Soweit ich weiß, müssen nicht nur die Türen verschlossen, sondern auch die Fenster oben sein, dann gilt ein Cabrio als 'verschlossen'.
Nichts desto Trotz gibt es in jedem Vertrag auch Ausschlussklauseln etc., wie z.B. nichts offen rumliegen lassen und Fahrlässigkeit.
Da könnten dann auch 'Wertsachen in unverschlossenen Fächern o.ä.' darunter fallen.
Aber vollkommen egal, was, wo, wie, weshalb und wieso im Auto ist, wer Wertsachen an solchen Stellen 'lagert' ist faktisch immer selber schuld!
Meine Meinung, unabhängig von jedweder Rechtslage!