Gebrauchte ND - The Good, the Bad & the Ugly

  • Garantie gibts normal nur für den Erstkäufer - überträgt die sich dann automatisch weiter?

    Garantie überträgt sich auf den Zweitkäufer, Gewährleistung nicht.

    Das Stichwort zur Lösung heißt hier "Gewährleistungsabtretung".

    Bei einem Auto mit 6 Jahren Neuwagen"garantie" des Herstellers kein Problem.

    Bei Privatkäufen von Smartphones o.ä. schon deutlich wichtiger. Kauft man z.Bsp. ein iPhone das ein Jahr alt ist, hat man ohne Gewährleistungsabtretung des Vorbesitzer keinen Anspruch mehr gegen Apple, da die Garantie nur 6 Monate beträgt, und danach die gesetzliche Gewährleistung greift.

    Schmiermaxe für Susannes ND (G-184) und Kais NA (HFM)

    Einmal editiert, zuletzt von Volker66 ()

  • Garantie überträgt sich auf den Zweitkäufer, Gewährleistung nicht.

    Das Stichwort zur Lösung heißt hier "Gewährleistungsabtretung".

    Bei einem Auto mit 6 Jahren Neuwagen"garantie" des Herstellers kein Problem.

    Bei Privatkäufen von Smartphones o.ä. schon deutlich wichtiger. Kauft man z.Bsp. ein iPhone das ein Jahr alt ist, hat man ohne Gewährleistungsabtretung des Vorbesitzer keinen Anspruch mehr gegen Apple, da die Garantie nur 6 Monate beträgt, und danach die gesetzliche Gewährleistung greift.

    Ohne dich arg richtig stellen zu wollen:

    Gewährleistung hast du per Gesetz, da wieselt sich kein Hersteller der Welt raus. Unabhängig ob Erst oder Zweitkäufer.

    Garantie ist eine rein Freiwillige Sache der Hersteller. Normalerweise (so kenne ich es) steht in den AGBs zu den Garantiebedingungen: Bla bla bla nur für Erstkäufer und bei Weiterverkauf erlischt die Garantie.

    Eine Gewährleistungsabtretung ist eben genau das hat in der Regel NICHTS mit Garantie zu tun.


    (Da ich das erste mal einen gebrauchten Kaufe, kam mir der Gedanke nur da und weil oben ja explizit von 6 Jahren Garantie gesprochen wurde.

  • Ohne dich arg richtig stellen zu wollen:

    Alles gut. Ich lerne auch immer gern dazu.


    Leider liegst du partiell falsch.

    Garantie ist, korrekt, eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese KANN auf den Erstkäufer beschränkt werden. Aber auch diese Beschränkung kann durch eine im Kaufvertrag vermerkte Abtretung umgangen werden.

    Auch die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer, und zwar immer dann wenn die Rechnung namentlich ausgestellt wurde. Das ist ja bei den meisten hochwertigen Produkten der Fall.

    Schmiermaxe für Susannes ND (G-184) und Kais NA (HFM)

  • Belege?

    Da ist mir spontan doch noch eine Stelle eingefallen, die bei Meinem übel aussieht:

  • Da ist mir spontan doch noch eine Stelle eingefallen, die bei Meinem übel aussieht:

    Erinnere mich mal daran ;( . Mein Projekt für den Frühling. ;)

    MX 5 ND G160

    BJ 2017

    Machine Gray, Nappaleder

    Serie

  • Volker66 Da liegst du leider nicht ganz richtig. Im groben richtig erklärt, nur im Detail nicht ;)

    Die gesetzliche Gewährleistung beträgt immer 2 Jahre egal ob Neuware oder Gebrauchtware. Bei Gebrauchtware kann sie aber auf 1 Jahr verkürzt werden.

    Die Gewährleistung ist Vertragsbestandteil zwischen Verkäufer und Käufer - egal ob B2B, B2C oder C2C.

    Die Hersteller-Garantie (beliebiger Länge) ist eine Leistung zwischen Hersteller und Käufer - diese kann der Verkäufer nicht beeinflussen. Sie kann aber auf den Erstbesitzer beschränkt sein, ist aber in der Regel produktgebunden und unabhängig vom Eigentümer. Dann gibt es noch die Garantie zwischen Verkäufer und Käufer, auch diese kann beliebig gestaltet sein, ist aber immer eine Vereinbarung zwischen zwei spezifischen Personen ohne Übertragbarkeit. Beide Garantietypen gehen über die Gewährleistung hinaus, sind also eine zusätzliche Vereinbarung.

    Natürlich gibt es auch immer Ausnahmen. Gerade im Smartphonebereich wird die Garantie des Produktes gerne beschränkt, das ist ja auch jedem Hersteller selbst überlassen, wie er diese Leistung gestaltet.


    Somit ergibt sich, dass man bei Privatverkäufen die Gewährleistung (nicht die Sachmängelhaftung) und die Garantie von Gebrauchtware ausschließen kann, da man ohne ausdrücklichen Ausschluß haftbar ist.

    Ein Ausschluß der Gewährleistung bei gewerblichen Verkäufern - egal ob Neu- oder Gebrauchtware - ist nicht zulässig!


    Achtung! Beide Leistungen implementieren aber nicht die Sachmängelhaftung. Das kann dann jeder selber googlen.


    Ein ähnlich lustiges "Spiel" hat man bei den Begriffen Widerrufsrecht, Umtauschrecht, Rücknahmerecht und Rückgaberecht.


    Soooo, und nun zurück zum eigentlichen Thema!

    MX-5 ND Ad'vantage G132 / Polymetal Grey

    bestellt am 04.10.2022 | 11.2022 - heute


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    Einmal editiert, zuletzt von JayCee87 ()

  • JayCee87

    so ist es. Und auch bei Privat kann die Gewährleistung nicht komplett ausgeschlossen werden - zB Arglist, Vorsatz oder auch Rechtsmängel.


    Um den Bogen zum Gebrauchtmarkt zu ziehen, einige Händler werben mit "bei uns kaufen Sie mit Sicherheit, wir geben ein Jahr Gewährleistung" (oder so ähnlich). Geschickt die Verkürzung der Gewährleistung als Werbung verpackt.


    Um solche Händler mache ich jedenfalls einen weiten Bogen. ;)

  • :D Ich hab's noch ergänzt, fällt aber größtenteils unter Sachmängelhaftung...


    Ist halt unseriös. Aber viele Verbraucher kennen den ganzen §-Dschungel nicht und deswegen funktioniert es so wunderbar...

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