr richtig fördert und damit bei Übergabe schon im rechtlichen Sinne defekt war. Da stünde es dann beiden Seiten frei, zu beweisen, dass der zu Grunde liegende Schaden bei Übergabe schon bestanden hat, oder eben nicht. Da das aber a) mit extrem hohen Kosten verbunden ist und b) im nachhinein oftmals überhaupt nicht mehr geht, gibt es eine sogenannte Beweislastumkehr. Die Gewährleistung läuft (gesetzlich vorgeschrieben) 2 Jahre. Bis 1 Jahr nach Übergabe gilt die Annahme, dass der Schaden bei Kauf bereits bestanden hat und der Verkäufer hat die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen. Danach gilt die Annahme, dass der Schaden bei Kauf noch nicht bestanden hat und der Käufer hat die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen.


    Wenn du also zum Beispiel nach 5 Monaten Geräusche im Getriebe hast und die sagen "Getriebe ist durch unsere Garantie nicht abgedeckt" sagst du "nix Garantie - Gewährleistung!" und dann müssen sie doch.

    Viele Händler mögen die Gewährleistung nicht, weil sie die geben müssen und nicht einschränken können. Da wird dann auch gerne mal mit Garantiebedingungen gewedelt, obwohl sie einen Schaden auf Gewährleistung beheben müssen. Darüber informieren sie ihre Kunden dann auch gerne mal nicht.

  • Wie "Schrauber-freundlich" ist denn ein 16er ND?

    Völlig problemlos und logisch aufgebaut, wer an alten Benzen geschraubt hat, wird keine Probleme mit dem Wagen haben. Ein paar Details sind etwas exotisch, ein 3/8 Zoll Kasten ist Pflicht, ebenso ein Satz Keile für die geclipsten Verkleidungen. Schrauben macht Spaß an dem Flitzer.

  • Mal ne generelle Frage: Wie "Schrauber-freundlich" ist denn ein 16er ND? Hatte selbst Oldtimer und hab damals viel selbst gemacht (Lichtmaschine, Benzinpumpe o.Ä.)

    Benzinpumpe ist etwas versteckt, aber ansonsten ein Traum.

    Vorsorge, z. B. rostige Schrauben austauschen, hilft. Aber wirklich alles gut erreichbar.

    Fahre allerdings die nackte Basis ohne ausufernde Elektronik.


    edit:


    Hier mal ein Reparaturvideo:

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    ABS Jörg


    Prime Line 955S Softtail

    Einmal editiert, zuletzt von GAFCOT ()

  • Das hast du gut ausgeführt. Es nennt sich aber auch Sachmängelhaftung und die Beweisumkehr tritt schon nach 6 Monaten ein und nicht wie du geschrieben hast nach einem Jahr.


    Daher halte ich die gesetzliche Sachmängelhaftung auch für einen Rückschritt, gegenüber der vorherigen Regelung!

  • Asumag und bwm haben definitiv Recht.


    Die Gewährleistungsregelung wurde kürzlich (glaube es war Januar 2022) gesetzlich angepasst speziell für Gebrauchtwagenkauf. D.h. die Beweislastumkehr ist wie korrekterweise von bwm beschrieben auf 12 Monate erhöht/verlängert worden.


    Ich betone das mit Garantie vs. Gewährleistung immer, weil viele oft nicht Wissen was der Unterschied ist (aber sehr gut formuliert worden) :) Und endlich mal ein Gesetz was die Rechte des Verbrauchers stärkt und nicht einschränkt.


    Trotzdem ist die Garantie (da freiwillig "on top" auf Gewähreleistung) vom Umfang oft weiter gefasst. Aber ja die Beweislastumkehr ändert vieles..

  • Ich habe das gerade nochmal nachgelesen. Asumag und bwm haben Recht. Die Beweislastumkehr wurde auf 1 Jahr verlängert. Entschuldigung das war eine Wissenslücke bei mir!