Reflektionsleiste zwischen den Rückleuchten, selbst gemacht!

  • auch der oftmalige Hinweis auf "EU-Gesetzgeber" ist vollkommen überflüssig, da wir nunmal Mitglied der EU sind

    Nun ja. EU Richtlinie ist so eine Sache, die meisten davon müssen in einer deutschen Gesetzgebung verabschiedet werden. Und da ist Deutschland ein wenig hinterher.


    Wichtig ist hier tatsächlich nur die StVZO. Genau §49a.


    Wolters Kluwer Online


    Um daraus schlau zu werden, muss man aber sich mit der juristerei auskennen. Ich kann darauf keine Eindeutige Aussage treffen, tendiere aber zu "Ist schon OK".

    Instagram @mx5rf_homura

    Sarkasmus ist meine Muttersprache, aber auch Ironie spreche ich fliessend.


    Bestellt am 14. November 2022: MX-5 RF G184 Homura in Deep Crystal Blue, DriverAssist Paket - Zubehör: Mazda Sportliche Anbauteile (nur untemrum), Mazda Tieferlegung, Mazda Alupedale
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  • Hi Hoffi,


    ist natürlich OT, aber totzdem... Die Autos, die hier zugelassen werden sollen, müssen natürlich den EU-Vorgaben entsprechen. Licht ist da nur ein Randthema. In der StVZO wurde "früher" alles geregelt, was für "Deutsche" Autos wichtig war. Heute verweist die StVZO in vielen Dingen auf die entsprechenden EU-Richtlinien. Siehe in deinem völlig korrekt genannten Beispiel im Abs. 1


    Zitat

    4Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern im Anwendungsbereich der Regelung Nummer 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) (ABl. L 14 vom 16.1.2019, S. 42) müssen hinsichtlich des Anbaus und der Genehmigung lichttechnischer Einrichtungen der Regelung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.


    Hier hat sich der deutsche Gesetzgeber die Sache einfach gemacht und auf die entsprechende EU-Regelung verwiesen.


    Wo selbst Spezialisten ständig in den Verordnungen und Gesetzen rumblättern und nicht selten auch nachfragen müssen, ist aber der Regulierungswahn komplett aus dem Ruder gelaufen. Denn es gilt ja weiterhin der Grundsatz, dass der Halter/Fahrer für den technischen Zusatnd des Fahrzeuges verantwortlich ist. Soll sich jetzt der durchschnittliche Autofahrer ständig durch irgendwelche Gestzesblätter, Vorschriften und evtl. sogar Urteile wälzen?


    Auf der anderen Seite sagen aber die Gerichte glasklar: "Wenn Sie etwas umbauen/verändern wollen, müssen Sie sich sachkundig machen". Ob das die Heizungsanlage im Keller, eine andere Steckdose im Wohnzimmer oder ein Reflexstreifen auf der Mülltonne ist, spielt dabei keine Rolle.


    Kann man toll finden oder nicht.

  • Kann ich mir kaum vorstellen.

    Nachts sieht es für den Hintermann vermutlich aus, als würde durchgängig die Bremsleuchte brennen

    Ach, und die bereits am Fahrzeug befindlichen Rückstrahler?

    Die müßte dieser Hintermann dann ja auch für Bremsleuchten halten!

    Da hast Du aber schön was B.SCHEUERTes

    an den Haaren herbeigezogen!

    ^^