G160 - Brembo VA nachrüsten oder Aftermarket Scheiben+Beläge?

  • Du fährst dann ein KFZ ohne Zulassung, schon aus dem Grund könnte die Versicherung eine Zahlung verweigern. Im Worstcase ja. Das gilt aber für alle Veränderungen am Fahrzeug, die nicht zugelassen sind.

    • G184 Homura (EZ 4/24) in Machine Grey, KW V3 Clubsport, IL Fahrwerkstreben komplett, H&R Spurplatten, Michelin Pilot Sport 5, Fox Endschalldämpfer (einseitig, 1 x 90 mm), Cravenspeed Door Bushings. Für Trackdays: Rota Grid 2 (8x17 ET35) mit Toyo R888R (235/40/17).
    • Caterham Super Seven SV mit Vollausstattung, Einzeldrosseln und BBS-Felgen.
    • VW Golf 7 GTI Clubsport mit Stage 1 Mapping (350 PS/430 Nm), do88 Turbo-Inlet und Pipercross Filter.
  • Hat jemand hier schonmal Erfahrungen gemacht, wie das bei "illegalen" Bremsbelägen mit der Versicherung aussieht? Checkt die Versicherung bzw. deren Auftragnehmer überhaupt, dass die Bremsbeläge nicht zugelassen sind? Entfällt dann im worst-case der Versicherungsschutz komplett? Danke vorab!

    Hast du bei einem Fahrsicherheitstraining auf der Rutschbahn schonmal ein Fahrzeug bei Vollbremsung beobachtet? Da blockiert kein einziges Rad. Jetzt stell dir die Situation im Winter auf Eis vor mit Augenzeugen die dann sagen "Der hat gar nicht gebremst". Schon allein wegen der Aussage könnte dein Fahrzeug einkassiert und begutachtet werden und das Hauptaugenmerk wird natürlich auf der Bremse liegen.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • Du fährst dann ein KFZ ohne Zulassung, schon aus dem Grund könnte die Versicherung eine Zahlung verweigern. Im Worstcase ja. Das gilt aber für alle Veränderungen am Fahrzeug, die nicht zugelassen sind.

    Das stimmt so nicht. Das KFZ ist so lange zugelassen, bis die Zulassung kassiert wird. Das kann erst geschehen, wenn die nicht zulässige Modifikation festgestellt wird. Zum Zeitpunkt des Unfalls war es also zugelassen und auch versichert. Also: die Betriebserlaubnis erlischt zwar im Moment des Umbaus, die Zulassung bleibt aber so lange bestehen, bis sie durch die zuständige Stelle (Zulassungsstelle) entzogen wird.

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    Und das mit "Zahlung verweigern" stimmt daher so pauschal auch nicht. Man muss da 3 Fälle unterscheiden. Du hast eine nicht zulässige Modifikation am Fahrzeug und bist:

    Fall A) Verursacher in einem Haftpflicht-Schaden (also jemand anderes hat Ansprüche gegen dich bzw deine Versicherung)

    Fall B) Verursacher in einem Kasko-Schaden (du hast dein eigenes Auto beschädigt und willst Geld von der Versicherung)

    Fall C) Geschädigter in einem Haftpflicht-Schaden (also du hast Ansprüche gegen jemand anderen bzw dessen Versicherung)

    In Fall A muss die Versicherung den Schaden, der da entsteht, erstmal begleichen. Wenn deine Modifikation Unfallursächlich war, konnte sie dich in Regress nehmen. Das geht aber zum einen bis maximal 5.000€ und außerdem müsste deine Versicherung gerichtsfest nachweisen, dass die Modifikation Unfallursächlich war oder den Schaden zumindest um die Regresssumme erhöht hat.

    In Fall B behauptet die Versicherung, dass die Modifikation Unfallursächlich war und sie deshalb nicht zahlen muss und du könntest sie dann auf Zahlung verklagen. Dabei müsstest du aber Gerichtsfest nachweisen, dass die Modifikation nicht Unfallursächlich war.

    Und in Fall C müsste die gegnerische Versicherung zwar prinzipiell zahlen, könnte aber je nach Unfallhergang behaupten, dass deine Modifikation den Schaden verschlimmert hat bzw du den Unfall ohne Modifikation hättest verhindern können. Dann könnte dir in bestimmten Fällen eine Teilschuld zugesprochen werden. Auch dafür müsste die gegnerische Versicherung aber den kausale Zusammenhang zwischen Modifikation und Schaden bzw Schadenshöhe nachweisen.


    Teilweise kann man das hier nachlesen.

    In allen Fällen müsste dafür eine unbeteiligte dritte Partei diese Modifikation überhaupt erstmal entdecken. Ein derart detailliertes Gutachten kann ich mir wenn überhaupt nur bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder sogar mit Todesfolge vorstellen. Und auch dann nur, wenn sich aus der Unfallrekonstruktion irgendwelche Unstimmigkeiten z.B. beim Bremsweg ergeben. Wenn dein Bremsweg im erwartbaren Rahmen war, hätte der Gutachter per se erstmal überhaupt keine Veranlassung, sich die Bremsen derart detailliert anzusehen. Außerdem würde es vor Gericht nur dann eine Rolle spielen, wenn die Bremsbeläge nachweislich Unfallursächlich waren oder den Schaden zumindest nachweislich verschlimmert haben. Wenn deine Bremsungen aber an sich "normal" war, kann dir daraus im Normalfall kein Strick gedreht werden.

    Daher stimme ich da eher deinem vorherigen Beitrag zu

    Ein Restrisiko bleibt, wenn das Auto im Falle eines Falles wirklich mal von einem Gutachter gecheckt wird. Wobei dann noch nachgewiesen werden muss, dass die bessere Bremsleistung zu dem Unfall geführt hat.


    Erfahrungsberichte wird es dazu kaum welche geben. Wer eine Modifikation hatte, die bei einer Unfallbegutachtung übersehen wurde, wird davon kaum in einem öffentlichen Forum schreiben.

  • bwm


    Super-Beitrag! Danke.

    ND RF 160 - I.L.Domstreben vorne und hinten, I.L.Unterbodenstreben, Armlehnenerhöhung, Motorhaubenlifter, LED-Seitenblinker, LED-Heckblinker, vorne Chromblinker von BMW, Stahlflexbremsleitungen, Hawk-Bremsbeläge, Stubby, 18mm Spurverbreiterung Hinterachse, große Drosselklappe, BBR-Nockenwellen, Gruppe-A-Abgasanlage, SPS-Street-Fahrwerk, tieferer Fahrersitz, kurze Hinterachse, Whiteline-Stabis, Ölkühler, SPS-Wasserkühler

  • bwm Das habe ich .. nur mit weniger Text .. genauso geschrieben. Nur der Begriff Zulassung war in dem Zusammenhang nicht korrekt, gemeint habe ich in der Tat das Erlöschen der Betriebserlaubnis, was aber im Worstcase trotzdem zu Problemen führen kann. Dein Beitrag würde mich jetzt eher dazu ermutigen, das Risiko einzugeben. Davor warne ich. Wenn ein Mensch bei einem Unfall stirbt oder erheblich verletzt wird, wird sich ein Gutachter dein Auto ganz genau ansehen und der macht auch nicht vor Bremsbelägen Halt.

    • G184 Homura (EZ 4/24) in Machine Grey, KW V3 Clubsport, IL Fahrwerkstreben komplett, H&R Spurplatten, Michelin Pilot Sport 5, Fox Endschalldämpfer (einseitig, 1 x 90 mm), Cravenspeed Door Bushings. Für Trackdays: Rota Grid 2 (8x17 ET35) mit Toyo R888R (235/40/17).
    • Caterham Super Seven SV mit Vollausstattung, Einzeldrosseln und BBS-Felgen.
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  • In der Theorie relativiert sich das natürlich alles allzu schön ;)

    Nach dem Motto:


    "Wird schon keiner merken, schon gar nicht der Gutachter."



    "Muss man ja erstmal beweisen, dass das Auto nicht ordnungsgemäß verzögert hat mit den nicht zulässigen Bremsenteilen."


    ...

    ICH möchte keinen Unfall mit Todesfolge oder auch "nur" Verletzten verursachen mit einem Auto, in dem wissentlich nicht zugelassene Bremsbeläge verbaut wurden.