Gewicht und zulässiges Gesamtgewicht

  • Wer stellt einen kleinen Roadster mit 2 Personen und etwas Gepäck auf eine Waage, weil er glaubt, dass das Fahrzeug überladen ist? Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man wegen "Übergewicht" rausgewunken wird.

    Caravans, Sprinter, hinten hängend Kombis etc., aber sicherlich kein MX5.

    Und wenn jetzt wieder kommt "denk an die Versicherung beim Unfall etc.", dem sei gesagt, dass es absolut keine Priorität bei einem MX5 o.Ä. hat, dass Gewicht bei einem Unfall zu ermitteln. ;)


    Vor 2 Wochen auf unserer 3-wöchigen Alpentour haben wir mehrere MX (alle Baureihen) gesehen, ausgestattet mit Kofferbrücke und aufgeschnallten Gepäckrollen/Koffer und zwei Erwachsene im Auto. Das ist fast eine Einladung zum Wiegen. Wichtiger in dem Zusammenhang könnte werden: wie oft werden Kontrollen durchgeführt und wo?


    Wenn ein Fahrer aus ungeklärter Ursache einen Unfall verursacht, wird das mit Sicherheit gecheckt. Bei ungeklärter Ursache wird nämlich sehr oft das Fahrzeug sichergestellt. Denn es könnte ja auch ein technischer Defekt vorliegen und das wird sehr genau untersucht.

  • Das bringt es aber doch wieder auf den Punkt. Klar wird kaum jemand so einfach den MX-5 mit Verdacht auf Überladung überprüfen.

    Jedoch bei einer ungeklärten Unfallursache wird schon eventueller genauer überprüft.

    Es ist doch dann egal wie Mazda das Leergewicht ermittelt, egal ob mit oder ohne Fahrer, voll oder leerer Tank. Entscheidend ist doch was das Fahrzeug zum Zeitpunkt

    des Verdachts auf die Waage bringt. Wenn @BMW sagt das seiner vollgetankt ohne Fahrer 1086KG auf die Waage bringt, man jetzt zb. noch 2 Personen von jeweils a100KG

    dazu rechnet was nichts besonderes ist (zb. 2 Männer von 184 Größe), dann ist das Gesamtgewicht schon überschritten. Jetzt noch 4 Paletten Dosengetränke im Kofferraum und man ist schon gut drüber.... 1320KG anstatt 1260Kg.

    Ob deshalb jetzt eine Konsequenz erfolgen würde mag dahin gestellt sein. Mir ging es nur beim erstellen des Threads nur um gewissheit zu erlangen ob ich die Daten vom Fahrzeugschein richtig deuten / verstehen kann.

  • Miss aber ruhig deinen nochmal nach. Wie gesagt irgendein Recyclinghof oder Baustoffhandel hat normalerweise Waagen, die sowas wiegen können. Wobei der Baustoffhof, bei dem ich kürzlich war, nur in 20kg Schritten gemessen hat. Die Waage beim Recyclinghof ist wohl auf 2kg geeicht.


    Oben war ja eine Anni mit 1040kg ohne Passagiere und Gepäck. Allerdings keine Angabe dazu, wie voll der Tank war.


    In meinem sind halt Domstreben verbaut (laut IL vorne 4kg, hinten 1,5kg) und 8kg Alubutyl und Schaumstoff zur Geräuschdämmung. Außerdem ne Dashcam mit Akku und das Fahrwerk (das vermutlich etwas Gewicht spart). Und alles für sich ist nur Kleinkram, addiert sich aber halt auch auf. Tank war wie gesagt zu dem Zeitpunkt auch randvoll. Man kommt ja nun auch nicht mit randvollem Tank in eine Kontrolle (oder einen Unfall). Statistisch sollten zu dem Zeitpunkt 10-15kg weniger Sprit drin sein. Die werden allerdings selbst im Falle eines Unfalls kaum das Auto und die verunfallten Personen und die ausgelaufenen Flüssigkeiten und das im Feld verteilte Gepäck separat wiegen. Und nur die Kombination aus allem macht ja das Übergewicht aus. Zumal für irgendwelche versicherungstechnischen Konsequenzen das Gewicht unfallursächlich sein müsste. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass da selbst im schlimmsten aller denkbaren Fälle überhaupt groß was gewogen wird. Deshalb mache ich mir trotz uberladung auf Tour erstmal keine Sorgen. Vielleicht nehm ich ja bis übermorgen auch noch 20kg ab, dann ist das Problem eh gelöst. Wie ein 6er im Lotto unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich

  • Vielleicht nehm ich ja bis übermorgen auch noch 20kg ab, dann ist das Problem eh gelöst.

    Raucherbein?




    Als Unfallursache erscheint idR "unangepasste Geschwindigkeit", was in der Häufung den Schrei nach allgemeinem Tempolimit auslöst, selbst wenn das verunfallte Fahrzeug, weil es z.B. einen Anhänger zog, sowieso bereits unter eine Geschwindigkeitsbeschränkung fiel.

  • Dein Interesse gefällt mir zwar und ich habe dir auch einen Daumen gegeben, aber die Gewichtsangabe stimmt nicht ganz. Müsste nachschauen, aber Öhlins war komplett nicht leichter. ;)

    Aber die Brembos sparen Gewicht, damit Du nicht ganz so enttäuscht bist. :S

    Hab die Werte noch mal raus gesucht:


    Bilstein: 3630g

    Öhlins: 2880g


    Macht eine Differenz von 750g pro Dämpfer.


    Mit Rays Felgen, Lithium Batterie und Brembo Bremse kann man für zugegebenermaßen viel Geld ca. 20kg sparen.

    I spent a lot of money on booze, birds and fast cars. The rest I just squandered.(George Best)

  • Entscheidend ist doch was das Fahrzeug zum Zeitpunkt

    des Verdachts auf die Waage bringt.


    Das ist eigentlich der Kernsatz. Es ist wurscht, was das Auto leer wiegt (abgesehen von reinen Sportfahrzeugen). In der Praxis gilt das zulässige Gesamtgewicht. Einschl. Fahrer, Getränkedosen, Putzlappen....


    Wozu bei einer ungeklärten Unfallursache das Fahrzeuggewicht ermitteln?


    Ungeklärt beinhaltet, dass es keine Erklärung für den Unfall gibt.


    Typisch geklärt wäre: "Ich habe gepennt und bin hinten raufgeknallt". Die Ursache ist somit klar.


    Gegenbeispiel. "Ich kann mir das überhaupt nicht erklären. Das Fahrzeug brach in der Kurve einfach aus"

    Jetzt hast du als Ermittler verschiedene Optionen: z. B. Zeugenaussagen, eine Ölspur, im Idealfall einen UDS (Unfalldatenschreiber) usw. usw.. Wenn du keine Hinweise hast, bleibt die Option, das Fahrzeug sicherzustellen. Es könnte ja auch ein Reifenplatzer oder ein gebrochenes Fahrwerkteil gewesen sein.


    Extremfall: Auto liegt im Graben, keine Fremdeinwirkung, keine sonstigen Hinweise, Fahrer liegt im Krankenhaus ist nicht ansprechbar. Jetzt wird das Auto mit größter Wahrscheinlichkeit sichergestellt. Denn bei dieser Art von Unfall hast du grundsätzlich zwei Optionen:

    ein gesundheitliches Problem beim Fahrer

    ein technischer Defekt


    Sinn und Zweck ist es eben die Unfallursache festzustellen. Das kann dann u. U. wieder andere zivilrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen, wenn die Werkstatt vielleicht Pfusch gemacht hat oder ein Bauteil bzw. Ein-/Umbau nicht den Herstellervorgaben entspricht. Bei dieser Untersuchung wird alles am Fahrzeug geprüft und mit den Daten (und evtl. eingetragenen Umbaumaßnahmen) verglichen. Das hat nichts mit einer TÜV-HU zu tun.


    Ob und inwieweit eine MX-Überladung von vielleicht 20 Kg unfallursächlich war, müssen dann Unfallgutachter und Gerichte klären.

  • Oben war ja eine Anni mit 1040kg ohne Passagiere und Gepäck. Allerdings keine Angabe dazu, wie voll der Tank war.

    1059 kg, Annie mit Öhlins, allen vier I.L.Streben und vollgetankt, auf Radlastwaage gewogen.

  • Raucherbein?




    Als Unfallursache erscheint idR "unangepasste Geschwindigkeit", was in der Häufung den Schrei nach allgemeinem Tempolimit auslöst, selbst wenn das verunfallte Fahrzeug, weil es z.B. einen Anhänger zog, sowieso bereits unter eine Geschwindigkeitsbeschränkung fiel.

    Das stimmt. Diese Diskussion ist in aller Regel nur ideologisch geführt. Nicht angepasste Geschwindigkeit kann z. B. sogar "echte" Schrittgeschwindigkeit sein.