Hm, IMHO greift das hier nicht.
Es geht um Konturmarkierung und Beleuchtungsersatz, zudem nur in den Farben weiß und orange.
Sobald "irgendwas mit Licht" montiert/demontiert wird, muss man hellhörig werden. Das alles ist bis hin zur Leuchtfläche, Leuchtkraft und Abstrahlwinkel haarklein definiert, was an Fahrzeugen aller Art montiert werden muss/darf. Man kann über Sinn und Unsinn ergebnisoffen streiten, aber so ist nun mal die EU-Vorgabe.
In der Kurzfassung des Artikels bei "Bußgeldrechner" ist ein kurzer knapper Hinweis, der es aber auf den Punkt bringt:
Zitat:
Folglich ist es Privatpersonen auch in Deutschland nicht gestattet, reflektierende Folie in einzelnen Streifen oder kombiniert als Konturmarkierung an ihrem Pkw anzubringen.
Hier auch der korrekte Hinweis bei einem "Folienverkäufer" (ganz unten auf der i-net-Seite)
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass die reflektierenden Fahrzeugfolien nicht für Pkws und andere Fahrzeuge der Klasse M1* zugelassen sind!
Ob Reflexstreifen in kringelform, diagonal, senkrecht oder waagerecht angebracht werden, ist dabei egal.