G160 - Brembo VA nachrüsten oder Aftermarket Scheiben+Beläge?

  • Du fährst dann ein KFZ ohne Zulassung, schon aus dem Grund könnte die Versicherung eine Zahlung verweigern. Im Worstcase ja. Das gilt aber für alle Veränderungen am Fahrzeug, die nicht zugelassen sind.

    • G184 Homura (EZ 4/24) in Machine Grey, KW V3 Clubsport, IL Fahrwerkstreben komplett, H&R Spurplatten, Michelin Pilot Sport 5, Fox Endschalldämpfer (einseitig, 1 x 90 mm), Cravenspeed Door Bushings. Für Trackdays: Rota Grid 2 (8 x 17 ET35) mit Toyo R888R (235/40/17).
    • Caterham Super Seven SV mit Vollausstattung, Einzeldrosseln und BBS-Felgen.
    • VW Golf 7 GTI Clubsport mit Stage 1 Mapping (327 PS/430 Nm), APR Catback-Aupuffanlage, do88 Turbo-Inlet + Ansaugschlauch und Pipercross Filter.
  • Hat jemand hier schonmal Erfahrungen gemacht, wie das bei "illegalen" Bremsbelägen mit der Versicherung aussieht? Checkt die Versicherung bzw. deren Auftragnehmer überhaupt, dass die Bremsbeläge nicht zugelassen sind? Entfällt dann im worst-case der Versicherungsschutz komplett? Danke vorab!

    Hast du bei einem Fahrsicherheitstraining auf der Rutschbahn schonmal ein Fahrzeug bei Vollbremsung beobachtet? Da blockiert kein einziges Rad. Jetzt stell dir die Situation im Winter auf Eis vor mit Augenzeugen die dann sagen "Der hat gar nicht gebremst". Schon allein wegen der Aussage könnte dein Fahrzeug einkassiert und begutachtet werden und das Hauptaugenmerk wird natürlich auf der Bremse liegen.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Du fährst dann ein KFZ ohne Zulassung, schon aus dem Grund könnte die Versicherung eine Zahlung verweigern. Im Worstcase ja. Das gilt aber für alle Veränderungen am Fahrzeug, die nicht zugelassen sind.

    Das stimmt so nicht. Das KFZ ist so lange zugelassen, bis die Zulassung kassiert wird. Das kann erst geschehen, wenn die nicht zulässige Modifikation festgestellt wird. Zum Zeitpunkt des Unfalls war es also zugelassen und auch versichert. Also: die Betriebserlaubnis erlischt zwar im Moment des Umbaus, die Zulassung bleibt aber so lange bestehen, bis sie durch die zuständige Stelle (Zulassungsstelle) entzogen wird.

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    Und das mit "Zahlung verweigern" stimmt daher so pauschal auch nicht. Man muss da 3 Fälle unterscheiden. Du hast eine nicht zulässige Modifikation am Fahrzeug und bist:

    Fall A) Verursacher in einem Haftpflicht-Schaden (also jemand anderes hat Ansprüche gegen dich bzw deine Versicherung)

    Fall B) Verursacher in einem Kasko-Schaden (du hast dein eigenes Auto beschädigt und willst Geld von der Versicherung)

    Fall C) Geschädigter in einem Haftpflicht-Schaden (also du hast Ansprüche gegen jemand anderen bzw dessen Versicherung)

    In Fall A muss die Versicherung den Schaden, der da entsteht, erstmal begleichen. Wenn deine Modifikation Unfallursächlich war, konnte sie dich in Regress nehmen. Das geht aber zum einen bis maximal 5.000€ und außerdem müsste deine Versicherung gerichtsfest nachweisen, dass die Modifikation Unfallursächlich war oder den Schaden zumindest um die Regresssumme erhöht hat.

    In Fall B behauptet die Versicherung, dass die Modifikation Unfallursächlich war und sie deshalb nicht zahlen muss und du könntest sie dann auf Zahlung verklagen. Dabei müsstest du aber Gerichtsfest nachweisen, dass die Modifikation nicht Unfallursächlich war.

    Und in Fall C müsste die gegnerische Versicherung zwar prinzipiell zahlen, könnte aber je nach Unfallhergang behaupten, dass deine Modifikation den Schaden verschlimmert hat bzw du den Unfall ohne Modifikation hättest verhindern können. Dann könnte dir in bestimmten Fällen eine Teilschuld zugesprochen werden. Auch dafür müsste die gegnerische Versicherung aber den kausale Zusammenhang zwischen Modifikation und Schaden bzw Schadenshöhe nachweisen.


    Teilweise kann man das hier nachlesen.

    In allen Fällen müsste dafür eine unbeteiligte dritte Partei diese Modifikation überhaupt erstmal entdecken. Ein derart detailliertes Gutachten kann ich mir wenn überhaupt nur bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder sogar mit Todesfolge vorstellen. Und auch dann nur, wenn sich aus der Unfallrekonstruktion irgendwelche Unstimmigkeiten z.B. beim Bremsweg ergeben. Wenn dein Bremsweg im erwartbaren Rahmen war, hätte der Gutachter per se erstmal überhaupt keine Veranlassung, sich die Bremsen derart detailliert anzusehen. Außerdem würde es vor Gericht nur dann eine Rolle spielen, wenn die Bremsbeläge nachweislich Unfallursächlich waren oder den Schaden zumindest nachweislich verschlimmert haben. Wenn deine Bremsungen aber an sich "normal" war, kann dir daraus im Normalfall kein Strick gedreht werden.

    Daher stimme ich da eher deinem vorherigen Beitrag zu

    Ein Restrisiko bleibt, wenn das Auto im Falle eines Falles wirklich mal von einem Gutachter gecheckt wird. Wobei dann noch nachgewiesen werden muss, dass die bessere Bremsleistung zu dem Unfall geführt hat.


    Erfahrungsberichte wird es dazu kaum welche geben. Wer eine Modifikation hatte, die bei einer Unfallbegutachtung übersehen wurde, wird davon kaum in einem öffentlichen Forum schreiben.

  • bwm


    Super-Beitrag! Danke.

    ND RF 160 - I.L.Domstreben vorne und hinten, I.L.Unterbodenstreben, Armlehnenerhöhung, Motorhaubenlifter, LED-Seitenblinker, LED-Heckblinker, vorne Chromblinker von BMW, Stahlflexbremsleitungen, Hawk-Bremsbeläge, Stubby, 18mm Spurverbreiterung Hinterachse, große Drosselklappe, BBR-Nockenwellen, Gruppe-A-Abgasanlage, SPS-Street-Fahrwerk, tieferer Fahrersitz, kurze Hinterachse, Whiteline-Stabis, Ölkühler, SPS-Wasserkühler

  • bwm Das habe ich .. nur mit weniger Text .. genauso geschrieben. Nur der Begriff Zulassung war in dem Zusammenhang nicht korrekt, gemeint habe ich in der Tat das Erlöschen der Betriebserlaubnis, was aber im Worstcase trotzdem zu Problemen führen kann. Dein Beitrag würde mich jetzt eher dazu ermutigen, das Risiko einzugeben. Davor warne ich. Wenn ein Mensch bei einem Unfall stirbt oder erheblich verletzt wird, wird sich ein Gutachter dein Auto ganz genau ansehen und der macht auch nicht vor Bremsbelägen Halt.

    • G184 Homura (EZ 4/24) in Machine Grey, KW V3 Clubsport, IL Fahrwerkstreben komplett, H&R Spurplatten, Michelin Pilot Sport 5, Fox Endschalldämpfer (einseitig, 1 x 90 mm), Cravenspeed Door Bushings. Für Trackdays: Rota Grid 2 (8 x 17 ET35) mit Toyo R888R (235/40/17).
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    Einmal editiert, zuletzt von Wolfram ()

  • In der Theorie relativiert sich das natürlich alles allzu schön ;)

    Nach dem Motto:


    "Wird schon keiner merken, schon gar nicht der Gutachter."



    "Muss man ja erstmal beweisen, dass das Auto nicht ordnungsgemäß verzögert hat mit den nicht zulässigen Bremsenteilen."


    ...

    ICH möchte keinen Unfall mit Todesfolge oder auch "nur" Verletzten verursachen mit einem Auto, in dem wissentlich nicht zugelassene Bremsbeläge verbaut wurden.

  • Grade beim Thema Fahrwerk/Bremsen/Reifen würde ich grundsätzlich vorsichtig sein, da hier eine Kausalität bei Unfällen m.M.n. ziemlich einfach nachzuweisen bzw. "herbeizubasteln" ist.


    Dass du jemandem drauf gefahren bist aufgrund von nichtzugelassenen Bremsen o.ä. ist durchaus plausibler als z.B. ein Spoiler oder Auspuff ohne Zulassung.


    Ob einem das Risiko es dann wert ist...muss man dann selbst abwägen. Ich hätte auf den Stress garkein Bock.

    Gruß

    Sebastian

    2018 MX5 G184 Itasha Cyberpunk-Edition: FOX Single Exit 100mm, SPS-Street Gewindefahrwerk, Tarox F2000 VA, EBC GreenStuff VA+HA, Fischer Stahlflexleitungen, CAE UltraShifter, Hardrace Domstrebe vorne, Zymexx JDM Felgen Schwarz poliert mit MPS5 215/45/17, Zymexx Frontlippe Diffusor + Dragonwing, BMW M2 Sideflaps, ZStyle#1 Yokohama Lenkrad, Carbonmiata Spydergrill, DTE Pedalbox

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  • ich wollte damit nicht dazu ermutigen, jetzt wild an Bremsen und Fahrwerk herumzudoktorn. Genauso wollte ich die Modifikationen aber ins richtige Licht rücken. Es ist halt nicht so, dass man automatisch an allen Unfällen dieser Welt schuld ist, weil man andere Bremsbeläge eingebaut hat. Wenn man das macht, muss man sich über die Konsequenzen bewusst sein. Und die Konsequenzen können eben durchaus auch höchst unangenehme Fragen vor Gericht sein. Es kann aber dennoch Gründe dafür geben, andere Beläge ohne Zulassung einzubauen.


    Wenn man ganz genau ist, haben ganz viele Leute Veränderungen am Fahrzeug gemacht, die eigentlich eingetragen werden müssten, es aber nicht sind. Ich habe zum Beispiel die MJ24 Felgen auf meinem MJ 19 drauf. Ist für sich so erstmal nicht zulässig. Es ist ja durchaus möglich, dass Mazda neben den Scheinwerfern und dem Infotainment auch noch irgendwas am Fahrwerk geändert hat. Vielleicht sitzt beim MJ24 die Bremse woanders, sodass die neue Felge beim alten MJ auf einmal schleift? Oder das Gewicht des Autos hat sich verändert und die neuen Felgen haben einen Lastindex, der gar nicht zu meinem Auto passt? Weiß man jetzt so erstmal nicht. Genau diese Felgen gab es nicht mit meinem Modell, also bräuchte ich pauschal gesehen entweder eine ABE für mein Fahrzeug oder eben eine Einzelabnahme. Das seh ich persönlich aber ziemlich entspannt. Ich habe das soweit es mir möglich war geprüft und für gut befunden.

    Genauso der Sound enhancer delete. Der Sound enhancer ist genau genommen Teil des Ansaugtrakts und jedwede Veränderung daran bedarf erstmal einer separaten Zulassung. Dass das Ding keinen Einfluss auf Geräusch- und Abgasverhalten hat, weiß jeder logisch denkende Mensch auf den ersten Blick. Das Gesetz weiß das aber nicht. Modifikation am Ansaugtrakt bedarf einer Zulassung. Punkt. Die gibt es nirgenwo. Und auch niemand würde je auf die Idee kommen, sowas eintragen zu lassen. Rein nach den Buchstaben des Gesetzes müsste man aber. Die Einzelabnahme ist ja schlussendlich nichts weiter, als eine Überprüfung, dass alle relevanten Vorschriften weiterhin eingehalten werden. Müsste man also tun.


    Daher muss da m.M.n. ein gesundes Augenmaß her. Die billigsten China-Bremsbeläge einbauen ist extrem gefährlich. Brauchen wir nicht drüber reden. Wenn man aber nachweislich gute Bremsbeläge verbaut, die nur keine Zulassung haben, seh ich das erstmal als machbar an. Ich würde mir dann die Frage stellen, warum die keine Zulassung haben. Könnte sein, dass die extrem gut Bremsen, aber zu laut sind. Könnte auch sein, dass die Normen zu Bremsbelägen bestimmte Materialien vorschreiben, dieser Hersteller aber ein neues Material entwickelt hat, das in allen Belangen besser ist, durch die Norm nur (noch) nicht abdeckt ist. Oder - und das ist im Normalfall der Grund - weil der Hersteller außerhalb Europas beheimatet ist und sich damit mit Regularien in der EU nicht auskennt und auch nicht damit beschäftigt. Die verkauften Stückzahlen sind gering, als dass er sich bemüßigt sehen würde, den Aufwand einer Zulassung zu betreiben. Vor allem, wenn der relevanteste Markt (USA) das alles so entspannt sieht.


    Mir persönlich wären unzulässige Veränderungen an den Bremsen auch nix. Dafür habe ich nicht genug Erfahrung mit Bremsenmods bzw. dem Auto im Grenzbereich und auch nicht genug Fahrkönnen, um eventuell eigene Machbarkeitstests zu machen. Wenn jetzt aber z.B. MrPink für sich herausgefunden hat, dass eine bestimmte Sorte Bremsbeläge für ihn gut funktioniert und auch haltbar ist, nur keine Zulassung hat, würde ich ihn dafür nicht "verurteilen". Ihm traue ich zu, dass er dieses Können und die Erfahrung hat, um sowas selbst auszuprobieren und guten Gewissens entscheiden zu können. Es ist halt nicht so, dass er jetzt automatisch an allen möglichen Unfällen direkt schuld ist und bis an sein Lebensende zahlen müsste. Das wollte ich daher nur ins rechte Licht rücken


    Tante Edith sagt: gerade im Nachhinein festgestellt, dass das hier das völlig falsche Thema dafür ist. Ich habe meinen Punkt gesagt und halte mich jetzt hier wieder raus. Entschuldigt das off-topic.

  • Ich möchte hier auch nochmal ergänzend anmerken, dass meine Empfehlungen für "illegale" Bremsbeläge natürlich nur bei entsprechend intensiver Nutzung des Autos abseits des Straßenverkehrs gelten. Wer das Auto nur im Rahmen der StVO nutzt, sollte mit Serienteilen (egal ob Brembo oder Advics) gut bedient sein.


    Für Track-Enthusiasten mit "Dual-Duty-Profil", die auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen sich zwei Sätze Beläge und Scheiben für den jeweiligen Einsatzzweck. Nur die Beläge zu tauschen ist aufgrund der nötigen und zum Belag-Compound passenden Transferschicht auf der Scheibe nicht unbedingt sinnvoll.


    Zusätzlich dazu noch zwei praktische Erfahrungen:

    1. Der Endless-Belag bleibt im Gegensatz zum Pagid dauerhaft farbig statt schwarz zu werden (ja, ich nutze die Bremse gelegentlich).

    2. Bei niedrigen Außentemperaturen merkt man, dass der sportive Belag warm gebremst werden will. Also Obacht!