Gebrauchte ND - The Good, the Bad & the Ugly

  • Garantie gibts normal nur für den Erstkäufer - überträgt die sich dann automatisch weiter?

    Garantie überträgt sich auf den Zweitkäufer, Gewährleistung nicht.

    Das Stichwort zur Lösung heißt hier "Gewährleistungsabtretung".

    Bei einem Auto mit 6 Jahren Neuwagen"garantie" des Herstellers kein Problem.

    Bei Privatkäufen von Smartphones o.ä. schon deutlich wichtiger. Kauft man z.Bsp. ein iPhone das ein Jahr alt ist, hat man ohne Gewährleistungsabtretung des Vorbesitzer keinen Anspruch mehr gegen Apple, da die Garantie nur 6 Monate beträgt, und danach die gesetzliche Gewährleistung greift.

    Schmiermaxe für Susannes ND (G-184) und Kais NA (HFM)

    Einmal editiert, zuletzt von Volker66 ()

  • Garantie überträgt sich auf den Zweitkäufer, Gewährleistung nicht.

    Das Stichwort zur Lösung heißt hier "Gewährleistungsabtretung".

    Bei einem Auto mit 6 Jahren Neuwagen"garantie" des Herstellers kein Problem.

    Bei Privatkäufen von Smartphones o.ä. schon deutlich wichtiger. Kauft man z.Bsp. ein iPhone das ein Jahr alt ist, hat man ohne Gewährleistungsabtretung des Vorbesitzer keinen Anspruch mehr gegen Apple, da die Garantie nur 6 Monate beträgt, und danach die gesetzliche Gewährleistung greift.

    Ohne dich arg richtig stellen zu wollen:

    Gewährleistung hast du per Gesetz, da wieselt sich kein Hersteller der Welt raus. Unabhängig ob Erst oder Zweitkäufer.

    Garantie ist eine rein Freiwillige Sache der Hersteller. Normalerweise (so kenne ich es) steht in den AGBs zu den Garantiebedingungen: Bla bla bla nur für Erstkäufer und bei Weiterverkauf erlischt die Garantie.

    Eine Gewährleistungsabtretung ist eben genau das hat in der Regel NICHTS mit Garantie zu tun.


    (Da ich das erste mal einen gebrauchten Kaufe, kam mir der Gedanke nur da und weil oben ja explizit von 6 Jahren Garantie gesprochen wurde.

  • Beim Weiterverkauf des Fahrzeuges innerhalb der Gültigkeit der Mazda Neuwagengarantie bleibt der Garantieschutz in vollem Umfang enthalten.

    also die Garantie wird bei Mazda an weitere Besitzer übergeben.

    Kenne ich aber eigentlich auch bei den meisten Marken so

  • Ohne dich arg richtig stellen zu wollen:

    Alles gut. Ich lerne auch immer gern dazu.


    Leider liegst du partiell falsch.

    Garantie ist, korrekt, eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese KANN auf den Erstkäufer beschränkt werden. Aber auch diese Beschränkung kann durch eine im Kaufvertrag vermerkte Abtretung umgangen werden.

    Auch die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer, und zwar immer dann wenn die Rechnung namentlich ausgestellt wurde. Das ist ja bei den meisten hochwertigen Produkten der Fall.

    Schmiermaxe für Susannes ND (G-184) und Kais NA (HFM)

  • Belege?

    Da ist mir spontan doch noch eine Stelle eingefallen, die bei Meinem übel aussieht: