Leuchten die am Auto dran sind, müssen funktionieren. Daher könnte das schwierig werden.
ND3 Rückleuchten für ND1 und ND2
-
-
Hm, Du meinst die Rückleuchte, die im neuen Design im Hauptscheinwerfer integriert ist?
Wenn das so vorgeschrieben ist, wäre das natürlich ein Stolperstein.
Die Nebelschlussleuchte sollte ja nicht das Problem sein.
Ich habe zum Thema übrigens auch noch das Video gefunden:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
die Lampen kann ich sofort bekommen - warte noch auf das Adapterkabel vom carbonmiata (bin gespannt was die chinesen da gebastelt haben
so soll es sein.................
Funktionieren die dann so gut, wie die Frontkamera?
-
Was dran ist, muss genau genommen funktionieren.
Die ND3-Rückleuchte wird die Kennzeichnungen für Rückfahrscheinwerfer ("AR") und NSL ("F") haben. Dann müssen die auch leuchten.
Weiterhin verbaute ND1/ND2 Leuchten im Stoßfänger, die abgeklemmt sind, haben jeweils noch die Kennzeichnungen drauf, funktionieren aber nicht. Blöd.
Ob es auffällt bei einer Polizeikontrolle oder der HU, ist fraglich. -
Grisu_1968
ist es tatsächlich so, dass man die Nebelschlußleuchte und den Rückfahrscheinwerfer kaufen muß?Jeder ND1 und ND" hat die doch schon drin.
Nebelschlussleuchte kann man sich sparen, wenn du zusätzliche Rückstrahler montierst, was sicher nicht schön aussieht. Das Problem bei den Rückstrahlern ist diese vorschriftsmäßig anzubringen wegen den Rundungen des Hecks und das es nicht sch**** aussieht.
Rückfahrscheinwerfer sind ja in den ND3 Leuchten integriert und muss nicht neu gekauft werden. Da würde dem TÜV genügen die vom ND1/ND2 auszubauen oder das Glas zu schwärzen das diese nicht mehr als leuchte gilt, falls das der TÜV fordern sollte. Ob diese Variante schön ist, kann jeder für sich beantworten.
Vorschrift ist:
Rücklicht
Bremslicht
Blinker
Rückfahrscheinwerfer
Nebelschlussleuchte
Rückstrahler.
Das alles muss in endsprechendem vorgeschriebenem Abstand und Höhe montiert sein.
Link: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
Also wenn man da die Rückleuchten des ND3 in den ND1/ND2 einbauen möchte geht das sicher mit endsprechendem Aufwand. Ob es das Wert ist, muss jeder für sich endscheiden.
-
Bei Oldtimern steigt der Wert je originaler derZustand ist, soweit mir bekannt ist. Mir ist aber auch klar, dass vermutlich die meisten unter uns nicht auf das H Kennzeichen schielen.
Bleibt also jedem überlassen, wie weit er sein Fahrzeug auf jung trimmen möchte.
Meins wäre das jedenfalls nicht.
Aber wie immer eine ganz persönliche Meinung.
-
Ich bezweifle das dir das H Kennzeichen verwehrt wird wenn du die Originalen ND3 Rückleuchten verbaust.
-
Dazu können Besitzer von NAs sicher kompetente Antworten liefern, die ja bereits als Oldtimer gelten. Nicht die Besitzer, Die Autos.
-
Hallo die Runde
ich weiss es geht um Rücklichter aber trotzdem meine Frage
Hört sich vielleicht doof an aber ich mag wirklich das alte Tagesfahrlicht
ist es ohne großes Rumgebastel möglich die "Fangzähne" wieder einzubauen?
Weiss schon jemand ob die alten Anschraubpunkte noch vorhanden sind? (zu Kugelfisch rüber schiel)
und ist es überhaupt möglich die "Fangzähne" neben dem neuen TFL anzuschließen?
-
Könnte mir Vorstellen das der Anschluss am Kabelbaum fehlt. Wenn du etwas Geschick besitzt lässt sich da sicher was machen. Ich spekuliere aber nur. Obwohl vielleicht ist der Stekcer jetzt nur am Scheinwerfer dran statt unten ...